am
10-12-2025
20:55
- zuletzt bearbeitet am
10-12-2025
21:19
von
kh-stev
Ich wollte für meinen Sohn ein Videospiel kaufen und habe heute Nachmittag ein Gebot abgegeben. Erst als ich etwas später den Zuschlag für den Artikel bekommen habe, fiel mir auf, dass es sich um ein japanisches Spiel handelt, welches auf der Konsole meines Sohnes nicht funktioniert. Mein Sohn kann mit dem Spiel so nichts anfangen.
Ich war also bei der Abgabe meines Gebotes in einem Irrtum. Ich habe diese dem Verkäufer erläutert und um Abbruch des Kaufes gebeten.
Er weigert sich ohne Nennung eines Grundes, den Kauf abzubrechen, weshalb ich meine Willenserklärung (Abgabe eines Gebotes) wegen Irrtums ihm gegenüber in einer Nachricht angefochten habe.
Deshalb existiert m.E. kein Kaufvertrag mehr zwischen mir und dem Verkäufer.
Kann er wirklich den Kaufpreis von mir verlangen bei dieser Sach- und Rechtslage? Was, wenn ich einfach nicht bezahle?
Ich finde das ist kein faires Geschäftsgehabe
Abbruch Nr.: 5422476920
Artikel Nr. 267495995537
10-12-2025 22:29
10-12-2025 22:35
Meinem Enkelchen werde ich diese Geschichte nicht erzählen, @oli-wan_de , ähm, @pe-977746 .
Er wäre sehr verwirrt.
10-12-2025 22:39
10-12-2025 22:41
10-12-2025 22:41
Ich wünsche dir alles Gute, @oli-wan_de , @pe-977746 .
10-12-2025 22:42
10-12-2025 22:46
11-12-2025 03:04
@oli-wan_de schrieb:
Ja, leider übersehen. Und dem Verkäufer noch vor dem Versand mitgeteilt. Wäre doch ein leichtes, den Kaufabbruch zu akzeptieren? Er hat nur 50 Cent mehr als das Mindestgebot bekommen. Er kann es wieder einstellen.
Und was, wenn ich zahle, er es mir sendet und ich dann eine Rückgabe einleite?
Wenn es ein privater Verkäufer ist, hast du kein Recht auf eine Rückgabe. Das mal vorneweg.
Und dann lügen, damit der Verkäufer nach einem Versand gezwungen ist, eben doch zurück zu nehmen, ist nicht die feine englische Art.
Wundert mich, dass hier solche Ratschläge gegeben werden.
Es ist auch nicht jeder 24/7 online und wenn der Verkäufer nicht reagiert, ist das auch sein gutes Recht.
Verkaufe das Spiel selber. So ist das wenn man Fehler macht, man badet die selber aus.
11-12-2025 06:35 - bearbeitet 11-12-2025 06:36
Hallo zusammen,
im Prinzip wurde ja schon fast alles geschrieben. Ich habe mir jetzt mal den Artikel angeschaut und schreibe meine persönliche Meinung dazu.
Erst einmal muss ich meiner Verwunderung Ausdruck geben, dass bei einem Kaufpreis von 12,50 Euro überhaupt soviel Aufhebens gemacht wird. Und das sage ich als jemand, der gerade seinen Rentenbescheid über knapp 460 Euro hier neben sich liegen hat.
Von einem Erwachsenen kann ich wohl verlangen, für seine Fehler gerade zu stehen. Die Artikelbeschreibung und die Artikelüberschrift geben sämtliche Hinweise darauf, dass das Spiel auf deutschen Konsolen nicht lauffähig ist. Wenn der Verkäufer einen Widerruf ablehnt, dann zahlt man das Spiel und versucht es anschließend selbst wieder zu verkaufen. Wenn ich an der Stelle des Verkäufers wäre, würde ich nicht nur vermutlich sondern ganz bestimmt den Artikel nicht verschicken und dem Stornierungswunsch des TE entsprechen, weil es in der Regel nur Ärger bedeutet, jemanden einen Artikel aufzuzwingen, den derjenige nicht mehr haben will. Aber ich bin nicht der Verkäufer, und wer weiß, wieviele "Spaßbieter" dieser in der letzten Zeit hatte, was zu einer solchen Reaktion führt.
