02-12-2025 13:40
Hallo,
ich hatte bis 30.11. einen Top-Shop mit 2.500 kostenlosen Angeboten.
Alle meine ca. 1.300 GBAW-Angebote wurden am 30.11 regulär und kostenfrei verlängert.
Am 1.12. habe ich nur Preise per CSV (Action = Revise) geändert, keine Neu- oder Wiedereinstellungen.
Trotzdem wurden mir am 1.12. 0,42 € pro Artikel berechnet, als wären die Angebote neu eingestellt worden.
Hatte jemand ähnliche Fälle nach Preisänderungen?
Danke!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
02-12-2025 18:16
02-12-2025 18:17
@kenn-i-di-1 schrieb:
Wenn am 29.11. noch ein Artikel online gestellt wird, werden trotzdem am 01.12. Einstellgebühren fällig, so ist meine Meinung.
Ja, aber nur für neu gelistete. Die bereits mit dem beendeten Shop-Abo gekauften Listungen werden erst nach einem Monat zur Verlängerung kostenpflichtig. So sollte es zumindest sein.
02-12-2025 18:25
Moin samantha@ebay .
der TE hat die Angebote doch nach eigener Aussage im November neu eingestellt / verlängert.
Wenn er im November noch genügend viele Freiangebote hatte, hätten ihm keine Angebotsgebühren mehr berechnet werden dürfen.
Du hast doch sicherlich Informationen darüber, wieviele Angebote der TE im November eingestellt hat.
Vielen Dank für Deine Bemühungen. 🤗
02-12-2025 18:31
Shop-Abo = Gutschein für das Einstellen von z.B. 400 Artikeln zum Festpreis.
Gruß
RKF
02-12-2025 18:35
Also ich hab jetzt noch das rausgekramt :
Da steht nichts von 30 Tagen. Und auch hier würde ich das so interpretieren, dass das immer am Anfang des Monats fällig wird. Da steht ja nicht nach einem Monat, sondern jeden Monat.
Aber auch ich lasse mich gerne korrigieren.
02-12-2025 18:54
Moin @miss-chili612
auch ich habe derzeit ein Top-Shop Abo mit 2500 Frei-SK-Angeboten und 100 Frei-Auktionen, allerdings ca. 8000 Artikel zum Verkauf.
Alle SK-Angebote, die ich wieder neu einstelle werden auf das Shop-Kontingent angerechnet und nach 30 Tagen wieder neu berechnet, wenn ich sie nicht vorher beende.
Ein am 30.11. eingestelltes Angebot wird erst wieder am 30.12. neu berechnet.
Mich irritiert hier vor allem der Betrag, der dem TE belastet wurde, es sei denn, es waren alles Auktionen:
02-12-2025 19:02
Dann ist das aber sehr ungenau beschrieben (natürlich unabsichtlich).
Ich hab schon ewig keinen Shop mehr und bin da wohl nicht auf dem Laufenden.
Naja, bei über 1000 Artikeln käme man schon auf 500 Euro.
Aber wenn das so ist mit den 30 Tagen, dann läuft da was gewaltig schief!
Vielen Dank für die Aufklärung @petersmodellbahnstuebchen !
02-12-2025 19:08
02-12-2025 19:13
Moin @kenn-i-di-1
wenn die Angebote innerhalb der Shop-Laufzeit und innerhalb des Shop-Kontingents von 2500 Angeboten liegen, hat die Standardgebühr von € 0,35 + MWST dort nichts zu suchen.
Erst, wenn der TE im Dezember wieder einstellt.
02-12-2025 19:31
02-12-2025 20:31
@kenn-i-di-1 schrieb:
Aber Peter, das Abo wurde doch zum 30.11. gekündigt und die Gebühren wurden am 01.12. in Rechnung gestellt.
Die Vergünstigungen gibt es halt nur solange, wie das Abo besteht.
