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Artikel nach Zuschlag von Gebot war verkehrt

 Hallo habe  Zuschlag für Gebot  erhalten, aber zu spät gesehen das verkehrt war. Verkäufer darauf angeschrieben , aber er lässt sich nicht darauf ein. Im Verkauf stand was dabei mit Privatverkauf keine Rücknahme. Er wartet auf Geld .

Er hat viele Angebote laufen , dann ist das doch schon gewerblich, oder??

ER kann mir doch nur schlechte Bewertung geben, den Artikel hat er doch noch.

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Antworten (6)

Es ist erst einmal völlig irrelevant, ob Dein Verkäufer privat oder gewerblich unterwegs ist.

DU hast das Gebot abgegeben und somit einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen. 

Die Artikelliste sowie den Verkäufer kanntest Du vorher schon und dafür, daß Du falsch geboten hast, kann er nix. DAS ist Dein problem, denn für das Zucken in Deinem Bietfinger sowie das Bestätigungszucken kann er nichts Lachende Frau

 

Du kannst den Artikel ja wieder einstellen Frau (zwinkernd)

@molzbach 

 

Es wäre hilfreich, wenn du die Artikelnummer angeben würdest. Ohne diese kann man hier nicht abschätzen, ob dein Verkäufer nun im privaten oder bereits gewerblichen Ausmaß anbietet.

Anonymous
Nicht anwendbar

@molzbach 

 

Hallo,

 

ob jemand gewerblich oder privat tätig ist hängt nicht davon ab, wie er sich selbst bei ebay eingestuft hat sondern ob er nach den gültigen Regeln tatsächlich gewerblich oder privat tätig ist. Hat er sich bei ebay fälschlicherweise als privat eingestuft bringt er seine Käufer um die ihnen zustehenden Verbraucherrechte.

 

Die kannst du ggfs. natürlich zivilrechtlich geltend machen, ebay allerdings hilft dir dabei nicht weiter. Deswegen ist es schon klug, sich die VK vor dem Kauf anzusehen. Hinterher, wenn es einem in den Kram, die ev. Gewerblichkeit geltend zu machen ist nicht zielführend. denn jetzt mußt deine Ansprüche durch eine ev. gewerbliche Tätigkeit des VK gerichtlich geltend machen. Und was da bei herauskommt kann hier wirklich niemand voraussagen. Und klagen wirst du ja wohl nicht.

 

Künftig also bitte vor dem Kauf nachdenken.

 

Hallo @molzbach 

 

Ach wenn es Problem gibt wird gleich gemeint das man denn Verkäufer auf Gewerblich einstufen kann um da wieder raus zu kommen aber vorher war es kein Problem bei einen Privaten zu Kaufen.

 

Der Verkäufer ist Privat und er kann dich als Nichtzahler verwarnen lassen und dann bekommst du einen Eintrag.

 

Ich würde es auch so machen.

 

Die Zahlung kann er sogar einklagen.

 

Du hast jetzt zu Zahlen denn der Kauf ist gültig.

 

Und Rote Bewertung von deiner Seite aus werden dann auch gelöscht.

Anonymous
Nicht anwendbar

@molzbach  schrieb:

 Hallo habe  Zuschlag für Gebot  erhalten, aber zu spät gesehen das verkehrt war. Verkäufer darauf angeschrieben , aber er lässt sich nicht darauf ein. Im Verkauf stand was dabei mit Privatverkauf keine Rücknahme. Er wartet auf Geld .

Er hat viele Angebote laufen , dann ist das doch schon gewerblich, oder??

ER kann mir doch nur schlechte Bewertung geben, den Artikel hat er doch noch.


Tagchen @molzbach 

 

Man muss schon mit einer gewissen Sorgfalt Angebote auswählen, bevor man ein verbindliches Gebot abgibt oder gar direkt kauft. Der private Verkäufer muss darauf keine Rücksicht nehmen.

Auch die Frage, ob ein Verkäufer eigentlich schon in gewerblichem Umfang verkauft und ob einen das stört, sollte man vor dem Gebot oder dem Kauf beachten. Hinterher eine Hintertür daraus machen zu wollen, ist kein einfacher Weg.

Er kann dir keine negative Bewertung geben, aber er kann hier auf EBay einen Nichtzahlerfall öffnen und schließen, was dir einen Vermerk einbringt. Bleibt es nicht bei einem oder zwei solcher Vermerkt, könntest du bei vielen Käufern ausgeschlossen werden. Das kann man einfach voreinstellen.

Er kann dich z.B. auch auf Zahlung und Abnahme verklagen.


@molzbach  schrieb:

 Hallo habe  Zuschlag für Gebot  erhalten, aber zu spät gesehen das verkehrt war. Verkäufer darauf angeschrieben , aber er lässt sich nicht darauf ein. Im Verkauf stand was dabei mit Privatverkauf keine Rücknahme. Er wartet auf Geld .

Er hat viele Angebote laufen , dann ist das doch schon gewerblich, oder??

ER kann mir doch nur schlechte Bewertung geben, den Artikel hat er doch noch.


Moin @molzbach 

Du hast geboten, den Zuschlag erhalten und somit gekauft, der Kaufvertrag ist gültig!

Wenn der VK keine Rücknahme möchte, ist die Zahlung fällig!

Die Tour, der VK verkauft viel usw ist nicht angebracht und als Ausrede überflüssig!

Das hast du vor dem Kauf gesehen!

Zahlst du nicht, wird er dich (hoffendlich) als Nichtzahler melden und du erhälst bei Ebay einen negativen Eintrag!

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder