27-09-2025 21:38
08-10-2025 22:56
08-10-2025 23:08
Hallo @prokope
Ich verstehe Deine Argumentation durchaus - ich bin halt nur anderer Meinung !
Warten wir doch mal ab - vielleicht sagt uns patrick@ebay ja morgen schon was dazu !
09-10-2025 01:02
Man findet auch nichts im Netz darüber.
Eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, dass eBay zum
Vertragspartner wird, wenn eBay das Versandticket zur
Verfügung stellt. Es heißt doch immer *eBay stellt nur die Plattform
zur Verfügung*, sollte sich das jetzt geändert haben?
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09-10-2025 01:12
Ich habe jetzt einmal die KI gefragt.....
Gute Frage! Ob eBay in einem solchen Fall zum Vertragspartner des Versandunternehmens wird, hängt von den konkreten Umständen ab, insbesondere davon, in wessen Namen und auf wessen Rechnung das Rücksendeticket erstellt wird.
Hier sind die wesentlichen juristischen Überlegungen:
Ein Vertrag mit einem Versandunternehmen (z. B. DHL, Hermes etc.) kommt zwischen demjenigen zustande, der die Versandleistung beauftragt, und dem Versandunternehmen.
Es gibt zwei denkbare Konstellationen:
eBay stellt lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung, z. B. indem sie ein Rücksendeetikett generiert, aber im Namen und auf Rechnung des Verkäufers.
In diesem Fall bleibt der Verkäufer Vertragspartner des Versandunternehmens.
eBay wird nicht Vertragspartner, sondern nur „Vermittler“ oder „Erfüllungsgehilfe“.
📌 Beispiel:
eBay generiert das Etikett über eine mit DHL verknüpfte API, aber das Label läuft auf den Namen und das DHL-Kundenkonto des Verkäufers.
Nur wenn eBay das Versandetikett selbst bezahlt (nicht über das Verkäuferkonto) und in eigenem Namen beauftragt, wird eBay zum Vertragspartner des Versandunternehmens.
Dies ist selten und würde meist in den AGB oder Versandrichtlinien von eBay geregelt sein.
Nein, eBay wird in der Regel nicht Vertragspartner des Versandunternehmens, auch wenn eBay das Rücksendeticket stellt.
Es sei denn, eBay beauftragt den Versanddienst in eigenem Namen und auf eigene Rechnung – was unüblich ist.
Wenn du einen konkreten Fall oder ein Beispiel (z. B. ein bestimmtes eBay-Rücksendeetikett) hast, kann ich dir eine genauere Einschätzung geben.
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09-10-2025 02:43 - bearbeitet 09-10-2025 02:45
schöne Übersicht, halte die Aussagen dazu aber auch sehr schwammig.
Z.B. schon unter Punkt 2:
Dies ist selten und würde meist in den AGB oder Versandrichtlinien von eBay geregelt sein.
Es gibt tausende die ebay+ haben und darüber immer kostenlos zurücksenden - also selten ist die variante auch nicht.
Stellt sich ja auch die Frage, was es genau für eine Rücksendung war, wurde ja noch gar nicht erwähnt ...
- ein Widerruf - KD hat es selbst über ebay gekauft?
- eine Reklamation - hast Du die Kosten für die Rücksendung getragen und das Label erstellt/erstellen lassen?
- ebay+ Rücksendung - aber das glaube ich, sieht der Empfänger ja nicht (nur der Kunde weiß das bzw. ebay)?
Du schreibst: "Wir haben auch keinen Einfluss auf den Versanddienstleister, würden auch nie Hermes nutzen da wir hier bereits mehrfach Probleme hatten."
Bedeutet das, dass Du die automatische Rücksendung bei ebay nicht aktiviert hast?
Also sonst eigene Labels zur Verfügung stellst bei Reklamationen?
Dann würde es sich ja bei diesem Fall bestimmt um eine ebay+ Rücksendung handeln, würde ich nun ins Blaue interptretieren.
09-10-2025 03:06
09-10-2025 10:24 - bearbeitet 09-10-2025 10:28
Guten Morgen !
Das habe ich gerade gefunden:
https://www.ebay.de/verkaeuferportal/versand?srsltid=AfmBOor9QeijO2AQ47-b
KNzdcAc5Yrxl8vWUQTBwGR4kjLFySwY44zO8
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09-10-2025 10:47
09-10-2025 11:08
Hallo @kenn-i-di-1 !
Also, ich glaube immer noch, dass eBay nur Erfüllungsgehilfe ist.
Er gibt uns die Möglichkeit, auch über die Plattform ein
Versandticket zu kaufen. Das macht ihn aber nicht zu unserem
Vertragspartner. Vielleicht hat eBay mit dem Versanddienstleister
irgendwelche Konditionen ausgemacht, um es für seine K und VK
einfacher und billiger zu machen. Das könnte ich mir vorstellen.
Für mich haftet auch immer noch der Versanddienstleisster,
wenn das Paket beschädigt bei dem Kunden ankommt und nicht eBay.
Aber warten wir doch einfach ab, Patrick wird uns bestimmt aufklären,
hoffentlich! Ich bin neugierig......
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09-10-2025 12:09 - bearbeitet 09-10-2025 12:10
Hallo @*sweet-melody*
Warten wir ab.........
