:Artikelstandort An der B1, Deutschland

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28-12-2020 16:52
Was hat man davon zu halten wenn jemand schreibt Artikelstandort: An der B1, Deutschland? Keine Ortsangabe macht und die Zahlungsdaten nicht richtig angiebt nur per Email später schicken will und PAYPAL nur versichert einsetzen will. Warum kann man bei Enay die Verkäuferdaten nicht mehr abrufen? Gruß reinhard32816
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@reinhard32816 schrieb:Was hat man davon zu halten wenn jemand schreibt Artikelstandort: An der B1, Deutschland? Keine Ortsangabe macht und die Zahlungsdaten nicht richtig angiebt nur per Email später schicken will und PAYPAL nur versichert einsetzen will. Warum kann man bei Enay die Verkäuferdaten nicht mehr abrufen? Gruß reinhard32816
Tagchen @reinhard32816
Die Verkäuferdaten solltest du nach dem Kauf von EBay erhalten.
Was meinst du mit "Paypal nur versichert einsetzen will"? Versicherter Versand?
Wäre in Anbetracht der Paypal-Richtlinien angemessen.
Diese Standortangabe ist natürlich nicht richtig und würde mich vom Kaufen abhalten.
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@reinhard32816 schrieb:Was hat man davon zu halten wenn jemand schreibt Artikelstandort: An der B1, Deutschland? Keine Ortsangabe macht und die Zahlungsdaten nicht richtig angiebt nur per Email später schicken will und PAYPAL nur versichert einsetzen will. Warum kann man bei Enay die Verkäuferdaten nicht mehr abrufen? Gruß reinhard32816
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reinhard32816 schrieb:Was hat man davon zu halten wenn jemand schreibt Artikelstandort: An der B1, Deutschland? Keine Ortsangabe macht und die Zahlungsdaten nicht richtig angiebt nur per Email später schicken will und PAYPAL nur versichert einsetzen will. Warum kann man bei Enay die Verkäuferdaten nicht mehr abrufen? Gruß reinhard32816
mich stört die Angabe "An der B1" nicht, mir würde auch nur Deutschland ausreichen - auch wenn das nicht ganz eBay-konform ist
dass man nur "sonstige" angibt und die Daten dann per Mail bzw. Nachricht übermittelt, ist erlaubt - habe ich jahrelang so gemacht und Dir sollte das aufgrund Deiner langen Mitgliedschaft auch noch bekannt sein - früher gab es die Kaufabwicklung so wie sie jetzt ist gar nicht
dass der Verkäufer bei einer PayPal-Zahlung nur versichert versenden will, ist Dir nicht ganz geheuer?
ich finde ja eher Käufer verdächtig, die unbedingt per PayPal zahlen wollen und dann den unversicherten Versand wünschen ...

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Wer sich diesbezüglich nicht korrekt verhält, hat Gründe dafür, die nicht harmlos sein müssen.
Außerdem stellt sich die Frage, an welchen Stellen handelt diese Person ähnlich regelwidrig? Bei der Zustandsbeschreibung?
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abgesehen davon sollte man immer vorher klären, ob der Verkäufer eine Abholung zulässt, da das Verkaufsformular extra dafür gemacht wurde, um anzugeben, ob man versendet und wenn ja, mit wem und zu welchem Preis bzw. ob man auch eine Abholung zulässt - von daher ist das weglassen der Angabe "Abholung" bzw. Barzahlung bei Abholung im Formular durchaus als konkrete Willenserklärung des Verkäufers zu sehen und eine weiterer Satz diesbezüglich (keine Abholung) erübrigt sich meiner Meinung nach
... könnte auch gerne mal wieder vor Gericht geklärt werden, dann aber bitte mit Beteiligten, die sich auch mit eBay auskennen (wofür z.B. die Angaben im Verkaufsformular gedacht sind ...)

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Ein Verkäufer muss ich doch bewusst sein, dass der Käufer in Vorleistung gehen muss und jede unpräzise Angabe den Käufer nicht sicherer macht.
Wer als Verkäufer dafür kein Verständnis hat, ist für mich sowieso vom Tisch.
Die Abholung muss man auch gar nicht vor Gericht klären. Der VK hat den Erfüllungsort als Privater bei sich. Das möchte er auch. Andernfalls wäre es für ihn schwieriger.
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Sehr richtig hasjana
Wenn keine Abholung angegeben wird, dann heißt das wohl, dass keine gewünscht ist.
Völlig logisch.
Und nicht andersherum, dass diese explizit ausgeschlossen werden muss.
Wieder typisch deutscher Unfug.
Warum einfach, wenns auch umständlich geht.
Davon abgesehen, dass so gut wie kein Verkäufer von dieser Regelung Kenntnis hat!
Und ja, genau das könnte mal wieder von einem Gericht mit Leuten die Ahnung haben, geklärt werden.

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Der private Verkäufer möchte, dass sein Aufenthaltsort oder sein Wohnort der Erfüllungsort ist. Warum? Damit der Käufer die Holschuld hat und er nicht die Bringschuld.
Der private Verkäufer möchte auch nicht das Risiko für den Versand bis zur Ankunft beim Käufer. Darum ist der Erfüllungsort beim privaten Verkäufer. Das Leben ist aber nicht so gemacht, dass man sich nur die Vorteile rauspicken kann.
Schade. Ich weiß.