05-02-2021 12:54
Hallo in die Runde,
wir haben als Firma bei einem gewerblichen Verkäufer (Mediamerkt) gekauft und keine Rechnung erhalten.
Trotz mehrfacher Anfragen über das Èbay-Nachrichtenportal - keine Rückmeldung vom VK.
Nach mehrfachem Anruf beim Mediamarktsupport heute die Aussage: "... dafür sind wir nicht zuständig, denn dies war ein Kauf über Ebay, bitte Kontaktieren Sie Ebay ..."
Hat jemand einen Tipp für das weitere Vorgehen?
Moin, @steinmetzwerkstatt-scheunert
es geht vermutlich um die ausgewiesene Mehrwertsteuer in der Rechnung?
Selbstverständlich habt ihr als Unternehmer ein Anrecht auf eine solche Rechnung, das sollte auch jeder Mitarbeiter eines Media Marktes wissen.
ebay kann eine solche Rechnung nicht ausstellen, das muss der Verkäufer machen, in eurem Fall also Media Markt. Ich würde da richtig Druck machen.
Normalerweise versenden die die Rechnung als PDF Datei.
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
Ich habe tatsächlich soeben eine nette Mitarbeiterin vom Ebay-Support erreichen können:
Die Rechnung MUSS tatsächlich von Mediamarkt selbst kommen (und offenbar sind wir nicht der einzige Käufer bei Mediamarkt mit diesem Problem ...) 😐
Die Mitarbeiterin vom Support wird nun auch ihrerseits eine Mail mit einer Rechnungsanforderung an den VK senden.
Wir hoffen, dass diese ein wenig mehr Gewicht hat, als unsere Mails ...
Die Frage bleibt: Wie übt man Druck aus, wenn man den VK nur per Mail oder über eine Hotline erreichen kann?
Habt ihr mal alle Mails, die ihr nach Kauf über das ebay System erhalten habt, durchgeschaut?
In irgendeiner könnte die Rechnung als PDF hinterlegt sein @steinmetzwerkstatt-scheunert
Wenn nicht würde ich sogar so weit gehen, den Media-Markt schriftlicht mit Einschreiben/Rückschein zur Erstellung der Rechnung aufzufordern.
Siehe auch hier:
https://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_3.html#e
Anforderungen an Rechnungen und Geschäftsbriefe
Wenn Sie als Unternehmer (gewerblicher Verkäufer) an einen anderen Unternehmer (gewerblicher Käufer) eine Leistung erbringen, müssen Sie auf dessen Verlangen eine Rechnung ausstellen.
Nach § 14 UStG muss eine Rechnung folgende Angaben enthalten:
Für Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt, genügen folgende Angaben (§ 33 UStDV):
Die Erleichterungen gelten nicht im Rahmen von Versandhandelslieferungen in andere EU-Mitgliedsstaaten (§ 3c UStG). In besonderen Fällen (z.B. bei innergemeinschaftlicher Lieferung eines neuen Fahrzeugs oder bei Reiseleistungen) gibt es zusätzliche Rechnungsangabepflichten.
Neben diesen Pflichtangaben muss die Rechnung ggf. auch die Anforderungen erfüllen, die das Handelsgesetzbuch (HGB) an Geschäftsbriefe eines Kaufmanns stellt, je nachdem, ob Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist oder nicht, und welche Rechtsform es hat.
Bitte beachten Sie: Durch das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG) hat der Gesetzgeber zum 01. Januar 2007 klargestellt, dass die für Geschäftsbriefe erforderlichen Pflichtangaben auch für Geschäftsbriefe erforderlichen Pflichtangaben auch für Geschäftsbriefe in elektronischer Form (z.B. E-Mails) gelten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Danke für den Tipp!
In einer der Mails von Mediamarkt befand sich tatsächlich ein unscheinbarer, aber entscheidender Hinweis:
Die Bestellnummer und die Rechnungsnummer unter welcher der Kauf im Mediamarksystem gelistet ist!
Ein weiter Anruf in der MM-Hotline brachte damit zumindest schon mal einen Teilerfolg ein - der Gesprächspartner war damit in der Lage, den Kauf/den Bestellvorgang ausfindig zu machen.
Das Problem bzgl. der Rechnung bleibt allerdings weiter bestehen, denn lt. Aussage des Gesprächspartners ist jetzt auf einmal PayPal für deren Ausstellung verantwortlich (*gähn*).
Mit dem Hinweis, dass mein Anliegen nun an die 'entsprechende Abteilung' weitergeleitet wird, wurde das Gespräch allerdings recht barsch abgewürgt.
Ich bleibe dran ...