OSS Verfahren + Differenzbesteuerung
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09-01-2025 09:53 - bearbeitet 09-01-2025 09:57
Hallo Ebay Team,
erstmal ein frohes neuer Jahr.
ich heisse Marco und mein shop ist: chikara-kiss
Ich habe von Ebay 21 Mails (Aktualisieren Sie bitte Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Ihrem Ebay-Konto und/oder bestätigen Sie hier,dass Sie OSS nutzen) bekommen.
Sonst wird mein Konto eingeschränkt.
Als Anwender der Differenzbesteuerung nach §25a USTG muss ich mich nicht bei dem OSS-Verfahren anmelden.
Es findet KEINE Anwendung der Fernverkaufsregelung im OSS Verfahren für differenzbesteuerte Waren(dazu zählen gebrauchte Waren) statt.
In einem anderen Thread habe ich gelesen(leider kann ich da nicht mehr darauf antworten), dass man das der Fachabteilung mitteilt,diese das Konto überprüft und eine Ausnahmereglung erteilt.
Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir wie den anderen Ebay Mitglieder,die auch die Differenzbesteuerung haben, mir hilft.
Mit freundlichen Grüßen
Marco
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20-02-2025 09:21
ich habe jetzt eine Antwort bekommen, vielen Dank. Aber das ist nicht mein Anliegen…siehe email:
„Sie haben uns bezüglich Ihrer grenzüberschreitenden Umsätze innerhalb der EU erklärt, dass Sie diese im Wesentlichen mit gewerblichen Käufern tätigen und insofern keine Umsatzsteuer in anderen EU-Ländern schulden. Dementsprechend und - soweit zutreffend - benötigen wir von Ihnen die folgende Erklärung:
„Ich bestätige hiermit, dass die grenzüberschreitenden Umsätze meines Unternehmens mit Privatpersonen/Verbrauchern innerhalb der EU pro Kalenderjahr über alle Vertriebskanäle (nicht nur eBay) unter 10.000 EUR liegen.
Für den Fall, dass meine jährlichen grenzüberschreitenden Umsätze innerhalb der EU mit Privatpersonen/Verbrauchern in Zukunft den Schwellenwert von 10.000 EUR überschreiten, werde ich eBay dies mitteilen und die erforderlichen Informationen (USt-Identifikationsnummer(n), OSS-Bestätigung) über https://www.ebay.de/spr/vat bereitstellen.“
Ich verkaufe ausschließlich gebrauchte Ware (Antiquitäten, Sammlerstücke) stets nach Differenzbesteuerung an Privatpersonen. Daher kein OSS. Ich habe nichts von gewerblichen Käufern geschrieben.
Die email, die ich jetzt bekommen habe, passt nicht zu meinem Anliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Wojciech Matwiszyn
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20-02-2025 09:24
Bei mir das selbe Problem / die selbe Mail...
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20-02-2025 09:49
Bei mir ebenfalls die gleiche Mail, es löst allerdings nicht das Problem, welches ich angefragt habe. Ich verkaufe ausschließlich gebrauchte Ware nur nach Differenzbesteuerung an Privatpersonen. Daher kein OSS.
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20-02-2025 09:55 - bearbeitet 20-02-2025 09:57
Hallo ihr versteht das mit OSS falsch.
Es geht darum, wenn ihr über diesen Schwellenwert seit, dass ihr dann euch für OSS anmeldet.
Die Bestätigung dient dazu, dass ihr eben unter diesen Schwellenwert seid und somit kein OSS benötigt.
„Ich bestätige hiermit, dass die grenzüberschreitenden Umsätze meines Unternehmens mit Privatpersonen/Verbrauchern innerhalb der EU pro Kalenderjahr über alle Vertriebskanäle (nicht nur eBay) unter 10.000 EUR liegen.
Für den Fall, dass meine jährlichen grenzüberschreitenden Umsätze innerhalb der EU mit Privatpersonen/Verbrauchern in Zukunft den Schwellenwert von 10.000 EUR überschreiten, werde ich eBay dies mitteilen und die erforderlichen Informationen (USt-Identifikationsnummer(n), OSS-Bestätigung) über https://www.ebay.de/spr/vat bereitstellen.“
Nur diesen Teil, müsst ihr zurückschicken und eben bestätigen
Beste Grüße
Patrick
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20-02-2025 10:03
Mit freundlichen Grüßen
Wojciech Matwiszyn
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20-02-2025 10:05
Hallo patrick@ebay ,
ich habe gestern 18 eMails bezüglich der Anmeldung beim OSS System erhalten.
Ich möchte schon im Vorfeld einer eventuellen Einschränkung den Sachverhalt klären.
Ich verkaufe seit 2017 ausschließlich gebrauchte Waren im Rahmen der Differenzbesteuerung.
Die Angebote sind mit 0% Mehrwertsteuer erstellt und in der Artikelbeschreibung wird auf den § 25a (Regelungen zur Differenzbesteuerung) hingewiesen. Laut § 25a Abs. 7 Nr. 3 UStG :
"Die Anwendung des § 3c und die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a) sind bei der Differenzbesteuerung ausgeschlossen."
Der § 3c regelt "Ort der Lieferung beim Fernverkauf" und somit die Lieferschwelle.
Da die Vorschriften des § 3c explizit durch den § 25a Abs. 7 Nr. 3 ausgeschlossen werden , ist eine Anmeldung beim OSS System oder die Beantragung einzelner USt-Id's nicht erlaubt.
