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Wissenswert: Pflicht zur Rechnungsstellung

Oftmals ist hier in der Community zu lesen, dass Rechnungen nur an Unternehmen erstellt werden müssen.

Link: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html

Dies ist aber nur die halbe Wahrheit.

 

Weitere Pflichten ergeben sich z.B. durch das Handelsgesetzbuch und die Aufzeichnungspflichten bzw. Buchführungspflichten eines jeden Unternehmen.

Es geht im Wesentlichen darum, beleghaft seine Einnahmen nachzuweisen, besonders im Warenhandel.

 

Im HGB regelt das § 238.

Link: https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__238.html

 

Ausführlicher kommentiert das, wie so oft, die IT-Rechtskanzlei.

Link: https://www.it-recht-kanzlei.de/rechnung-pflichtangaben-umsatzsteuer.html

Author: RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)  

Datum: 28.03.2023

 

Zitat: "Ob erbrachte Dienstleistungen oder verkaufte Waren - jedes Unternehmen muss Rechnungen ausstellen, sobald Geld den Besitzer wechselt. "

 

 

 

Tagsüber schlafen. Nachts hellwach. Niemals alt werden. Niemals sterben. Es ist so schön Vampir zu sein.
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7 ANTWORTEN 7

Wissenswert: Pflicht zur Rechnungsstellung

Ja es geht in den Besagten Texten, Um Buchführungspflichten, Der Händler muß diese Rechnungen vorlegen können. Aber zusenden muß der Händler dem Privatkunden die Rechnung nicht. Ich mache es Trotzdem.

Wer nicht weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt.
Mark Twain
Nachricht 2 von 8
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Wissenswert: Pflicht zur Rechnungsstellung

Guten Morgen @ttd4it 

 

soweit, so richtig - allerdings reichen im Regelfall die Ausdrucke der Ebay-Bestellungen als Gegenbeleg zu den Einnahmen völlig aus.

Extra eine "richtige" Rechnung zu schreiben ist nicht notwendig, zumal die Ausdrucke alle relevanten Daten enthalten.

 

Gruß
Andy
__________________________________________________________________
The dark side of force
Nachricht 3 von 8
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Wissenswert: Pflicht zur Rechnungsstellung

Guten Morgen @ttd4it !

 

Vielen Dank für deine Information! 😊

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WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.

Nachricht 4 von 8
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Wissenswert: Pflicht zur Rechnungsstellung

@lotusgaarden 

 

Das ist wie die "Henne und das Ei".

Wenn ich doch schon eine Rechnung ausstelle, warum soll ich sie nicht an den Kunden weitergeben?

 

Das ist wie die Diskussion beim Bäcker im Stehcafe, ob er seiner Laufkundschaft einen Bon mitgeben muss.

 

Im Endeffekt dreht sich die ganze Diskussion immer nur aus Sicht der zuständigen Finanzämter um die bezahlte oder einbehaltene Mehrwertsteuer.

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Wissenswert: Pflicht zur Rechnungsstellung

Es geht doch nicht um die Ämter oder die Bäcker.

Es geht darum ob private Verkäufer Anspruch haben auf eine ordnungsgemäße Rechnung - und das haben sie eben nicht.

Wie die Verkäufer ihre Einnahmen verbuchen und welche Belege dazu notwendig sind oder auch nicht, ist doch garnicht maßgebend.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 6 von 8
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Wissenswert: Pflicht zur Rechnungsstellung

Hy , wurde von mir beschrieben, Ich sende , diese über die Alias Email Adresse des Kunden über Ebay.

Das ist etwas umständlich aber geht. Der Bäcker MUSS die Rechnung ausdrucken, damit es im Kassensystem

gespeichert ist. 

Viele Supermärkte handeln  vorbildlich , fragen nach dem Ausdrucken des Zettels, ob man den Zettel haben möchte. Unter der Kasse ist ein Papierkorb voll mit Bons. 

Wer nicht weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt.
Mark Twain
Nachricht 7 von 8
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Wissenswert: Pflicht zur Rechnungsstellung

@lotusgaarden 

 

Normalerweise haben Registrierkassen ein Transaktionsprotokoll.

Es wird also auch ohne Ausdruck gespeichert.

 

Mit dem Papierkorb unter dem Thresen hast Du natürlich Recht. 😉

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