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Kaufabbruch durch verkäufer nach Zahlung

Ware durch Überweisung bezahlt

Vk leitet Kaufabbruch ein

 

1.)  Kann man einen Kaufabbruch durch den Vk als Käufer nicht ablehenen? Gilt die Vertragspflicht also nur für Käufer auf der ebay-Plattform?

2.) ebay bietet als Bearbeitunsoptionen nur an
a) noch nicht bezahlt
b) ...Geld zurückerhalten am xxxx

Die Option, Ware NICHT erhalten, aber dennoch (bereits) bezahlt scheinen die ebay-Entwickler gar nicht auf dem Schirm zu haben. 
Wie nun verfahren? (war ja kein papypal-Kauf)

Was passiert, wenn gar keine Option (die möglichen sind ja alle FALSCH) gewählt wird ? Wird der Fall dann automatisch geschlossen mit welchen Folgen ?

Danke für konstruktiven Rat / Auskunft.
Bitte keine Diskussionen, warum dieses oder jenes nicht gemacht worden ist - die Tatsachen-Beschreibung ist zutreffend ohne Wertung der aktuelle Status und damit hinzunehmen. Danke für die Beachtung damit effizient das Thema auch für evtl. Dritte / Mitleser geklärt werden kann. 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)


@foren24  schrieb:

Ware durch Überweisung bezahlt

Vk leitet Kaufabbruch ein

 

1.)  Kann man einen Kaufabbruch durch den Vk als Käufer nicht ablehenen? Gilt die Vertragspflicht also nur für Käufer auf der ebay-Plattform?

2.) ebay bietet als Bearbeitunsoptionen nur an
a) noch nicht bezahlt
b) ...Geld zurückerhalten am xxxx

Die Option, Ware NICHT erhalten, aber dennoch (bereits) bezahlt scheinen die ebay-Entwickler gar nicht auf dem Schirm zu haben. 
Wie nun verfahren? (war ja kein papypal-Kauf)

Was passiert, wenn gar keine Option (die möglichen sind ja alle FALSCH) gewählt wird ? Wird der Fall dann automatisch geschlossen mit welchen Folgen ?

Danke für konstruktiven Rat / Auskunft.
Bitte keine Diskussionen, warum dieses oder jenes nicht gemacht worden ist - die Tatsachen-Beschreibung ist zutreffend ohne Wertung der aktuelle Status und damit hinzunehmen. Danke für die Beachtung damit effizient das Thema auch für evtl. Dritte / Mitleser geklärt werden kann. 


Tagchen @foren24 

 

Auch ich würde mich lieber unter Kenntnis der Artikelnummer dazu äußern. Aktuell gibt es so viele unterschiedliche Konstellationen, dass man mit einem Blick auf VK und Angebot einfach besser einschätzen könnte, was die Ursache für den Abbruch sein könnte, ohne dass man jeden einzelnen Punkt von Fragenden efragen müsste.

 

Die Ursachen für so einen Abbruch sind selbstredend nicht egal für den Fortgang der Angelegenheit.

Vielleicht möchte ein VK nur die Verkaufsgebühr sparen. Habe ich auch schon erlebt, dass ich Nachrichten über Kaufabbrüche erhalten hatte, nachdem ich die Ware schon hatte oder sie bereits verschickt waren.

Vielleicht unterliegt er dem Glauben, er könne so nicht mehr bewertet werden.

Vielleicht hat er woanders verkauf oder der Preis gefällt nicht oder oder.

 

Du hast geschrieben Die Option, Ware NICHT erhalten, aber dennoch (bereits) bezahlt scheinen die ebay-Entwickler gar nicht auf dem Schirm zu haben. 

 

Direkt darüber hattest du aber geschrieben

ebay bietet als Bearbeitunsoptionen nur an
a) noch nicht bezahlt
b) ...Geld zurückerhalten am xxxx

 

Dein b) ist also genau für den Fall gedacht, dass man Geld gesendet hat, aber eben keine Ware erhalten.

Oder verstehe ich dich falsch?

 

EBay schreibst dazu:

"Wenn der Käufer eine andere Zahlungsmethode verwendet hat, muss der Käufer zuerst bestätigen, dass er die Rückerstattung erhalten hat, bevor der Abbruch endgültig abgeschlossen werden kann.

Nachdem der Käufer seine Rückerstattung empfangen hat, erhalten Sie eine Gutschrift der Verkaufsprovision. "

https://www.ebay.de/help/selling/getting-paid/einen-kauf-abbrechen?id=4136

 

Bei Unmöglichkeit, bei bestimmten Irrtümern muss ein VK nicht den Vertrag erfüllen... Wir wissen aber nicht, worum es konkret geht.

Antworten (2)

Antworten (2)

 

 

die Tatsachen-Beschreibung ist zutreffend ohne Wertung der aktuelle Status und damit hinzunehmen.

 

 

 

Eine Tatsachenbeschreibung nehme ich dann hin, wenn ich die Artikelnummer kenne und im Befehlston lasse ich mir von einem Fragesteller auch nicht kommen.

 

 

 

Überweisung = kein Käuferschutz - Melden eines nicht erhaltenen Artikels möglich

Vertragliche Verpflichtungen bestehen nach dem BGB zwischen Käufer und Verkäufer und sind auch zwischen diesen beiden Parteien zu regeln, notfalls mit rechtlicher Hilfe.

 

Auf nicht-wiederlesen


@foren24  schrieb:

Ware durch Überweisung bezahlt

Vk leitet Kaufabbruch ein

 

1.)  Kann man einen Kaufabbruch durch den Vk als Käufer nicht ablehenen? Gilt die Vertragspflicht also nur für Käufer auf der ebay-Plattform?

2.) ebay bietet als Bearbeitunsoptionen nur an
a) noch nicht bezahlt
b) ...Geld zurückerhalten am xxxx

Die Option, Ware NICHT erhalten, aber dennoch (bereits) bezahlt scheinen die ebay-Entwickler gar nicht auf dem Schirm zu haben. 
Wie nun verfahren? (war ja kein papypal-Kauf)

Was passiert, wenn gar keine Option (die möglichen sind ja alle FALSCH) gewählt wird ? Wird der Fall dann automatisch geschlossen mit welchen Folgen ?

Danke für konstruktiven Rat / Auskunft.
Bitte keine Diskussionen, warum dieses oder jenes nicht gemacht worden ist - die Tatsachen-Beschreibung ist zutreffend ohne Wertung der aktuelle Status und damit hinzunehmen. Danke für die Beachtung damit effizient das Thema auch für evtl. Dritte / Mitleser geklärt werden kann. 


Als Käufer kannst du einem Kaufabbruch nicht widersprechen. Wenn Du eine der beiden Optionen anklickst, dann wird der Kaufabbruch sofort geschlossen. Wenn Du nichts anklickst, nach 10 Tagen.

 

Konsequenzen für Dich keine, weder positiv noch negativ, da Du bei Überweisung eh keinen Käuferschutz hast und sowieso kein Geld von ebay zurück bekommst.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder