31-12-2017 14:22
@slava007 schrieb:
Falls du mal wieder einen Nichtzahler hast, berwerte bitte nicht grün, was soll das? Gibt nur positive Punkte
@slava007 schrieb:
Hallo ich brauche euere Hilfe und Rat..
Ist man als Privatverkäufer bei E-bay komplett ohne jeglichen Schutz?
Habe vor Weihnachten meine Fitnessuhr versteigert, als gebraucht und im Topzustand.. Die Fitnessuhr habe ich im September 2017 gekauft, und diese dann im OVP mit Rechnung und Restgarantie weiterverkauft.
Dann hat sich der Käufer gemeldet und Rücknahme verlangt; angeblich funktioniert die Uhr nicht und lässt sich gar nicht bedienen bzw. einschalten.. Den Fehler hat dieser auf Verpacken meinerseits geschoben..
Um den Ärger zu vermeiden, habe ich die Rücknahme akzeptiert.
Habe nachher den Käufer gebeten, konkrett den Fehler zu beschreiben.. Dieser hat sich dann tage nicht gemeldet... Beim 2. Nachfragen, hieß es die Uhr sei schon verschickt...
Muss dazu noch sagen, dass ich nicht mal die Rückkosten zu dem Zeitpunkt noch bezahlt habe, da ich über Feiertage nicht zuhause bin und keine Möglichkeit zu Onlinebanking habe..
NUN DIE UHR IST JETZT ANGEKOMMEN.. VOLL FUNKTIONSFÄHIG.. KEINE MÄNGEL...
Gehe ich nur davon aus es war nur ein misslungener Kauf und das Weihnachtsgeschenk ist nicht gut angekommen...
Meine Frage ist jetzt: welche Rechte habe ich jetzt als Verkäufer? Wird das dreiste Lügen von Käufer noch belohnt??
Danke für euere Hilfe, Tanja
Servus @slava007
Entweder er war zu dumm,
die Uhr zu bedienen,
oder der von Dir vermutete Beschenkte...
Jedenfalls würde ich nicht davon ausgehen,
dass der Käufer es von Beginn an darauf angelegt hat,
den Kauf eventuell rückgängig zu machen,
weil er Dich nämlich recht schnell und positiv bewertet hat.
Dagegen sprich auch,
dass er die Uhr offenbar ohne jegliche Erstattung durch Dich zurückgeschickt hat.
Sein Risiko.
Will der Käufer das Hin und Her nicht mitmachen,
die Uhr nicht abnehmen,
wovon ich ausgehe,
müsstest Du ihn auf Erfüllung verklagen.
Das lohnt sich nicht.
Darum würde ich dem Käufer ein Bild von der angeschalteten Uhr senden
und ihm mitteilen,
dass Du nur den Preis für die Uhr erstatten wirst.
Prüf aber zuvor,
ob die Uhr "verschlechtert" worden ist.
@slava007 schrieb:
Hallo ich brauche euere Hilfe und Rat..
Ist man als Privatverkäufer bei E-bay komplett ohne jeglichen Schutz?
Habe vor Weihnachten meine Fitnessuhr versteigert, als gebraucht und im Topzustand.. Die Fitnessuhr habe ich im September 2017 gekauft, und diese dann im OVP mit Rechnung und Restgarantie weiterverkauft.
Dann hat sich der Käufer gemeldet und Rücknahme verlangt; angeblich funktioniert die Uhr nicht und lässt sich gar nicht bedienen bzw. einschalten.. Den Fehler hat dieser auf Verpacken meinerseits geschoben..
Um den Ärger zu vermeiden, habe ich die Rücknahme akzeptiert.
Habe nachher den Käufer gebeten, konkrett den Fehler zu beschreiben.. Dieser hat sich dann tage nicht gemeldet... Beim 2. Nachfragen, hieß es die Uhr sei schon verschickt...
Muss dazu noch sagen, dass ich nicht mal die Rückkosten zu dem Zeitpunkt noch bezahlt habe, da ich über Feiertage nicht zuhause bin und keine Möglichkeit zu Onlinebanking habe..
NUN DIE UHR IST JETZT ANGEKOMMEN.. VOLL FUNKTIONSFÄHIG.. KEINE MÄNGEL...
Gehe ich nur davon aus es war nur ein misslungener Kauf und das Weihnachtsgeschenk ist nicht gut angekommen...
Meine Frage ist jetzt: welche Rechte habe ich jetzt als Verkäufer? Wird das dreiste Lügen von Käufer noch belohnt??
Danke für euere Hilfe, Tanja
Hallo und guten Tag
leider nehmen diese Auktionen immer mehr zu,sei froh das du die Uhr vollständig zurückerhalten hast
kommt auch nicht so oft vor .
Rechte als Verkäufer gleich null,hake die Sache einfach ab und setze diesen Käufer auf deine Sperrliste
Du akzeptierst kein Paypal - gut so. Dann hast du es jetzt in der Hand was Du machst.
Du schreibs Deinem Käufer, dass die Uhr heile angekommen ist entgegen seiner Behauptung bestens funktioniert.
Dann musst du dich entscheiden:
Entweder zahlst du ihm das Geld zurück - abzüglich aller Deiner Kosten (Versand, Ebay-Gebühren) oder er kann seine funktionstüchtige Uhr wiederhaben, wenn er Dir die zusätzlichen Versandkosten für einen erneuten Versand zu ihm überweist. Dann wartest Du ab, wie der Käufer reagiert.
Wenn die Uhr funktioniert, dann musst Du die nicht zurücknehmen. Positiv bewertet hat der Käufer ja auch schon.