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Ware nie bekommen, Geld nie zurück

Ich habe die Ware (Deutschland) bezahlt (Euro 50,50 am 30.12.2020) die aber nie bekommen.

 

Habe mich bei Ebay beschwert. Da ich überwiesen habe, ist Ebay raus aus der Sache. (mache ich nie wieder)

Ich kann nur zur Polizei gehen. Auch gut.

 

ABER:

Ich möchte, dass diese Person (2014meow1210) aus Ebay ausgeschlossen wird.

 

Ich habe keine Ware bekommen, und auch kein Geld zurück und ich kann nun auch keine Bewertung abgeben und diese Person ist ohne Probleme weiterhin bei EBAY.

 

Hallo Ebay ist das gerecht??????

 

 

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Anonymous
Nicht anwendbar

@rigo956  schrieb:

Ich habe die Ware (Deutschland) bezahlt (Euro 50,50 am 30.12.2020) die aber nie bekommen.

 

Habe mich bei Ebay beschwert. Da ich überwiesen habe, ist Ebay raus aus der Sache. (mache ich nie wieder)

Ich kann nur zur Polizei gehen. Auch gut.

 

ABER:

Ich möchte, dass diese Person aus Ebay ausgeschlossen wird.

 

Ich habe keine Ware bekommen, und auch kein Geld zurück und ich kann nun auch keine Bewertung abgeben und diese Person ist ohne Probleme weiterhin bei EBAY.

 

Hallo Ebay ist das gerecht??????

 

 


Tagchen @rigo956 

 

Es ging um die Plateau-Schuhe?

Anzeige wird die Staatsanwaltschaft nicht gerade in Euphorie versetzen, es geht nur um gut 50 Euro, aber es macht auch nichts, wenn du das ruhig mal machst.

Wenn du dein Geld zurück willst, kannst du das anders machen. Erfordert etwas Eigentintiative, funktioniert aber.

Voraussetzung: Du hast nicht irgendeine Sendungsnummer erhalten und dort wurde (fälschlich) als zugestellt gesetzt.

Ist in Coronazeiten alles möglich.

 

Wenn du nie eine Sendungsnummer erhalten hast oder diese bei der elektronischen Ankündigung stehengeblieben ist, sollte ein Mahnverfahren sehr aussichtsreich sein.

Ich mache das so: Alle verkauften Artikel speichern... regelmäßig, um die Einkünfte bei EBay zu dokumentieren.

Mein erstandenes Angebot ausdrucken.

Dokumentieren, dass Paketversand angegeben war.

Anschrift des VK aus den E-Mails heraussuchen.

Verschiedene Quellen zur Kontaktaufnahme suchen und einmal per Nachricht ankündigen, wie es nun weitergeht, falls weder Ware noch Erstattung kommen wird:
1. Es wir per Einschreiben - letztlich auf Kosten des VK - ein Einschreiben kommen mit einer datierten Frist zur Lieferung.

2. Sollte nichts passieren - frei nach dem Motto... Einschreiben habe ich nie erhalten, wird dieses Schreiben letztlich auf Kosten des VK mit Gerichtsvollzieher zugestellt werden.

3. Kommen die Schuhe weiterhin nicht, kommt der Rücktritt vom Kauf und die Forderung der Erstattung.

4. Alles wieder mit Zustellkosten.

5. Anschließend folgt der Mahnbescheid.

Hinweis darauf, dass die Tour mit "hab nichts" wegen folgender Einnahmen auf EBay vergeblich sein wird.

 

Wenn es einem gelingt, dem Verkäufer zu vermitteln, was ihn das am Ende kosten wird - ein Vielfaches von in deinem Fall 50 Euro, kann es gut sein, dass es dann ganz schnell geht mit der Erstattung.

Ein gewisses Risiko bleibt, aber - um es offen zu sagen - es hat seinen Reiz!

 

Die Bewertung wäre eigentlich nur dann nicht möglich, wenn der VK einen Nichtzahlerfall geöffnet und geschlossen hätte oder der Artikel gelöscht wurde oder abgebrochen.

Such den Kauf doch mal hier: https://my.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?MyeBay&CurrentPage=MyeBayFeedback&gbh=1&ssPageName=STRK:ME:LNLK

 

 

 

Weisst du wie oft ich mir wünsche, dass hier Gebotsrückzieher, Kaufabbrecher und Betupper rausfliegen?

 

Und wieso kannst du nicht bewerten?

Die Frist dazu beträgt bis 60 Tage nach dem Kauf.... das sollte also noch möglich sein.

 

 

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