Verkauf unter falscher Angaben
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16-02-2021 12:24
Nun ist ca. 1,5 Jahre später aufgefallen, dass die ABE (Betrieserlaubnis) nicht für das Auto (Cabrio) zulässig ist. Daher bekommen wir kein TÜV.
Der Händler hat uns mitgeteilt, dass wir die richtige ABE hätten und ausserdem hätten wir vor einbau das selber nochmal prüfen müssen und zudem ist es zulange her.
Der Händler ist ein Fach Händler, auf der Bestellung sowie der Rechnung stand die korrekte Bezeichnung des Fahrzeuges drauf.
Haben wir Anspruch auf Erstattung?
Wenn ja, wer zahlt Ein- und Ausbau?
Und, muss das Teil in dem Fall zurück gesendet werden?
Akzeptiert Lösungen (1)
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Meiner Meinung nach liegt hier ein Sachmangel vor, da sich die Auspuffanlage nicht der vorausgesetzten Verwendung eignet.
Da die Sachmangelhaftung (im üblichen Sprachgebrauch Gewährleistung genannt) erst nach 2 Jahren verjährt, muss der Verkäufer alle Kostebn erstatten, auch den erneuten Einbau.
Wenn der verkäufer darauf besteht muss der Artikel zurück geschickt werden.
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Was steht denn auf der ABE, wenn der Händler behauptet, ihr hättet die richtige?
Sollte es nicht die richtige sein, wär es doch für den Händler kein Problem diese zu besorgen, sofern eine existiert!
Gibt es evtl. im Netz eine für euer Auto? Schon mal Tante Google befragt?
Sicher hätte man das bei Erhalt und vor dem Einbau noch mal prüfen können.
Doch "zu lange her" ist nicht, da, wenn es denn wegen nicht existierender ABE ein Mangel ist, dieser ja schon bei Übergabe bestand.
Und ihr den Artikel auch entsprechnd eurem Auto gekauft habt.
Falls das alles zu keinem erfolgreichen Ergebnis führt, werdet ihr wohl einen Anwalt bemühen müssen.
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Vielen lieben Dank.
Leider gibt es keine ABE für das Cabrio (laut Hersteller), nur für das Coupe und den Avant, nicht aber fürs Cabrio (obwohl es so angeboten wurde).
Klar hätten wir nochmal prüfen können,
leider haben auf den Anbieter (Fachhändler) vertraut.
Wir könnten versuchen eine 21-Abnahme zu bekommen, aber das kostet ca. 500 Euro zusätzlich.
Die Frage ist, wer bezahlt das 🙂
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Dann ist mM nach der Händler in der Haftung.
Würde da, notfalls per Einschreiben, klare Vorschläge zur Lösung mit Fristsetzung anbieten, sollte der Händler da nicht drauf eingehen, muss ein Anwalt ein bisschen nachhelfen.
Hier noch ein Link zur Gewährleistung:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/gewaehrleistung-des-hae...
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Hoffentlich hast du eine Rechtsschutzversicherung, evtl über deinen Automobilclub ?
Ich vermute mal stark, dass der Händler ohne Rechtsanwalt nicht einlenkt.