25-09-2025 12:12
eBay vergrault Ihre Käufer Kunden in dem eBay gegen geltendes europäisches Recht verstößt!
Das EU-Recht sieht einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch von mindestens zwei Jahren vor, auch bei grenzüberschreitenden Einkäufen, wenn die Ware bei einem gewerblichen Verkäufer erworben wird.
eBay verhindert aber rechtswidrig die Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer, um bei einem Mangel innerhalb der oben erwähnten Frist, eine Reparatur, Umtausch oder Rückerstattung geltend zu machen.
eBay lässt nur einen Zugriff auf die Daten des Kaufes von sechs Monaten zu, dies sollte aber 24 Monate möglich sein um sein gesetzlich verbrieftes Recht durchzusetzen.
Ich fordere hiermit eBay auf Lösungen anzubieten.
Um diese Forderung durchzusetze ist der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
02-10-2025 13:53
@haspel4321 schrieb:
eBay vergrault Ihre Käufer Kunden in dem eBay gegen geltendes europäisches Recht verstößt!
Das EU-Recht sieht einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch von mindestens zwei Jahren vor, auch bei grenzüberschreitenden Einkäufen, wenn die Ware bei einem gewerblichen Verkäufer erworben wird.
eBay verhindert aber rechtswidrig die Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer, um bei einem Mangel innerhalb der oben erwähnten Frist, eine Reparatur, Umtausch oder Rückerstattung geltend zu machen.
eBay lässt nur einen Zugriff auf die Daten des Kaufes von sechs Monaten zu, dies sollte aber 24 Monate möglich sein um sein gesetzlich verbrieftes Recht durchzusetzen.
Ich fordere hiermit eBay auf Lösungen anzubieten.
Um diese Forderung durchzusetze ist der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
Hallo @haspel4321, ich verstehe Deinen Ärger sehr gut. 💡 Grundsätzlich gilt im EU-Recht, dass Käufer*innen bei gewerblichen Verkäufer*innen einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch von mindestens zwei Jahren haben – auch bei grenzüberschreitenden Einkäufen.
👉 eBay selbst schränkt nicht die gesetzlich garantierten Rechte ein. Allerdings ist es korrekt, dass die Plattform aktuell nur für einen Zeitraum von sechs Monaten direkten Zugriff auf die Bestelldetails im Kundenkonto bietet. Das bedeutet aber nicht, dass Deine Rechte danach erlöschen. Du kannst Dich jederzeit direkt an den/die Verkäufer*in wenden, auch über alternative Kontaktwege (z. B. Impressum im Angebot, Händlerwebseite).
✅ eBay arbeitet kontinuierlich daran, die Prozesse zu verbessern, damit Käufer*innen ihre Ansprüche einfacher geltend machen können. Wichtig ist: Deine Verbraucher*innenrechte bleiben bestehen – auch über die 6 Monate hinaus. Falls es Probleme gibt, unterstützt Dich eBay zudem mit dem Käuferschutz-Programm.
💬 Mein Tipp: Speichere Rechnungen oder Bestellbestätigungen lokal ab, um im Bedarfsfall alle Unterlagen griffbereit zu haben. Damit kannst Du Deine Rechte jederzeit durchsetzen.
Lieben Gruß,
Steffi
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25-09-2025 16:13
Du kannst machen, was du möchtest, @haspel4321 .
02-10-2025 13:53
@haspel4321 schrieb:
eBay vergrault Ihre Käufer Kunden in dem eBay gegen geltendes europäisches Recht verstößt!
Das EU-Recht sieht einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch von mindestens zwei Jahren vor, auch bei grenzüberschreitenden Einkäufen, wenn die Ware bei einem gewerblichen Verkäufer erworben wird.
eBay verhindert aber rechtswidrig die Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer, um bei einem Mangel innerhalb der oben erwähnten Frist, eine Reparatur, Umtausch oder Rückerstattung geltend zu machen.
eBay lässt nur einen Zugriff auf die Daten des Kaufes von sechs Monaten zu, dies sollte aber 24 Monate möglich sein um sein gesetzlich verbrieftes Recht durchzusetzen.
Ich fordere hiermit eBay auf Lösungen anzubieten.
Um diese Forderung durchzusetze ist der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
Hallo @haspel4321, ich verstehe Deinen Ärger sehr gut. 💡 Grundsätzlich gilt im EU-Recht, dass Käufer*innen bei gewerblichen Verkäufer*innen einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch von mindestens zwei Jahren haben – auch bei grenzüberschreitenden Einkäufen.
👉 eBay selbst schränkt nicht die gesetzlich garantierten Rechte ein. Allerdings ist es korrekt, dass die Plattform aktuell nur für einen Zeitraum von sechs Monaten direkten Zugriff auf die Bestelldetails im Kundenkonto bietet. Das bedeutet aber nicht, dass Deine Rechte danach erlöschen. Du kannst Dich jederzeit direkt an den/die Verkäufer*in wenden, auch über alternative Kontaktwege (z. B. Impressum im Angebot, Händlerwebseite).
