am
09-01-2025
09:53
- zuletzt bearbeitet am
02-07-2025
13:27
von
steffi@ebay
Hallo Ebay Team,
erstmal ein frohes neuer Jahr.
ich heisse Marco und mein shop ist: chikara-kiss
Ich habe von Ebay 21 Mails (Aktualisieren Sie bitte Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Ihrem Ebay-Konto und/oder bestätigen Sie hier,dass Sie OSS nutzen) bekommen.
Sonst wird mein Konto eingeschränkt.
Als Anwender der Differenzbesteuerung nach §25a USTG muss ich mich nicht bei dem OSS-Verfahren anmelden.
Es findet KEINE Anwendung der Fernverkaufsregelung im OSS Verfahren für differenzbesteuerte Waren(dazu zählen gebrauchte Waren) statt.
In einem anderen Thread habe ich gelesen(leider kann ich da nicht mehr darauf antworten), dass man das der Fachabteilung mitteilt,diese das Konto überprüft und eine Ausnahmereglung erteilt.
Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir wie den anderen Ebay Mitglieder,die auch die Differenzbesteuerung haben, mir hilft.
Mit freundlichen Grüßen
Marco
19-03-2025 10:46
Buchprüfung nicht Buchführung
19-03-2025 10:54
@24-7clothing zu OSS: so viel Aufwand ist das ja nicht, einmal im Quartal eine Meldung abzugeben. Da finde ich andere Sachen nerviger und aufwändiger (z.B. die Anmeldung bei Lucid und einem dualen System, samt Inventur des Verpackungsmaterials... muss man nur einmal im Jahr zählen, stresst mich aber jedes Jahr).
Und nein, die Lieferschwelle gibst Du damit nicht auf. Denn Du liegst ja weiterhin darunter. Den Haken hier, dass Du EU-weit weniger als 10000 EUR Umsatz hast, kannst Du gesetzt lassen, denn dieser Umsatz bzw. die Lieferschwelle bezieht sich auf Waren, die der Regelbesteuerung unterliegen, nicht der Differenzbesteuerung. Somit dürften Deine für OSS relevanten Umsätze auf absehbare Zeit darunter bleiben und Du gibst einfach Nullmeldungen ab.
Aber ja, wäre einfacher, wenn eBay die eingeholten Bestätigungen nicht eigenmächtig in Frage stellen würde, dann könnte man sich den Stunt sparen.
19-03-2025 23:35
Weil ich die Aussage hier des öfteren anders gelesen habe und das teilweise anders dargestellt wird:
Bei Anwendung der Differenzbesteuerung entfällt der Lieferschwellwert von 10000 Euro. Er ist schlicht nicht relevant und darf nicht herangezogen werden.
Das ergibt sich aus § 3c Abs. 5 UStG. Es kommt zu keiner Verlagerung des Leistungsortes. Es ist also völlig egal, ob ein Unternehmen über diesem Wert liegt. Der Schwellenwert ist lediglich für die Regelbesteuerung von Interesse.
Vielen Dank für die Hilfe bezüglich der ausgewiesenen Mehrwertsteuer. Aber auch hier kann ich es nicht nachvollziehen, wie man aus der eigentlich gemeinten Mehrwertsteuer einfach eine Umsatzsteuer IdNr. machen kann. Das ist doch etwas völlig anders und wäre in meinem Fall auch stark abmahngefährdet gewesen.
Meine Umsatzsteuer ID darf sehr gerne seperat auf meinen Rechnungen ausgewiesen werden, die Mehrwertsteuer allerdings nicht, wenn ich die Differenzbesteuerung anwende, da sich beides widerspricht. Wäre toll, wenn Ihr das schnell beheben könntet, damit das nicht anderen Kollegen und Kolleginnen passiert. Hinter der USt.-IdNr. hätte ich tatsächlich nie die MwSt. vermutet.
Ist es nicht möglich, einfach einen entsprechenden anklickbaren Button in die Einstellung für gewerbliche Verkäufer zu implementieren? Hier kann dann ausgewählt werden, ob die Differenzbesteuerung ganz oder teilweise genutzt wird. Würde euch doch eine Menge Arbeit, Wut und Chaos ersparen.
Mittlerweile ist die Regelung ja auch nicht mehr so neu.
Schönen Abend
25-03-2025 12:18
Hallo miriam@ebay,
auch in bin derzeit von jeder Menge Mails bzgl. Kaufeinschränkung betroffen und wende zu 99% die Differenzbesteuerung an. Ich würde mich freuen, wenn man den Ausnahmeprozess für mich einleiten könnte.
Viele Grüße & Danke
Jörg
25-03-2025 12:35
Hallo @comicshopsaar und Danke für deinen Beitrag - soeben habe ich dir eine E-Mail geschickt, bitte darauf antworten, sodass alles für dich in die Wege geleitet werden kann 🙂.
Danke und liebe Grüße
Miriam
25-03-2025 12:48
Hallo miriam@ebay,
auf die Mail habe ich entsprechend geantwortet.
