29-08-2025 12:32
Hallo,
Ich verkaufe als Einzelunternehmer mit der Kleinunternehmerregelung auf Ebay. Jedoch will ebay eine Umsatzsteuer ID die ich nicht beantragen kann da ich Kleinunternehmer bin. Deshalb habe ich eine Kleinunternehmer ID angefordert die laut Finanzamt als Ersatz für die Umsatzsteuer ID gilt. Ebay aktzeptiert jedoch diese ID nicht.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
29-08-2025 15:28
Hallo,
jeder Kleinunternehmer kann eine Umsatzsteuer-ID beantragen, entweder über das zuständige Finanzamt bei der Anmeldung des Gewerbes oder direkt über das BZSt.
Diese Nummer benötigst du schon wenn du innerhalb der EU Ware einkaufen willst.
Die KU-IdNr. ist benötigst du für den Verkauf deiner Waren wenn du EU weit verkaufst du keine Steuern bezahlen willst.
Hier kannst du den Sinn und Zweck der verschiedenen Steuernummern sehen:
Um die verschiedenen steuerlichen Identifikationsnummern besser zu verstehen, folgt hier eine kurze Erläuterung der einzelnen Nummern:
Die Steuernummer wird vom Finanzamt vergeben und dient der steuerlichen Identifikation innerhalb Deutschlands. Sie ist notwendig für Steuererklärungen und Bescheide, aber nicht für den internationalen Handel.
Ein Kleinunternehmer kann grundsätzlich auch eine USt-IdNr. beantragen. Diese ermöglicht es, am innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU teilzunehmen. Allerdings berechtigt eine USt-IdNr. allein nicht zur Nutzung der neuen EU-Kleinunternehmerregelung – hierfür ist die KU-IdNr. erforderlich.
Die KU-IdNr. ist speziell für Kleinunternehmer, die EU-weit tätig sind, aber keine Umsatzsteuer erheben möchten. Sie erleichtert die Anwendung der Kleinunternehmerregelung in verschiedenen EU-Staaten und wird ebenfalls vom BZSt vergeben.
Die Steuer-ID dient der Identifikation natürlicher Personen im deutschen Steuersystem. Sie bleibt lebenslang gültig und wird bereits bei der Geburt oder bei Anmeldung in Deutschland zugewiesen.
29-08-2025 12:40
Woher haben die Leute nur immer diese falschen Informationen? Selbstverständlich bekommt auch jeder Kleinunternehmer eine USt.ID. Was denkst du wieviele Kleinunternehmer es bei ebay gibt die problemlos ihre USt.ID beantragen konnten und auch erhalten haben.
Ohne geht bei ebay garnichts.
29-08-2025 12:43 - bearbeitet 29-08-2025 12:44
Wenn Ebay eine USt.ID haben will, dann wird das wohl so stimmen. Wenn eine andere Steuernummer ginge, würde Ebay das ja sicher mitteilen.
Woher hast du die Information, dass du als KU keine USt.ID beantragen kannst?
Ein Blick in eine Suchmaschine hätte dir in sekundenschnelle Erleuchtung gebracht.
Denn natürlich kannst du auch als KU eine USt.ID haben und diese brauchst du ja auch, um auf Plattformen verkaufen zu können (nicht nur für Ebay).
Du musst nur aufpassen und darauf explizit hinweisen, weil auch die Schlafmützen auf den Finanzämtern das beschämenderweise immer noch nicht wissen, dass du nicht umsatzsteuerpflichtig werden willst/bist.
https://www.it-recht-kanzlei.de/ust-idnr-pflicht-verkauf-ebay-marktplaetze.html
29-08-2025 12:44
Hallo @mountainprintsde ,
vielen Dank für deinen Beitrag.
Ab dem 1.07.2021 müssen Kleinunternehmer die USt-IdNr. beantragen und bei eBay hinterlegen.
Durch die USt-IdNr. wird nur die steuerliche Erfassung als Unternehmer bestätigt.
