28-12-2025 20:25
28-12-2025 20:41
28-12-2025 20:45
Ich vermute mal, dass ebay möglicherweise deine Steuer ID verlangt falls noch nicht angegeben.
Zudem darf man sich nicht wundern wenn man hier in gewerblichem Umfang (aktuell 53 Artikel, davon 48 NEUWARE, verkauft: 69, davon 58 NEUWARE) Artikel vertickt und ebay nicht irgendwann ein Auge darauf wirft. Mal ganz davon abgesehen von der gewerblichen Konkurrenz die jede Menge zum abmahnen hat.
28-12-2025 23:16
28-12-2025 23:48
29-12-2025 09:35
Hallo und Guten Morgen @andreasparn0 ,
vielen Dank für Deinen Beitrag und Dein Feedback.
Meine Kollegen haben Dir eine E-Mail gesendet und dort den Grund für den Einbehalt erklärt. Du hast einen sprunghaften Anstieg Deiner Verkaufsaktivitäten. Die Prüfung soll innerhalb von 5 Tagen erfolgen und wenn die Fachabteilung noch Fragen hat, werden Sie Dich per E-Mail anschreiben. Ich habe gelesen, dass Du eine Sammlung verkaufst und auch Dein Servicestatus als Verkäufer ist überdurchschnittlich. Danke dafür und das sind schon gute Voraussetzungen, dass der Einbehalt schnell geklärt werden kann. Daher bitte ich um ein wenig Geduld.
Die Steuern werden nicht von eBay festgelegt. Auch wenn es für die Auflösung von Sammlungen diese Entscheidung vom Bundesgerichtshof gibt, sind wir über das Steuertransparenzgesetz verpflichtet eine Meldung an die Finanzbehörde zu machen. Wir leiten dies nur weiter, ob Steuern bezahlt werden müssen, prüft die Finanzbehörde. Mehr dazu findest Du auch hier oder Du informierst Dich bei einem Steuerberater.
Ich wünsche Dir, das die Prüfung schnell abgeschlossen wird und Du Deine Auszahlungen schnellstmöglich erhältst.
Liebe Grüße und einen guten Rutsch ins Neue Jahr
Mia
29-12-2025 10:25
Es ist doch immer wieder erstaunlich:
Da wird geschimpft, vom "letzten Haufen" ist die Rede.... Ja warum verkauft man dann immer
noch auf dieser Plattform mit aktuell 50 Angeboten? Also ICH würde bei so einem "letzten Haufen" nichts verkaufen....
Ich beobachte diese Beschwerden immer wieder, aber gleichzeitig werden Dutzende oder auch Hunderte Artikel zum Verkauf angeboten.
Wohl doch nicht der "letzte Haufen".....
Als Plattformbetreiber, der hier für "private" kostenlos einstellen lässt würde ich bei solchen Äußerungen auch meine Konsequenzen gegenüber gegenüber den Verkäufern ziehen.
*Kopfschüttel *
29-12-2025 11:02
29-12-2025 11:29
29-12-2025 11:45
Ebay ist nicht für deine steuerlichen Belange zuständig. Die melden eben ab 30 Artikel/2000€ Umsatz und fertig. Alles andere musst du mit deinem Finanzamt regeln und deine Verkäufe als Sammlungsauflösung anerkennen lassen; falls nötig.
Behalten einfach Zahlungen ein ohne Begründung. Dann wird das Guthaben einfach einbehalten ohne Grund ...
Selbstverständlich passiert das NICHT ohne Grund, du scheinst ihn nur nicht zu kennen.
Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.
Dem Ganzen hast du auch durch die Nutzung von Ebay zugestimmt.
Solltest du dich nicht informiert haben, dann ist dieses Versäumnis nicht Ebay anzulasten.
Und ja, man muss sich an die Regeln des Hausherren halten, ist so im Leben.