Ein Abo setze ich gleich mit einer Miete, die monatlich fällig ist. Kündigst du dieses, entfallen zum Stichtag alle Konditionen.
Ich sehe es ebenfalls so, dann hier keine Gebühren hätten berechnet werden dürfen.
Schließlich wurden die Einstellgebühren ja bereits (mit dem Shop-Abo) bezahlt und die Festpreise laufen nunmal 30 Tage ab Einstelldatum.
Wenn ich zu einer Spätvorstellung um 23.45 Uhr ins Kino gehe, kann der Kassierer auch nicht einfach um 0.30 Uhr noch mal kassieren kommen, weil die Karte ja für gestern war und heute nicht mehr gültig ist.
Bezahlte Laufzeit ist vom Einstelldatum 30 bzw. 31 Tage.
02-12-2025 20:39 - bearbeitet 02-12-2025 20:39
Sorry @kenn-i-di-1
da bin ich aufgrund meiner Erfahrung mit diversen Shop-Abos in der Vergangenheit komplett anderer Meinung.
Mit dem Top-Shop-Abo erkaufe ich mir des Recht maximal 2500 Sofort-Kauf-Angebote mit einer 30tägigen Laufzeit kostenlos einzustellen, egal ob ich dies am 01.11., 15.11. oder am 30.11. tue. Und die Angebote vom 30.11. laufen dann nunmal 30 Tage ohne weitere Gebühren.
Erst mit einer automatischen Verlängerung im Dezember werden wieder neue Gebühren fällig.
Nur durch eine Änderung von z.B. Preis, Standort, Rücknahmebedingeungen, etc. dürfen keine neuen Gebühren berechnet werden.
Alles andere wäre eine Änderung der Abo-Bedingungen, die meines Wissens nach durch Ebay niemals kommuniziert wurden.
02-12-2025 23:01
02-12-2025 23:03
02-12-2025 23:05
02-12-2025 23:08
02-12-2025 23:10
02-12-2025 23:24
Moin @nemomemo
wir werden morgen nochmals eine kompetente Ebay-MA dazu rufen, die Dir entweder erklären kann, warum hier Gebühren berechnet wurden oder für eine Streichung der Gebühren sorgt.
Das ist ein Thema, das alle gewerblichen Verkäufer interessiert.
Ich vermute mal, daß sich dieser Fall in Deinem Interesse klären lässt.
03-12-2025 00:26
Vielen Dank für eure Unterstützung und dass ihr das Thema an eine kompetente eBay-Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter weitergebt.
Aus meiner Sicht liegt hier einfach ein Abgrenzungsfehler bei den Gebühren vor:
Die automatische Verlängerung aller GTC-Angebote war bereits am 30.11. innerhalb meines Shop-Abos erledigt und damit komplett gebührenfrei.
Am 1.12. habe ich dann lediglich einen CSV-Revise durchgeführt, also nur Preise (1/6 aller Artikel) geändert. Das ist laut Gebührenordnung weder ein Erstellen noch ein Wiedereinstellen und kann daher keinen neuen Gebührentatbestand auslösen.
Gerade weil diese Unterscheidung in den eBay-AGB und der Gebührenstruktur klar geregelt ist, halte ich eine genaue Prüfung für sehr sinnvoll.
Was mir in dem Zusammenhang fehlt, ist die Transparenz:
Es gibt nirgendwo einen Hinweis, dass eine Preisänderung plötzlich wie eine neue Einstellung behandelt werden könnte. Auch die Hotline hat mir dreimal bestätigt, dass Gebühren nur bei Neuanlage oder Verlängerung entstehen.
Mein bildliches Beispiel dazu:
Ich habe am 30.11. die Miete fürs Zimmer schon bezahlt.
Am 1.12. habe ich nur kurz das Licht angemacht.
Dafür kann man keine neue Monatsmiete verlangen und bei eBay sollte es genauso sein.
Danke!
03-12-2025 02:24