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Ist das erlaubt

Ein Händler hat in seinen Angeboten stehen:

 

Fragen/Preise zum Artikel werden nur über meine Email adresse (die sie im Widerrufsrecht Finden)beantwortet.

 

Das beutet,man würde etwas außer Ebay mit ihm abmachen.Ich mache so etwas nicht.Ein Widerrufsrecht findet sich bei seinen Angeboten nicht.

Das ist doch nicht erlaubt.

Nachricht 1 von 74
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73 ANTWORTEN 73

Betreff: Ist das erlaubt

@modellbahn-hessen 

 

yes Sir, we'll do it. Have a nice evening.

 

And we'll discuss it the whole night.

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter
Nachricht 61 von 74
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Betreff: Ist das erlaubt

Keins von beidem.

Nachricht 62 von 74
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Betreff: Ist das erlaubt

Ein normaler User kann nichts rausfinden über die Artikelnummer.Das kann nur der Support.Wenn es nach der Artikelnummer geht,könnte ich viele Nummern nennen.Es ist bei fast allen Angeboten so.Ich habe im Allgemeinen gefragt,ob das Verhalten als solches erlaubt ist,egal wer das macht.

Nachricht 63 von 74
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Betreff: Ist das erlaubt

Moin @weltraumkrieger 

 

ein "normaler" User kann anhand einer Artikelnummer sehr wohl überprüfen, ob der Verkäufer gegen irgendwelche Ebay-Grundsätze verstößt, egal, ob eine Bestellung vorliegt oder nicht.

 

Ansonsten könnte hier jeder User schreiben, was er wollte! Bevor ich auf solche Anfragen / Vorwürfe antworte, möchte ich mir gern selbst ein Bild von der Situation machen.

 

Aber solange Du nichts nennst, kann man Deinen Vorwürfen Glauben schenken oder auch nicht. Ich tendiere eher dazu, den Vorwurf nicht ernst zu nehmen, solange Du Dich nicht weiter konkret äußerst.

 

Das mag Dir gefallen oder auch nicht.

 

Ich beurteile die Angebote eines Verkäufers nicht, bevor ich diese nicht selbst in Augenschein genommen habe.

 

Wenn Du allgemein wissen möchtest, ob irgendetwas erlaubt ist oder nicht, lies Dir die Ebay-Grundsätze durch.

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter
Nachricht 64 von 74
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Betreff: Ist das erlaubt

Wie kann ein normaler User überprüfen,ob ein Verkäufer gegen die Grundsätze verstößt?

 

Ich habe die Grundsätze durchgelesen,aber zu diesem Thema nichts gefunden.

 

Ich werfe niemanden etwas vor.Ich habe nur gefragt.Bevor nicht weiß,ob ein solches Verhalten gegen die Grundsätze verstößt,werde ich nichts vorwerfen.Deshalb frage ich ja.Es geht nicht um die Angebote sondern um das Verhalten als solches.

Nachricht 65 von 74
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Betreff: Ist das erlaubt

Hallo @weltraumkrieger
Alles woraus man schließen könnte, dass ein VK versucht, ein Geschäft außerhalb von eBay abzuwickeln stellt laut AGB einen Verstoß dar, ist somit nicht erlaubt.
Deshalb wird auch das Nachrichtensystem überprüft und wenn irgendetwas darauf hindeutet, kann es sein, dass die Nachricht blockiert wird oder nicht vollständig übermittelt wird.
Wenn du z. B. eine Mail an den VK sendest und fragst, wo genau der Artikel abgeholt werden müsste und dir der VK die Adresse mitteilt, wird der VK schon sanktioniert. Er bekommt eine Verwarnung. Das möchte jeder Verkäufer vermeiden.
Es kann also sein, dass der Verkäufer dir ein Angebot außerhalb Ebay's machen möchte, kann aber auch sein, dass er Verwarnungen, wie beschrieben vermeiden möchte.
Nachricht 66 von 74
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Betreff: Ist das erlaubt

Moin @weltraumkrieger ,

 

dann lies mal hier nach:

 

Screenshot 2025-12-06 171552.jpg

 

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter
Nachricht 67 von 74
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Betreff: Ist das erlaubt

Hallo,

aus welchen Gründen der TE meint, eine Beispiel-Artikelnummer zu nennen, sei unnötig, ist auch für mich unbegreiflich. 

Also hier mal eine Nummer, in der der fragliche Passus steht: 376726293764.

Eine Antwort zu diesem Thema gibt es bereits in der Nachricht 27.

Im Übrigen sind gewerbliche Verkäufer gesetzlich verpflichtet, ihre Kontaktangaben bei jedem Angebot zu veröffentlichen; damit sind irgendwelche EBAY-Grundsätze in diesem Punkt unbeachtlich.

Nachricht 68 von 74
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Betreff: Ist das erlaubt

Moin @grohbacher 

 

vielen Dank für Deinen Hinweis.

 

Der TE schreibt ja in seinem Eingangsbeitrag neben dem fraglichen Satz:

 

"Ein Widerrufsrecht findet sich bei seinen Angeboten nicht."

 

In dem von Dir velinkten Artikel finde ich die komplette Widerrufsbelehrung des Verkäufers dort, wo sie hingehört.

 

Entweder der TE hat diese übersehen oder bewusst nicht gelesen, warum auch immer. Oder aber er meint einen anderen Verkäufer.

 

Und wann oder wie ein Verkäufer Fragen zu einem Artikel beantwortet, bleibt diesem, Gott sei Dank, selbst überlassen, solange er keinen Verkauf außerhalb Ebays anstrebt.

 

In diesem Angebot sehe ich selbst persönlich keinen Grundsatzverstoss.

 

 

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter
Nachricht 69 von 74
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Betreff: Ist das erlaubt

Einmal wurde das versucht.Ich sollte mit "Paypal Freunde" bezahlen.Das habe nicht getan.Da wollte der Anbieter nicht mehr verkaufen.Wenn man ihm eine Nachricht über das Ebay-Nachrichtensysthem sendet,antwortet er nicht. 

Nachricht 70 von 74
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Betreff: Ist das erlaubt

Dann bleibt noch die Frage,was zählt in diesem Sinn zu den unerlaubten Handlungen.Das muß man wissen,um keinen Fehler zu machen.

Nachricht 71 von 74
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Betreff: Ist das erlaubt

Moin @weltraumkrieger 

 

das hängt davon ab, welchen Grundsatzverstoß ein Verkäufer begeht. Meines Wissens nach gibt es X verschiedene Grundsätze bei Ebay, die ein Verkäufer einhalten muss, abhängig von den Produkten und der Kategorie, die er oder in der er anbietet.

 

Pauschalisiert lässt sich das  (zumindest von mir) nicht beantworten.

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter
Nachricht 72 von 74
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Betreff: Ist das erlaubt

Es geht darum,daß ich wissen möchte,ob ein Vorgang Verstoß ist,damt ich keinen Ärger kriege.

Nachricht 73 von 74
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Betreff: Ist das erlaubt

Moin @weltraumkrieger 

 

Dazu musst Du Dich konkret äußern, was Du vorhast.  Wie bereits geschrieben, gibt es X verschiedene Grundsätze bei Ebay, die ein Verkäufer einhalten muss, abhängig von den Produkten und der Kategorie, die er oder in der er anbietet.

 

Solange Du keine Infos lieferst, kann Dir (zumindest von mir) nicht geholfen werden. Vielleicht fragst Du mal Deinen neuen Freund @modellbahn-hessen 

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter
Nachricht 74 von 74
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