Vielen Dank für deine Unterstützung. Vorbildlich schnell und unkompliziert 🙂
Viele Grüße
31-03-2025 20:39
Guten Abend,
ich habe auch das gleiche Thema, verkaufe aber 95% differenzbesteuert die Artikeln.
Kann mir da Jemand helfen?
31-03-2025 20:57
01-04-2025 09:12
Hallo @iotandserverde und @high-and-loud! Ihr habt soeben eine E-Mail von uns erhalten, bitte entsprechend darauf antworten, sodass eine weiterführende Prüfung durch die zuständige Abteilung erfolgen kann.
Danke und liebe Grüße
Miriam
01-04-2025 10:49
Hallo Miriam,
ich habe eine Mail bzgl. möglicher Einschränkungen für den Verkauf in EU-Länder erhalten. Ich soll bestätigen, dass ich OSS nutze.
Jedoch wird differenzbesteuert verkauft.
Kannst du bitte den Ausnahmeprozess anstoßen?
Danke
LG
E.Cubuk 🙂
03-04-2025 13:40
Hallo Miriam,
habe jetzt die bestätigung von meinem Steuerberater in PDF bekommen,
das ich der Differnzbesteuerung nach §25a UStG unterliege und
somit nicht am OSS teilnehmen darf.
Ich bitte um freischaltung für die EU
Über eine Antwort bedanke ich mich schon mal im voraus
Gruß OLDTIMERNSUMAX
23-04-2025 12:00
Hallo Miriam, ich hatte Dir schon geschrieben und sollte mich mit meinem Problem jetzt hier anhängen.
Ich bitte um die Ausnahmeregelung für Verkäufe in die EU wegen Differenzbesteuerung.
Vielen Dank Monika
23-04-2025 13:14
Hallo @kunst-und-silber und Danke für deinen Kommentar - ich sehe in deinem eBay-Konto keine Einschränkungen bezüglich des Umsatzsteuergesetzes und somit ist es nicht notwendig, auf die inzwischen von uns erhaltene E-Mail zu antworten, da alles in Ordnung ist 🙂.
Liebe Grüße
Miriam
24-04-2025 10:16
Hallo Miriam!
Wir handeln aus den Niederlanden, ausschliesslich in gebrauchte wahre. Bei uns ist das "margeregeling".
In Deutschand ist es angeblich die Differnzbesteuerung nach §25a UStG.
Was machen wir jetzt? Beim OSS anmelden scheint nicht sinnvoll weil ja nirgends Mehrwertsteuer angerechnet wird.
Gibt es da eine art von Freistellung? So ja, wo bekomme ich die?
Ist es möglich das Sie mir eine mail schicken?
Herzlichen dank im voraus!
MfG CameraHotel
24-04-2025 11:36
Hallo @camerahotel! Ich habe dir soeben eine E-Mail geschickt. Bitte antworte darauf und sende gerne einen Nachweis mit, falls dir ein Dokument aus den Niederlanden vorliegt, welches deine "margeregeling" bestätigt.
Deine Antwort wird dann von dem für eBay.nl zuständigen Team bearbeitet. Bitte melde dich Ende nächster Woche noch einmal hier, sollte es bis dahin keine Neuigkeiten für dich geben 🙂.
Danke und liebe Grüße
Miriam
27-04-2025 17:37
Hallo miriam@ebay,
auch in bin derzeit von jeder Menge Mails bzgl. Kaufeinschränkung betroffen und wende zu 99% die Differenzbesteuerung an, wg. Handel mit Gebrauchtwaren. Ich würde mich freuen, wenn man den Ausnahmeprozess für mich einleiten könnte.
Viele Grüße & Danke
Marcel (luminous-fidelity_de)
28-04-2025 17:07 - bearbeitet 28-04-2025 17:10
Hallo
30-04-2025 12:20
Danke @luminous-fidelity_de und @receive-it - ihr habt soeben beide eine E-Mail von uns erhalten, auf die ihr bitte entsprechend antwortet, um aufgrund der Anwendung der Differenzbesteuerung auf die Ausnahmeliste gesetzt zu werden.
Die Verkaufseinschränkung würden nur Verkäufe in die jeweiligen EU-Länder betreffen.
Danke und liebe Grüße
Miriam
30-04-2025 12:35
miriam@ebay Ich möchte nochmal in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass es auf Eurer Seite offensichtlich noch immer ein Missverständnis gibt, was die Anwendung von der Differenzbesteuerung angeht. Es gibt keine "Nachweise" dafür, Differenzbesteuerung ist etwas, was der Verkäufer (!) nach eigenem Ermessen (!) in jedem Einzelfall, also für jeden in Frage kommenden Artikel (!) immer wieder eigenmächtig (!) entscheiden kann. Niemand kann dafür einen Nachweis erstellen. Wenn ein Verkäufer Differenzbesteuerung anwendet, ob generell oder in Einzelfällen, dann muss sein Wort reichen.
06-05-2025 12:32