Können Sie mir weiterhelfen?
MfG
Matthias
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20-02-2025 10:22
Hallo @sammelsurium--berlin ,
einfach auf die E-Mail reagieren.
Beste Grüße
Patrick
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20-02-2025 10:23
Hallo @*my-zone* ,
das kann ich dir leider nicht beantworten, das wäre eine Frage für den Steuerberater.
Beste Grüße
Patrick
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20-02-2025 11:21 - bearbeitet 20-02-2025 11:23
patrick@ebay @*my-zone* Dann beantworte ich das, denn dafür braucht es nun wirklich keinen Steuerberater (und es wurde hier auch schon oft genug geschrieben):
Umsätze, die der Differenzbesteuerung unterliegen, sind für die Lieferschwelle NICHT relevant. Wenn Du ausschliesslich Differenzbesteuerung anwendest (und Deine Angebote auch entsprechend gestaltet sind), dann bist Du nicht verpflichtet, Dich bei OSS anzumelden und kannst eBay gegenüber die Erklärung abgeben, dass Deine grenzüberschreitenden Umsätze an Verbraucher in der EU unter 10.000 EUR liegen (tatsächlich sind sie exakt 0 EUR).
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20-02-2025 11:53
Schöne Grüße
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20-02-2025 11:55
@*my-zone* Wichtig ist auch, dass in Deinen Angeboten beim Preis die Angabe "inkl. MwSt." steht, der MwSt-Satz aber mit 0% angegeben ist.
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20-02-2025 13:31
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21-02-2025 14:02
Hallo, wir / ich bin auch betroffen. Verkauf ausschließlich von gebrauchter differenzbesteuerter Ware ins EU Ausland, deutlicher 2 sprachiger Hinweis auf die Differenz Besteuerung in jeder Artikelbeschreibung und in den AGBs. Mehrwertsteuerangabe =0. Trotzdem hat das der ebay Kundenserbvice nicht erkannt, obwohl wir deswegen mehrmals telefoniert haben. Vor einiger Zeit hatten wir das schon mal, da ging es mit einer nochmals angeforderten Erkärung im o.g. Wortlaut problemlos. Wäre super, wenn sich einer der freundlichen Mitlesenden vom ebay DE Team auch unserer Sache annehmen könnte. Schon jetzt und hier Danke dafür.
Gruß
Robert
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21-02-2025 14:29
Hallo,
auch wir / ich bin betroffen. Sperrung für EU Verkäufe droht, mehrere Kontakte zum ebay Kundenservice = mich anrufen haben nichts gebracht. In den AGBs, in jeder Artikelbeschreibung Hinweis auf ausschließlichen Gebrauchtwaren Verkauf und Hinweis auf Differeenzbesteuerung. Wir hatten das "Problem" schon vor gut einem Jahr, da ließ es sich durch eine eindeutige Erklärung von uns im Sinn des oben Geschriebenen lösen, jetzt offenbar nicht. Wäre super, wenn sich einer der guten mitlesenden Geister v. ebay der Sache annehmen könnte, schon jetzt danke dafür.
Gruß
Robert
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24-02-2025 10:20
Hallo patrick@ebay,
könntest du mir bitte auch die e-mail zusenden? Wir wenden Differenzbesteuerung an und haben auch diverse Mails bezüglich des OSS-Verfahrens erhalten.
Danke!
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24-02-2025 10:48
Hallo @alphaphila - gerne überneheme ich hier während patrick@ebays Abwesenheit und du hast soeben eine E-Mail von uns erhalten, auf die du bitte entsprechend antwortest (Stichwörter sollen sein: Ausnahmeregelung beantragen; Anwendung der Differenzbesteuerung).
Danke und liebe Grüße
Miriam
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27-02-2025 14:32
Hallo,
ich bräuchte bitte auch so eine E-Mail.
Vielen Dank und liebe Grüße
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28-02-2025 14:41
Hallo @mustrument - Der Vollständigkeit halber: Wie hier schon geschrieben, hast du bereits die E-Mail von uns erhalten 🙂.
Liebe Grüße
Miriam
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02-03-2025 09:22
Guten Morgen,
gestern kamen tatsächlich 25 neue Mails und eine Sperrung meiner internationalen Verkäufe.
Vor mehr als 2 Wochen habe ich eine Mail von ebay erhalten, die ich korrigiert zurück gesendet hatte.
Daraufhin wurde mir Hilfe versichert mit dem Zusatz - mir keine Sorgen zu machen. -
Wie ich bereits zuvor geschrieben habe, verkaufe ich Artikel mit Differenzbesteuerung und auch solche mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
Ich habe bereits bestätigt, dass meine grenzüberschreitenden Umsätze meines Unternehmens innerhalb der EU pro Kalenderjahr über alle Vertriebskanäle (nicht nur eBay) unter 10.000 EUR netto liegen.
Dabei geht es um Artikel mit ausgewiesener Umsatzsteuer, die nicht der Differenzbesteuerung unterliegen.
Differenzbesteuerte Artikel sind davon ausgenommen, wie auch von vielen anderen ebay-Anbietern mittlerweile mehrfach erklärt wurde!!
Jetzt wurde ich doch gesperrt.
Was kann ich jetzt noch machen?
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Michael
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03-03-2025 12:37
Hallo @2radteile-neumann ,
kannst du bitte noch einmal auf die Nachricht / E-Mail reagieren, es geht dann direkt an die zuständigen Kollegen.
Beste Grüße
Patrick
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