China Zoll verweigert Ausgabe - Rücksendung - Einbehaltung der Kosten / Aufwandsentschädigung?
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06-08-2020 09:08
Hallo,
folgendes Szenario: Ich habe mich breit schlagen lassen etwas nach China, genauer nach Peking zu verschicken. Der Käufer war mit den Versandkosten für das internationale Paket einverstanden, schien alles gut. Nachdem das Paket nun in Peking an kam verweigert aber der Zoll in Peking die Ausgabe. Grund sei die Menge der Artikel, sie vermuten keine private sondern gewerbliche Nutzung. Ich hatte bis dahin auch Kontakt mit dem Käufer der die Sachlage mit dem dortigen Zoll zu klären versuchte. Auf meine letzte Frage wie es denn aktuell steht erhielt ich dann keine Antwort mehr vom Käufer. In der Sendungsverfolgung der chinesischen Post ist das Paket nun als Rücksendung deklariert da die Ausgabe verweigert wurde.
Mein Problem ist nun die Sorge und sämtliche Folgekosten - Evtl. Rücksendekosten durch die DHL, PayPal Gebühren, eBay Gebühren (die man wohl nach 30 Tagen nicht mehr erstattet bekommt). Angenommen er stellt wegen eines nicht angekommenen Paketes bei PayPal Käuferschutz - was darf ich denn alles an Kosten einbehalten? Kann ich für das ganze eine gewisse Aufwandsentschädigung einbehalten?
Nebeninfo: Abgegeben wurde das Paket am 11.6.2020 in einer Postfiliale, ist aktuell auf dem Rückweg (27.7. In Shanghai "Sent to airline")
Wäre über etwas Hilfe wirklich dankbar.
Vielen Dank!
Grüße Marvin
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@marv.in* schrieb:Hallo,
folgendes Szenario: Ich habe mich breit schlagen lassen etwas nach China, genauer nach Peking zu verschicken. Der Käufer war mit den Versandkosten für das internationale Paket einverstanden, schien alles gut. Nachdem das Paket nun in Peking an kam verweigert aber der Zoll in Peking die Ausgabe. Grund sei die Menge der Artikel, sie vermuten keine private sondern gewerbliche Nutzung. Ich hatte bis dahin auch Kontakt mit dem Käufer der die Sachlage mit dem dortigen Zoll zu klären versuchte. Auf meine letzte Frage wie es denn aktuell steht erhielt ich dann keine Antwort mehr vom Käufer. In der Sendungsverfolgung der chinesischen Post ist das Paket nun als Rücksendung deklariert da die Ausgabe verweigert wurde.
Mein Problem ist nun die Sorge und sämtliche Folgekosten - Evtl. Rücksendekosten durch die DHL, PayPal Gebühren, eBay Gebühren (die man wohl nach 30 Tagen nicht mehr erstattet bekommt). Angenommen er stellt wegen eines nicht angekommenen Paketes bei PayPal Käuferschutz - was darf ich denn alles an Kosten einbehalten? Kann ich für das ganze eine gewisse Aufwandsentschädigung einbehalten?
Nebeninfo: Abgegeben wurde das Paket am 11.6.2020 in einer Postfiliale, ist aktuell auf dem Rückweg (27.7. In Shanghai "Sent to airline")
Wäre über etwas Hilfe wirklich dankbar.Vielen Dank!
Grüße Marvin
Moin @marv.in*
Keine Ahnung was du da verkauft hast, das sogar China verweigert!
Wenn es wieder bei dir ankommt hast du Glück gehabt!
Der Käufer kann sich seine Kohle zurückholen...abziehen bei Paypal kannst du wohl nichts, von deinen Unkosten!
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schnelle Antwort - wenn auch nicht zufriedenstellend 😉 Danke.
Sind alte Radio Röhren für Rund 700€ gewesen. Kann ich bei PayPal wirklich nichts abziehen? Wäre ja eine Zumutung für jeden Verkäufer PayPal anzubieten und denen noch die Gebühren hinterher zu schieben wenn man dadurch eigentlich nur im Nachteil steht!?
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naja - auch als private Verkäuferin schaue ich durchaus in die entsprechenden Bedingungen für den Versand in Land XY, zum einen bei DHL, zum anderen ggf. auch zusätzlich auf der Seite vom Zoll
zum Teil darf der Wert einen bestimmten Betrag nicht überschreiten, zum Teil dürfen halt bestimmte Artikel nicht oder nur begrenzt dorthin versendet werden ... und wenn man sich - auch als Verkäufer - da vor dem Versand (am besten natürlich vor dem Verkauf ...) erkundigt, hat man nicht hinterher den Ärger
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Da der Chinese diese Transistorröhren (?) höchstwahrscheinlich über PayPal.com gezahlt hat, wird er sein = dein gesamtes Geld zurück erhalten und wenn du viel Glück hast bekommst du deine Ware unbeschädigt zurück.
Selbtverständlich "darfst" du auch das Porto für die Rücksendung zahlen, hast du ja auf dem DHL Paketschein so angekreuzt.
Eine ziemlich "brutale" Methode wäre jetzt für dich, soweit noch möglich, dein komplettes Guthaben auf dem PayPal Konto abzuräumen und abzuwarten wie PayPal.com dann reagiert.
Du müsstest dann kulanterweise, sollte die Ware unbeschädigt wieder kommen, den Kaufbetrag ohne die verauslagten Portokosten wieder zurück zahlen. Weitere Ansprüche konsequent mit Hinweis auf das BGB ablehnen.
Allerdings solltest du dann nie mehr PayPal als Zahlungsmöglichkeit einsetzen.