Es kommt nicht darauf an, ob der Unternehmer keine Umsatzsteuer zahlt, weil er von der Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer Gebrauch macht.
Falls du momentan von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst und keine Umsatzsteuer in Rechnung stellst, solltest du deine Umsätze und deine Verkäufe bei eBay in Bezug auf die entsprechenden Jahresgrenzen prüfen.
Bitte wende dich sich bei weiteren Fragen an Ihren Steuerberater.
Liebe Grüße
Elke
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29-08-2025 12:48
Hier noch ein paar weitere nützliche Tipss für dich @mountainprintsde
https://www.kleinunternehmer.de/rechnungsstellung.htm
29-08-2025 12:51
Ich habe versucht eine Umsatzsteuer ID zu beatragen bekam aber sofort die Meldung, dass ich als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer zahlen muss und deshalb keine beatragen kann.
29-08-2025 12:52
Und das ist eben nicht korrekt.
29-08-2025 12:53
@mountainprintsde schrieb:Hallo,
Ich verkaufe als Einzelunternehmer mit der Kleinunternehmerregelung auf Ebay. Jedoch will ebay eine Umsatzsteuer ID die ich nicht beantragen kann da ich Kleinunternehmer bin. Deshalb habe ich eine Kleinunternehmer ID angefordert die laut Finanzamt als Ersatz für die Umsatzsteuer ID gilt. Ebay aktzeptiert jedoch diese ID nicht.
ich bin immer wieder erstaunt das gewerbliche Verkäufer ihre Hausaufgaben nicht erledigen. Natürlich kannst Du auch KU die USt-ID beantragen - allerdings nicht beim Finanzamt sondern beim Bundeszentralamt für Steuern:
BZSt - Vergabe und Erteilung der USt_IdNr.
Der Vorgang dauert "einige" Tage - erst wenn Du den schriftlichen Bescheid über Deine USt-ID erhalten hast:
diesen einscannen/hochladen und die Daten sowie wie sie im Bescheid bzw. Deiner Gewerbeanmeldung stehen im Account hinterlegen.....
Ist Dir klar das Du eine WRB hinterlegen solltest (AGB sind nicht zwingend erforderlich)?
Ohne WRB bist Du Haifischfutter vom Feinsten......
Wenn Du jetzt erst noch fragen musst was WRB bedeutet:
mach* einen Termin bei einem Anwalt der auf den Fernabsatz spezialisiert ist - alles andere ist rausgeschmissenes Geld!
29-08-2025 12:57
Hier auch ein Link der genau das bewschreibt denn die Kleinunternehmer ID wurde 2025 eingeführt:
https://sevdesk.de/ratgeber/buchhaltung-finanzen/steuern/kleinunternehmer-identifikationsnummer
29-08-2025 13:06
Das nützt dir nichts wenn ebay die USt.ID verlangt!
29-08-2025 13:12
Bei Beantragung der USt.ID über die BZSt wird man aber automatisch auch umsatzsteuerpflichtig.
Man kann nirgends auswählen, dass man den KU Status hat und vor allem behalten will.
Allein schon bei "Zweck", geht es nur um umsatzsteuerlich relevante Themen, vom reinen Verkauf auf Plattformen ist nicht die Rede.
Auch unter der "Online-Beantragung", "schriftlich", gehts um umsatzsteurliche Zwecke, die hier nicht gegeben sind.
Ich würde zu meinen Finanzamt gehen und das persönlich machen.
29-08-2025 13:14
@mountainprintsde schrieb:Hier auch ein Link der genau das bewschreibt denn die Kleinunternehmer ID wurde 2025 eingeführt:
https://sevdesk.de/ratgeber/buchhaltung-finanzen/steuern/kleinunternehmer-identifikationsnummer
bevor Du noch weitere - falschen- Informationen verbreitest:
mach` einen Termin beim Anwalt (s.o.) - oder google einfach mal ne Runde - via Google wirst Du diverse Beiträge von Anwaltskanzleien finden:
lesen..................................und umsetzen!
