21-03-2021 17:38
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich des Bewertungssystems.
Ein Käufer hatte einen Preisvorschlag abgegeben, ich habe ihn akzeptiert und die Rechnung geschickt.
Danach passierte seitens des Käufers einfach gar nichts mehr. Keine Überweisung, keine Kommunikation.
Habe erneut die Rechnung geschickt, mit der Bitte zu bezahlen, da es zu einem verbindlichen Kauf gekommen ist. Weiterhin nichts passiert.
Infolgedessen Fall eröffnet und Fall nach einer Weile geschlossen.
Nun wollte ich den vermeintlichen "Käufer" bewerten, kann aber nur einen Positiv Button auswählen oder Käufer melden. Da steht nichts von neutral oder negativ?? Kann mir jemand weiterhelfen, vielleicht habe ich etwas übersehen?
Käufer kann man seit 2008 nicht mehr negativ bewerten @skate4fun1212
ein freundliches Hallo....
Welchen Fall hast du geöffnet?
So gehe ich vor...
Melden Sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels
spätestens 32 Tage nach Angebotsende.
Der Käufer hat dann mindestens 4 Tage Zeit, den Artikel zu bezahlen.
Sie und der Käufer können sich während dieser Frist auf eine
andere Lösung oder eine längere Zahlungsfrist einigen.
Sie müssen den Fall innerhalb von 36 Tagen nach Angebotsende schließen,
um die Verkaufsprovision zu erhalten.
Der Käufer bekommt dann einen Vermerk von EBAY
- der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann -
und mit 2 Vermerken kann er bei vielen nicht mehr mitbieten!
Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben
Falls Sie dies nicht tun, wird der Fall am 37. Tag nach Angebotsende automatisch geschlossen.
Sie erhalten dann keine Gutschrift der Verkaufsprovision.
In diesem Fall wird im Mitgliedskonto des Käufers der nicht bezahlte Artikel nicht vermerkt.
Ein einmal geschlossener Fall kann nicht wieder geöffnet werden.
und auf die Sperrliste setzen: https://pages.ebay.de/services/buyandsell/biddermanagement.html
Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag
je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..
mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,
– wenn bis zum XX.xx.20XX, kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.
– Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.
denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf
sondern bringt dir nur deine Provision wieder!
Hallo @skate4fun1212
Verkäufer können ihre Käufer seit 2008 nur noch positiv bewerten, durch deine Fallmeldung hat er in seinem Konto einen Nichtzahlervermerk erhalten.
Ab dem zweiten können VK ihn so pauschal von ihren Angeboten ausschließen.
Käufer kann man seit 2008 nicht mehr negativ bewerten .
Leider .....
Eröffne einen Nichtzahlerfall und schließe den nach vier Tagen .