23-11-2025 11:15
23-11-2025 12:15
Hallo @liplo8806
wenn es ein privater Verkäufer war, der braucht deinem Abbruchansinnen nicht zuzustimmen, der meldet dich nach vier Tagen, würde ich auch so machen, einfach als Nichtzahler.
Damit bekommst du einen Vermerk in dein Konto und ab dem zweiten kannst du bei vielen nicht mehr kaufen.
Bei einem gewerblichen VK kannst du von deinem Widerrufsrecht gebrauch machen, wie das geht steht dort in der Widerrufsbelehrung.
Hier könnte Ihre Werbung stehen
23-11-2025 13:39
Hallo @liplo8806 !
Vielleicht kann dir nina@ebay helfen.
Liebe nina@ebay , könntest du hier bitte einmal schauen?
Vielen Dank und einen lieben Gruß! 🤗
*****************************************************************************************************************************WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
23-11-2025 13:44
23-11-2025 15:23
Hallo @liplo8806 ,
wie war denn die Lösung ?
23-11-2025 16:02
23-11-2025 16:06
Der Verkäufer ist privat oder gewerblich, @liplo8806 .
23-11-2025 16:06
23-11-2025 16:11
Da muss er einem Kaufabbruch nicht zustimmen.
Ich selbst würde das auch nicht machen, sondern nach 4 Tagen einen nichtbezahlten Artikel melden.
Der Käufer bekommt dann einen internen Vermerk von und bei ebay.
Und Käufer mit zwei oder mehr Vermerken wegen eines nichtbezahlten Artikels kann man von seinen Verkäufen ausschließen.
Das schrieb ja @oskar_der_wikinger auch schon.
23-11-2025 16:13
23-11-2025 16:26
@liplo8806 schrieb:
Genau das war mir auch bewusst und ich wäre auch bereit gewesen den Artikel zu kaufen. Da er per privat Chat aber angefangen hat mich zu beleidigen und dann zu blockieren, hatte ich keine Möglichkeit den Artikel zu bezahlen. Ich habe Ebay darum gebeten ihn zu kontaktieren um den Kauf entweder fortzusetzen oder halt den Abbruch bestätigt zu bekommen. Jetzt ist ja zum Glück alles geklärt :))
Dir scheint nicht bewusst zu sein, das bei Ebay, so auch bei dir, rechtsverbindliche Kaufverträge abgeschlossen werden.
Der Abbruch über Ebay entbindet nicht von deinen Pflichten zur Zahlung und entlässt dich auch nicht aus dem noch immer bestehen Kaufvertrag zwishen Dir und dem Verkäufer.
Der VK könnte jederzeit sein Geld von dir privatrechtlich einfordern.
Wie bereits geschrieben, ein privater VK muss deinem Ansinnen nicht zustimmen. Dass man dann ausfallend und beleidigend wird, ist natürlich nicht ok.
Nur, was soll der VK machen?
Stimmt er nicht zu, zahlst du und könntest vielleicht hinterher Ärger machen. Genügend Möglichkeiten haben die Käufer ja hier leider.
Ninmmt er an, ist das eigentlich gegen seinen Willen.
So sitzt der VK in der Zwickmühle.
Eine Verärgerung kann man ihm nicht übel nehmen und die Sperre deiner Person auch nicht.
23-11-2025 16:32
23-11-2025 20:47
@liplo8806 schrieb:
Doch das ist mir bewusst und wie auch bereits erwähnt wäre ich zu jeder Zeit bereit gewesen den Artikel zu zahlen und keinen Abbruch durch zu führen. Das beleidigen und blockieren des Verkäufers hätte ebenfalls nicht sein müssen und man hätte auch auf einer normale Ebene das ganze klären können. Mir ging es hauptsächlich nur darum das ich keine Kommunikations Möglichkeit hatte und ich nicht wusste wie ich vorgehen soll, deshalb habe ich die Frage hier gestellt. Wie gesagt ich habe ihm auch mehrmals geschrieben das ich meinen „Fehler“ eingesehen habe und den Artikel bezahlen würde, was mir ja verwehrt bleibt solange der Verkäufer von seiner Seite aus auf den Kauf Abbruch nicht reagiert. Ich habe meinen vorherigen Fehler eingesehen aber stand jetzt sehe ich kein Problem auf meiner Seite liegen. Danke trotzdem für deinen Beitrag, es ist ja jetzt alles geklärt !
In deinem Eröffnungspost schreibt du ganz was Anderes, @liplo8806
24-11-2025 10:52
Du verstehst scheinbar nicht, dass schon allein deine Anfrage heikel für private VK ist. Wie von mir geschrieben, gibt es nicht wenige Käufer, die nach Ablehnung des Kaufabbruchgesuchs dann doch zahlen und danach anfangen, dem VK Ärger zu machen, Artikel hat Mängel usw. und einen Fall bei Ebay oder beim Zahlungsdienstleister öffnen.
Das führt dazu, dass der VK nun auch noch den Rückversand zahlen kann, wenn er seinen Artikel wieder haben will. Vom ganzen Ärger mal abgesehen, bei einer Auktion umso schlimmer.
Ist dann praktisch die Rache dafür, dass er einem Abbruch nicht zugestimmt hat.
Welche Sorte Käufer er vor sich hat, weiß er ja nicht. Einen ehrlichen oder ein "Anderen".
Ich habe meinen vorherigen Fehler eingesehen aber stand jetzt sehe ich kein Problem auf meiner Seite liegen.
Na du bist das Problem, ganz einfach 😀
Danke trotzdem für deinen Beitrag, es ist ja jetzt alles geklärt !
Ja klar, in deinem Sinne vermute ich mal.
Auch wenn nun "alles geklärt ist", möchte ich dir hier einfach die andere Seite der Medaille aufzeigen, denn die gibt es immer.