29-08-2025 13:15
Habe ja nie was anderes behauptet als das diese 2025 eingeführt wurde...
29-08-2025 13:19 - bearbeitet 29-08-2025 13:19
@mountainprintsde schrieb:Hier auch ein Link der genau das bewschreibt denn die Kleinunternehmer ID wurde 2025 eingeführt:
https://sevdesk.de/ratgeber/buchhaltung-finanzen/steuern/kleinunternehmer-identifikationsnummer
Hallo @mountainprintsde ,
dann lies auch mal weiter, wenn Du schon etwas verlinkst.
Ja, es gibt die Kleinunternehmer-ID ... das ist aber mt unter auch ein anderes Thema.
Weiter unten im Text:
Ein Kleinunternehmer kann grundsätzlich auch eine USt-IdNr. beantragen. Diese ermöglicht es, am innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU teilzunehmen. Allerdings berechtigt eine USt-IdNr. allein nicht zur Nutzung der neuen EU-Kleinunternehmerregelung – hierfür ist die KU-IdNr. erforderlich.
29-08-2025 15:28
Hallo,
jeder Kleinunternehmer kann eine Umsatzsteuer-ID beantragen, entweder über das zuständige Finanzamt bei der Anmeldung des Gewerbes oder direkt über das BZSt.
Diese Nummer benötigst du schon wenn du innerhalb der EU Ware einkaufen willst.
Die KU-IdNr. ist benötigst du für den Verkauf deiner Waren wenn du EU weit verkaufst du keine Steuern bezahlen willst.
Hier kannst du den Sinn und Zweck der verschiedenen Steuernummern sehen:
Um die verschiedenen steuerlichen Identifikationsnummern besser zu verstehen, folgt hier eine kurze Erläuterung der einzelnen Nummern:
Die Steuernummer wird vom Finanzamt vergeben und dient der steuerlichen Identifikation innerhalb Deutschlands. Sie ist notwendig für Steuererklärungen und Bescheide, aber nicht für den internationalen Handel.
Ein Kleinunternehmer kann grundsätzlich auch eine USt-IdNr. beantragen. Diese ermöglicht es, am innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU teilzunehmen. Allerdings berechtigt eine USt-IdNr. allein nicht zur Nutzung der neuen EU-Kleinunternehmerregelung – hierfür ist die KU-IdNr. erforderlich.
Die KU-IdNr. ist speziell für Kleinunternehmer, die EU-weit tätig sind, aber keine Umsatzsteuer erheben möchten. Sie erleichtert die Anwendung der Kleinunternehmerregelung in verschiedenen EU-Staaten und wird ebenfalls vom BZSt vergeben.
Die Steuer-ID dient der Identifikation natürlicher Personen im deutschen Steuersystem. Sie bleibt lebenslang gültig und wird bereits bei der Geburt oder bei Anmeldung in Deutschland zugewiesen.
29-08-2025 16:37
AGB und WRB müsste ich außerdem schon seid geraumer Zeit haben.
29-08-2025 16:43
@mountainprintsde schrieb:AGB und WRB müsste ich außerdem schon seid geraumer Zeit haben.
das meinst auch nur Du:
GoPro/insta360/dji osmo kompatibler Stecker-Stecker Adapter 2er Pack | eBay.de
weder WRB noch AGB hinterlegt - dafür aber die Rücknahme ausgeschlossen!
29-08-2025 16:53
Du solltest vielleicht auch nicht bei gesperrten Artikeln vorbeischauen sondern bei rechtlichen Informationen des Käufers.
17-09-2025 19:58
hallo Leute ,ich wollte auch eine Ust-id beantragen beim Finanzamt für Kleinunternehmer , aber die haben mir gesagt das es nicht möglich wäre da ich keine Umsatzsteuer habe ????
WIE habt ihr eine Bekommen ??? Online kriege ich es auch nicht hin, wegen der Rechtsform ? was habt Ihr da eingetragen ??
17-09-2025 20:25