Als gewerblicher Verkäufer haftet der Verkäufer für den Untergang der Ware, wie @perfect-sally schon schrieb.
Für die Schadenregulierung ist er aber auf die Mitwirkung des Versenders angewiesen und das ist eBay oder der Käufer.
TE ist "nur Empfänger".
Hermes verweigert einen Nachweis mit Hinweis auf ebay-Reseller, bedeutet für mich, eBay ist Vertragspartner.
Natürlich handelt eBay bestimmte Konditionen aus, mit Sicherheit aber nicht, um es für Käufer und VK billiger zu machen.
Bin gespannt auf die Stellungnahme
09-10-2025 12:27
Ich denke, es sind unterscchiedliche Verträge.
Einmal der Vertrag zwischen K/VK + Versandunternehmer
und der andere Vertrag zwischen eBay + Versandunternehmer.
Hier hat eBay eine Mitwirkungsplicht.
Wie auch immer, wir warten auf die Auflösung....
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09-10-2025 13:11 - bearbeitet 09-10-2025 13:26
@imperial-modellbau schrieb:
Hallo @prokope
Ich verstehe Deine Argumentation durchaus - ich bin halt nur anderer Meinung !
Warten wir doch mal ab - vielleicht sagt uns patrick@ebay ja morgen schon was dazu !
Hallo @imperial-modellbau ,
tatsächlich kommt es auf die Art des Labels an.
Bei Hermes Retourenlabels, die über eBay erstellt werden, ist in der Regel eBay als der Vertragspartner gegenüber Hermes auf dem Retourenlabel angegeben. Das bedeutet, der Käufer tritt nicht direkt als Auftraggeber gegenüber Hermes auf, sondern eBay stellt dem Käufer das Label als Service bereit.
Für eBay-Hermes Versandetiketten gilt, sobald das Versandetikett über eBay gekauft und verwendet wird. Müssen Ansprüche, beispielsweise bei Verlust oder Beschädigung von Sendungen direkt an Hermes gestellt werden – Hermes ist verantwortlich für die Durchführung und Abwicklung deiner Sendung, sowie für Schadenmeldungen.
Beste Grüße
Patrick
09-10-2025 14:03
Hallo patrick@ebay
danke für die Antwort !
Da es sich ja in diesem Fall um ein Retourenlabel handelt, ist also Ebay der Vertragspartner gegenüber Hermes.
Gut zu wissen, habe ich wieder was gelernt !
Dann stellt sich also nur die Frage, warum Ebay dem TE nicht helfen will oder kann ???
09-10-2025 14:23
Weil eBay kein direkter Vertragspartner vom TE ist.
Das Versandunternehmen, hier Hermes, muss sich darum kümmern.
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09-10-2025 15:04
09-10-2025 15:20
Hallo @*sweet-melody*
jetzt drehen wir uns im Kreis - Hermes verweißt ja an Ebay, wie schon festgestellt wurde.
Und der TE hat den finanziellen Schaden !
Hallo patrick@ebay
Wie soll der TE denn nun weiter verfahren ?
Das Geld wurde ihm abgezogen, die Ware ist aber laut seiner Aussage nicht da !
Ich vermute mal er muss erst einmal eine Anzeige (gegen Unbekannt) bei der Polizei machen, wegen Diebstahl - oder ?
09-10-2025 15:55
Hallo @imperial-modellbau ,
dem Käufer trifft keine Schuld, daher hat eBay bzw. muss an den Käufer erstattet werden.
Solche Fälle sind immer etwas knifflig, wie wenn ein leeres Paket ankommt oder wenn ein Käufer behauptet, es wäre nicht angekommen, obwohl zugestellt wurde.
Ich würde auch sagen, dass es eine Empfehlung wäre, hierzu eine Anzeige zu stellen und es auch bei Hermes zu kommen zu lassen. Wenn es weder bei Nachbarn aufzufinden ist oder sich nicht an anderen Ablege Orten befindet. Machnmal sind ja die Zusteller kreativ und verstecken es sogar in der Mülltonne.
Beste Grüße
Patrick
09-10-2025 16:54
10-10-2025 10:36
Hallo @prokope ,
Ich kann deine Enttäuschung über die Situation gut nachvollziehen. Auch habe Ich das Thema bereits intern weitergegeben, damit es entsprechend geprüft und bewertet wird.
Beste Grüße
Patrick
10-10-2025 13:15
Als gewerblicher Verkäufer haftet der Verkäufer für den Untergang der Ware, wie @perfect-sally schon schrieb.
Die Frage wäre, ob der GVK auch haftet, wenn die Rückabwicklung und der Kauf des Labels über und im Namen einer dritten Partei erfolgt, nämlich Ebay, wodurch der GVK keinerlei Einfluß auf das Versandunternehmen nehmen kann, da kein Vertragspartner.
Dem GVK stünde ja nicht mal eine Erstattung bei Verlust zu, da er nicht der Vertragspertner von zB Hermes ist. Die Erstattung würde Ebay kassieren.
Und bestimmt werden die diese nicht an den GVK weiter leiten. Der darf nur sein Geld an den K zurück geben. Alle sind glücklich, nur einer hat die Zeche gezahlt.