✅ eBay arbeitet kontinuierlich daran, die Prozesse zu verbessern, damit Käufer*innen ihre Ansprüche einfacher geltend machen können. Wichtig ist: Deine Verbraucher*innenrechte bleiben bestehen – auch über die 6 Monate hinaus. Falls es Probleme gibt, unterstützt Dich eBay zudem mit dem Käuferschutz-Programm.
💬 Mein Tipp: Speichere Rechnungen oder Bestellbestätigungen lokal ab, um im Bedarfsfall alle Unterlagen griffbereit zu haben. Damit kannst Du Deine Rechte jederzeit durchsetzen.
Lieben Gruß,
Steffi
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02-10-2025 14:41
Jeder gewerbliche Verkäufer hat ein Impressum. Darüber kann man immer den Kontakt zum Händler aufnehmen, auch nach 6 Monaten.
Und für dich relevante Daten zu speichern obliegt dir und nicht Ebay.
Soviel zu deinen Forderungen und deinem angedachten Rechtsweg.
Mit deiner Gewährleistung sieht es aber folgendermaßen aus:
das ist keine jahrelange Funktionsgarantie.
Diese Gewährleistung gewährleistet lediglich, das bei Übergabe des Artikels an dich, die zugesagten Funtionen und Eigenschaften bestehen.
Bedeutet, wenn du den Artikel monatelang ohne Probleme genutzt hast, dann ist davon auszugehen, dass der Artikel eben genau die zugesagten Eigenschaften und Funktionen bei Übergabe an dich besaß.
Ab einem Jahr müsstest du eh beweisen, dass dies nicht der Fall war (Beweißlastumkehr).
Sollte der Kauf bei einem der von den deutschen Sparfüchsen so heißgeliebten Chinesen erfolgt sein, kannst du schon nach 30 Tagen, also nach Ablauf des Ebay-Käuferschutzes, den Artikel in die Tone kloppen.
Denn weder Ebay, noch Paypal, falls darüber gezahlt wurde, sind für deine Verbraucherrechte und deren Durchsetzung zuständig. Die darfst du alleine durchsetzen, in der EU ebenso wie weltweit.
02-10-2025 16:30
Hallo @haspel4321
darüber hinaus ist Ebay lediglich die Vermittlerplattform und wie schon geschrieben bist Du angehalten die Unterlagen selber zu speichern.
Im übrigen ist man als Käufer NICHT Kunde von Ebay, sondern vom Verkäufer.
Wenn jemand KUNDE bei Ebay ist, dann sind es die gewerblichen Verkäufer die für Shops, Werbung usw. Gebühren bezahlen.
02-10-2025 18:12
@sunrise1605 schrieb:
Und für dich relevante Daten zu speichern obliegt dir und nicht Ebay.
◇◇◆◇◇◆◇◇◆◇◇
was jeder wissen könnte, wenn er denn die bei der Anmeldung (oder bei Kauf als Gast) akzeptierten AGB auch gelesen hätte
03-10-2025 10:51
@haspel4321 schrieb:eBay lässt nur einen Zugriff auf die Daten des Kaufes von sechs Monaten zu, dies sollte aber 24 Monate möglich sein um sein gesetzlich verbrieftes Recht durchzusetzen.
Ich fordere hiermit eBay auf Lösungen anzubieten.
Um diese Forderung durchzusetze ist der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
Soweit ich weiß, bezieht sich dieser Anspruch vor allem auf die Hersteller, d.h. dort kannst du deine Reklamation oder whatever anmelden. Mit der Rechnung, die du vom gewerblichen Verkäufer erhalten und aufgeoben hast, belegst du den Kauf gegenüber dem Hersteller und dass sich die Sache noch innerhalb des Garantiezeitraumes befindet.
Ich würde mich an den Kundendienst des Herstellers wenden, um das Ganze abzukürzen. Bei Markengeräten/-Sachen ist das normalerweise kein Problem.
03-10-2025 13:19
Früher gab es ja immer den Vergleich, dass eBay im Prinzip nichts anderes wäre wie der Anzeigenteil in der Tageszeitung.
Nun stelle ich mir gerade vor, ich würde die Tageszeitung dafür haftbar machen wollen, wenn ich zwecks einer Sachmängelhaftung nicht den Verkäufer erreichen kann.
Es tut mir leid, aber wenn ich etwas kaufe, wo es sich innerhalb von zwei Jahren lohnt, die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, speichere ich mir die entsprechenden Unterlagen außerhalb eBays ab und drucke sie eventuell sogar aus, um sie dann auch schneller ohne PC wieder zu finden. Da ich bei eBay nur äußerst selten fabrikneue technische Geräte kaufe, würde der Papierkram bei mir persönlich dann auch recht übersichtlich ausfallen.
Alternativ lasse ich mir sämtliche eBay-Nachrichten auch noch einmal als Mail an mein Email-Client schicken und speichere sie dort in einem extra Ordner ab.
Natürlich gibt es teilweise Online-Plattformen, wo man mehrere Jahre Bestellhistorie aufrufen kann, aber die sind nun mal nicht eBay.