Und wenn es den Käufer vor dem Kauf nicht gestört hat, dass der Verkäufer privat war, sollte es ihm nach einem Kauf auch egal sein - meine Meinung. Und ich stehe als Erwachsener zu meinen Fehlern, habe ich schon als Kind gemacht. Wenn ich früher Mist gebaut habe, bin ich nicht anschließend davon gerannt oder habe mich versteckt oder habe anderen die Schuld daran gegeben. Ich habe für mein Handeln die Konsequenzen getragen. Was für mich eigentlich besonders schwer war, da ich schon früh ein absoluter Perfektionist war und es mir deshalb naturgemäß schwerer fällt, Fehler zuzugeben.
Was letztendlich dazu führt, dass ich mich bemühe, eigene Fehler zu vermeiden. Ich mag vielleicht auch deshalb ab und zu als überheblich erscheinen, weil ich mir leider eine eingebildete moralische Überlegenheit manchmal nicht verkneifen kann.
Fehler passieren, irren ist menschlich. Nobody is perfect.
Meiner Meinung nach sollte man die Verantwortung für seine eigenen Fehler übernehmen und nicht versuchen, diese anderen in die Schuhe zu schieben oder die Folgen auf andere abzuwälzen.
Ein privater Verkäufer muss keinen Widerruf akzeptieren, ein privater Verkäufer könnte sogar auf Erfüllung des Kaufvertrages klagen. Wie schon geschrieben, würde ich es als privater Verkäufer nicht machen. Als ich noch hier verkauft habe, habe ich auch nie darauf bestanden, wenn der Käufer den Kaufvertrag nicht einhalten will. Ich hatte das sogar in die Nachricht zur Zahlungserinnerung geschrieben, dass sich der Käufer doch bitte melden soll, wenn er den Artikel nicht mehr haben will, das wäre kein Problem und immer noch besser, als vergeblich mehrere Wochen auf einen Zahlungseingang zu hoffen. Zu meinen Zeiten gab eBay einem ja noch drei Tage Zeit, überhaupt erst die Zahlungsinformationen auszutauschen, die erste Zahlungserinnerung sollte man nach 14 Tagen schicken - aber da steckte das Online-Banking auch noch in den Kinderschuhen....
11-12-2025 08:16
Moin zusammen,
hat sich jemand mal die Gebotsliste des Artikels angeschaut?
in mir entsteht der Eindruck das hier ein und dieselbe Person geboten hat und "Papas" Account zum verbrennen angelegt wurde.
Hier könnte Ihre Werbung stehen
11-12-2025 09:04
"Meiner Meinung nach sollte man die Verantwortung für seine eigenen Fehler übernehmen"
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen🙂
11-12-2025 09:10
Gute Arbeit @oskar_der_wikinger !
11-12-2025 09:43 - bearbeitet 11-12-2025 09:44
Ein neuer Daddy, Aufriss für 12,50 und wanzig bei Gegenwind ...
Was hält Eure Freundlichkeit denn davon, seine Plicht zu erfüllen und das Spiel selber zum Verkauf anzubieten 😎
Anstatt uns hier einen alten Herrn hinzuklöppeln und zu seinem eigenen Versäumnis zu stehen...
11-12-2025 16:56 - bearbeitet 11-12-2025 16:58
...........................
11-12-2025 17:04
@pe-977746 schrieb:Ich wollte für meinen Sohn ein Videospiel kaufen und habe heute Nachmittag ein Gebot abgegeben. Erst als ich etwas später den Zuschlag für den Artikel bekommen habe, fiel mir auf, dass es sich um ein japanisches Spiel handelt, welches auf der Konsole meines Sohnes nicht funktioniert. Mein Sohn kann mit dem Spiel so nichts anfangen.
Ich war also bei der Abgabe meines Gebotes in einem Irrtum. Ich habe diese dem Verkäufer erläutert und um Abbruch des Kaufes gebeten.
Er weigert sich ohne Nennung eines Grundes, den Kauf abzubrechen, weshalb ich meine Willenserklärung (Abgabe eines Gebotes) wegen Irrtums ihm gegenüber in einer Nachricht angefochten habe.
Deshalb existiert m.E. kein Kaufvertrag mehr zwischen mir und dem Verkäufer.
Kann er wirklich den Kaufpreis von mir verlangen bei dieser Sach- und Rechtslage? Was, wenn ich einfach nicht bezahle?
Ich finde das ist kein faires Geschäftsgehabe
Abbruch Nr.: 5422476920
Artikel Nr. 267495995537
Fair, @pe-977746 ,
Du beschwindelst uns und den VK und schreibst von Fairness ?
11-12-2025 17:12
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