29-09-2016 00:09
Wenn Du einen Ablagevertrag, ob einmalig oder dauerhaft und ganz egal mit welchem Versanddienstleister hast,
steht in all diesen Ablageverträgen,
dass jede über die durchgeführte Ablage hinausgehende Haftung gegen Verlust und / oder Beschädigung kategorisch abgelehnt wird.
Ausnahmslos, und immer auf Risiko des Empfängers.
Wieso sollte der Versanddienstleister auch für das haften, was auf Deinem Grundstück geschieht?
Diebstahl > Polizei , Beschädigung der Ware durch Naturgewalten > Pech gehabt.
Da muss kein Zusteller erst großartig klingeln oder den Empfänger suchen. Ablage ist angewiesen, Ablage wird durchgeführt.
Keine gesonderte Registrierung bei DPD nötig, wenn es sich um einen einmaligen Ablagevertrag auf die speziell ausgewiesene Sendung handelt.
Hatte ich erst letzten Freitag exakt so durchgeführt.
Einfach die Sendungsverfolgung anklicken und Ablage vereinbaren.
P.S.
Was mir gerade noch so einfällt:
Ist die Papiertonne etwa diese schöne blaue Tonne, welche einmal monatlich (bei uns) durch die kommunalen Entsorger geleert wird?
Kenne ja nun Deine Gegend nicht, aber einem Zusteller würde ich nicht soweit vertrauen, dass der die Sendung nicht auch in diese Papiertonne einlegt,
wenn sie auf dem Straßenland zur Entleerung steht.
Dann ginge ein Paket ungesehen in die Papierpresse, sollte die Leerung nach der Zustellung per Ablagevertrag erfolgen und Du diesen Tag erst später heim kommen.
Manchmal habe ich eben schlechte Phantasien...