14-06-2021 15:05
Guten Tag,
ich habe bei einem Artikel der für einen Preis von 699 € eingestellt war einen Preisvorschlag in Höhe von 500 € gesendet. Daraufhin kam ein Gegenvorschlag in Höhe von 550 € den ich abgelehnt habe. Ich habe daraufhin erneut einen Preisvorschlag in Höhe von 500 € gesendet und dieser wurde vom Verkäufer akzeptiert.
Ich habe den Artikel direkt bezahlt und musste leider sehen, dass der Verkäufer kurz daraufhin den Verkauf abgebrochen hat. Ein Grund dafür wurde mir, auch nachdem ich den Verkäufer danach gefragt habe, nicht genannt. Stattdessen hat der Verkäufer den Artikel erneut für 699 € eingestellt und da diese Auktion mittlerweile verschwunden ist, scheint er es erfolgreich für 699 € verkauft zu haben (Preisvorschläge waren bei dieser Auktion deaktiviert).
Mein Geld habe ich noch nicht zurückerhalten. Das ganze spielte sich am 11.06.2021 ab, also gebe ich dem Verkäufer noch den benefit of the doubt, da dieser meint, er würde es sofort überweisen, sobald die Zahlung von Ebay ankommt (bei eBay selbst steht bei der Auktion: "Wir konnten den Abbruch nicht abschließen, da die Rückerstattung nicht erfolgreich bearbeitet werden konnte. Bitte kontaktieren Sie den Verkäufer").
Meine Frage ist jetzt allerdings: Auf die Durchführung des Vertrages der zwischen uns zustande kam, kann ich wahrscheinlich nicht mehr bestehen, da er den Artikel bereits erneut verkauft hat, aber steht mir dann nicht die Differenz zwischen dem Wert des Artikels (in dem Fall 699 €, da er den Artikel für den Preis verkauft hat) und dem was ich gezahlt habe als Schadensersatz zu, also 199 €?
Hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
-das.sofa
Tag @das.sofa alles was Schadenersatzansprüche angeht, auch die Erfüllung des Kaufvertrags dafür ist nicht ebay zuständig und diese öffentliche Community kann dir auch keine verbindlichen Rechtsauskünfte erteilen, dazu befrag bitte einen Juristen.
Eine Differenz aus einem Verkauf mit einem anderen Käufer steht dir wohl rechtlich nicht zu.
Aber wenn du einen Deckungskauf tätigen würdest und einen gleichwertigen Artikel kaufst, der dann leider ein wenig teurer wäre, dann.... aber wie gesagt, verbindlich über solche Vermutungen kann dir nur ein Rechtsanwalt Auskunft erteilen.
@das.sofa schrieb:Guten Tag,
ich habe bei einem Artikel der für einen Preis von 699 € eingestellt war einen Preisvorschlag in Höhe von 500 € gesendet. Daraufhin kam ein Gegenvorschlag in Höhe von 550 € den ich abgelehnt habe. Ich habe daraufhin erneut einen Preisvorschlag in Höhe von 500 € gesendet und dieser wurde vom Verkäufer akzeptiert.
Hallo @das.sofa
was du gemacht hast ist schon ganz schön frech, erst gibst du einen PV von 500,- €, den der VK mit 550,- kontert.
Dies lehnst du ab um nochmals die 500,- zu bieten.
@das.sofa schrieb:Guten Tag,
ich habe bei einem Artikel der für einen Preis von 699 € eingestellt war einen Preisvorschlag in Höhe von 500 € gesendet. Daraufhin kam ein Gegenvorschlag in Höhe von 550 € den ich abgelehnt habe. Ich habe daraufhin erneut einen Preisvorschlag in Höhe von 500 € gesendet und dieser wurde vom Verkäufer akzeptiert.
Ich habe den Artikel direkt bezahlt und musste leider sehen, dass der Verkäufer kurz daraufhin den Verkauf abgebrochen hat. Ein Grund dafür wurde mir, auch nachdem ich den Verkäufer danach gefragt habe, nicht genannt. Stattdessen hat der Verkäufer den Artikel erneut für 699 € eingestellt und da diese Auktion mittlerweile verschwunden ist, scheint er es erfolgreich für 699 € verkauft zu haben (Preisvorschläge waren bei dieser Auktion deaktiviert).
Mein Geld habe ich noch nicht zurückerhalten. Das ganze spielte sich am 11.06.2021 ab, also gebe ich dem Verkäufer noch den benefit of the doubt, da dieser meint, er würde es sofort überweisen, sobald die Zahlung von Ebay ankommt (bei eBay selbst steht bei der Auktion: "Wir konnten den Abbruch nicht abschließen, da die Rückerstattung nicht erfolgreich bearbeitet werden konnte. Bitte kontaktieren Sie den Verkäufer").
Meine Frage ist jetzt allerdings: Auf die Durchführung des Vertrages der zwischen uns zustande kam, kann ich wahrscheinlich nicht mehr bestehen, da er den Artikel bereits erneut verkauft hat, aber steht mir dann nicht die Differenz zwischen dem Wert des Artikels (in dem Fall 699 €, da er den Artikel für den Preis verkauft hat) und dem was ich gezahlt habe als Schadensersatz zu, also 199 €?
Hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
-das.sofa
Du kannst den Artikel einklagen, dann ist der wahrscheinlich überaltert, wenn du ihn bekommst oder einen Ersatzartikel oder Schadenersatz (wobei deine Rechnung komisch ist, bei mir sind 550 minus 500 = 50, da lohnt kein Anwalt, ohne kriegst du das nicht hin).
Der Vk kann sich noch auf Irrtum berufen, wäre ja offensichtlich, wenn ihm 500 zuwenig sind!
das.sofa
Du wolltest 500 bezahlen, der Vk wollte von dir 550, das kann der auch beweisen! Wo ist da ein Schaden für dich von 199 Euro?
Wenn du den Vk jetzt auffordern würdest, den Kaufvertrag zuerfüllen: das heißt, er müsste den Artikel besorgen und dir schicken. Aanschließend wäre er in Verzug (nach Nennung einer fesen Frist), und wenn du in der Mahnung auf Warenerhalt einen ErsatzkAuf ankündigst, müsste er die Mehrkosten tragen, die sind noch ungewiss! Kommt natürlich noch drauf an was es genau war/ ist?