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Was muss mitgeliefert werden?

Hallo.

 

Ich hatte bei einem Privatverkäufer eine BUFFALO TeraStation (303739641051) erworben.

 

Das Gerät wurde geliefert. Eine Mutter/Schraube war ausgebrochen und es wurde nur das nackte Gerät geliefert.

 

Meine Reklamation bzgl. der Beschädigung und des fehlenden Zubehörs wurde dahingehend beantwortet, dass ein Privatverkäufer nur das zu liefern hat, was auch in der Verkaufsanzeige extra aufgeführt ist, dies hätte eBay und paypal bestätigt. Die Beschädigung sei außerdem auf dem Postweg erfolgt und ich hätte beim Versanddienstleister reklamieren mussen.

 

Nachdem ich dem Verkäufer mitgeteilt hatte:

 

-Paket außen unbeschädigt / fehlende Mutter/Schraube nicht in der Verpackung

-Als Zubehör hätte auch ohne extra Auflistung das "Standard-Zubehör" mitgeliefert werden müssen,

 

und er weiterhin behauptete, er sei Privatverkäufer und brauche nur das zu liefern, was aufgelistet ist, wurde bei Paypal ein Fall eröffnet.

 

Paypal hat den Fall geschlossen und mitgeteilt, es müsse nur das geliefert werden, was aufgelistet ist.

 

Meine negative Bewertung des Verkäuferts wurde anscheinend von eBay gelöscht.

 

M.E. sollte doch auch das "Standard-Zubehör" wie bei einem "Ladenkauf" auch ohne Auflistung mitgeliefert werden.

 

Sind entsprechende Gerichtsurteile bekannt.

 

 

Vielen Dank für entsprechende Hinweise.

 

mfg

01.12.2020

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (3)

Antworten (3)

Du hättest dich bei deinem Problemfall einzig und allein auf die Beschädigung konzentrieren sollen (müssen), Bilder der Beschädigung hochladen und ich glaube, dass dann PayPal anders entschieden hätte.

Anonymous
Nicht anwendbar

@manket-35  schrieb:

Hallo.

 

Ich hatte bei einem Privatverkäufer eine BUFFALO TeraStation (303739641051) erworben.

 

Das Gerät wurde geliefert. Eine Mutter/Schraube war ausgebrochen und es wurde nur das nackte Gerät geliefert.

 

Meine Reklamation bzgl. der Beschädigung und des fehlenden Zubehörs wurde dahingehend beantwortet, dass ein Privatverkäufer nur das zu liefern hat, was auch in der Verkaufsanzeige extra aufgeführt ist, dies hätte eBay und paypal bestätigt. Die Beschädigung sei außerdem auf dem Postweg erfolgt und ich hätte beim Versanddienstleister reklamieren mussen.

 

Nachdem ich dem Verkäufer mitgeteilt hatte:

 

-Paket außen unbeschädigt / fehlende Mutter/Schraube nicht in der Verpackung

-Als Zubehör hätte auch ohne extra Auflistung das "Standard-Zubehör" mitgeliefert werden müssen,

 

und er weiterhin behauptete, er sei Privatverkäufer und brauche nur das zu liefern, was aufgelistet ist, wurde bei Paypal ein Fall eröffnet.

 

Paypal hat den Fall geschlossen und mitgeteilt, es müsse nur das geliefert werden, was aufgelistet ist.

 

Meine negative Bewertung des Verkäuferts wurde anscheinend von eBay gelöscht.

 

M.E. sollte doch auch das "Standard-Zubehör" wie bei einem "Ladenkauf" auch ohne Auflistung mitgeliefert werden.

 

Sind entsprechende Gerichtsurteile bekannt.

 

 

Vielen Dank für entsprechende Hinweise.

 

mfg

01.12.2020


Tagchen @manket-35 

 

Urteile von Amtsgerichten finden oftmals den Weg ins Internet nicht. Was hast du denn als Lieferumfang erwartet?

Was man erwarten kann und was nicht, hängt für mich z.B. von der Frage ab, ob man einen Artikel - von Defekten einmal abgesehen - bei Erhalt einfach in Betrieb nehmen kann oder nicht.

Fehlte zum Beispiel bei einem Haarschneider das Netzkabel hat man das zu erwähnen. Schließlich muss der Käufer sich dann fragen, ob er noch weitere Aufwendungen haben wird oder nicht, das ist elementar für die Wertfindung, bzw. was man zu zahlen bereit ist.

Es geht vermutlich auch um die Frage, was man als objektiver Betrachter vom Lieferumfang erwarten würde.

Wenn etwas zweideutig ist, würde ich nachfragen oder die Finger davon lassen. Es ist nicht verboten, hier als etwas dumber VK irgendwas einzustellen.

 

Was die ausgebrochene Schraube angeht, kann ich nicht nachvollziehen, wieso der Fall geschlossen wurde.


@manket-35  schrieb:

Hallo.

 

Ich hatte bei einem Privatverkäufer eine BUFFALO TeraStation (303739641051) erworben.

 

Das Gerät wurde geliefert. Eine Mutter/Schraube war ausgebrochen und es wurde nur das nackte Gerät geliefert.

 

Meine Reklamation bzgl. der Beschädigung und des fehlenden Zubehörs wurde dahingehend beantwortet, dass ein Privatverkäufer nur das zu liefern hat, was auch in der Verkaufsanzeige extra aufgeführt ist, dies hätte eBay und paypal bestätigt. Die Beschädigung sei außerdem auf dem Postweg erfolgt und ich hätte beim Versanddienstleister reklamieren mussen.

 

Nachdem ich dem Verkäufer mitgeteilt hatte:

 

-Paket außen unbeschädigt / fehlende Mutter/Schraube nicht in der Verpackung

-Als Zubehör hätte auch ohne extra Auflistung das "Standard-Zubehör" mitgeliefert werden müssen,

 

und er weiterhin behauptete, er sei Privatverkäufer und brauche nur das zu liefern, was aufgelistet ist, wurde bei Paypal ein Fall eröffnet.

 

Paypal hat den Fall geschlossen und mitgeteilt, es müsse nur das geliefert werden, was aufgelistet ist.

 

Meine negative Bewertung des Verkäuferts wurde anscheinend von eBay gelöscht.

 

M.E. sollte doch auch das "Standard-Zubehör" wie bei einem "Ladenkauf" auch ohne Auflistung mitgeliefert werden.

 

Sind entsprechende Gerichtsurteile bekannt.

 

 

Vielen Dank für entsprechende Hinweise.

 

mfg

01.12.2020


Nun ja. Auf den Fotos ist ja nicht viel zu sehen.

 

Buffalo Nas TS4400R TERA STATION 4 bay 1HE 19" Ähnlich Synology oder QNAP | eBay

 

Ich hätte tatsächlich nur das nackte Gerät erwartet. Mehr wird ja nicht gezeigt. Ob Du da mit einer Klage mehr bekommst? Vermutlich nicht. Die Bilder gehören zur Beschreibung und von "Zubehör" ist nirgends die Rede. Das ist ja kein Neugerät, also nix mit "wie beim Ladenkauf".

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