abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Abgebrochene Aktion?

Folgender Fall:

da gibt es einen Artikel, nach dem ich schon sehr lange suche. Neu ist dieser Artikel für ca. € 30 zu bekommen, gebraucht mitunter für ca. € 20, meist aber € 25 (immer zuzüglich Porto). Ich suche ja mit Geduld, der Artikel wäre für mich "nice to have", und finde ihn, obwohl ich Ausland ausgeschlossen habe, als Auktion aus Frankreich ab € 1 + € 3 Versand, internationalen Versand wohlgemerkt. Ich bekomme den Zuschlag für € 10,50+3, zahle per PayPal noch am gleichen Tag, der Verkäufer meldet sich Tage später, Versand ginge nach Deutschland nicht unter € 15, storniert PayPal. Natürlich habe ich geahnt, dass man nicht für € 3 verschicken kann, aber der Verkäufer bietet das an, also: seine Sache! Ich mahne also, bestehe auf Lieferung, da "bricht er die Aktion ab".

Kann das tatsächlich sein, dass eine Auktion für den Käufer bindend ist, dass der Zahlen und abnehmen muss, aber der Verkäufer, wenn ihm irgendwas an der Auktion nicht passt, er abbrechen darf? Aus einer Auktion wird ein bindender Vertrag nach BGB, aber nur für den Verkäufer? Spassbieter bekommen Post vom Anwalt, Verkäufer sind zu nichts verpflichtet?

 

Nur mal so: wären wir nicht bei eBay, sondern unter Kaufläuten (beruflich bin ich einer) und unterlägen nicht nur eBay-AGB sondern auch dem HGB, liefe es anders ab: wenn der Verkäufer nicht liefern kann, darf der Käufer sich anderswo eindecken, wenn teurer, macht er den Schaden beim Verkäufer geltend: belastet den Verkäufer mit dem Mehrbetrag.

 

Ich weiß, was ihr jetzt denkt: Luxusproblem im zweistelligen €-Bereich, aber was sagt ihr?

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (1)

Antworten (1)

Hallo @disaster-control 

 

da wäre jetzt die Artikelnummer interessant.

 

Bist Du über einen normalen PC unterwegs oder mit eBay App für mobile Geräte? Mit letzter kommt es nämlich ziemlich häufig vor, dass die Versandkosten falsch angezeigt werden.

 

Theoretisch könnte es also durchaus sein, dass der Verkäufer die richtigen Versandkosten eingepflegt hat (oder tatsächlich nur die Versandkosten für den nationalen Versand ausgewiesen hat, aber die App da Mist gebaut hat.

 

Und falls es sich tatsächlich um einen Fehler des Verkäufers handelt, den man selbst nachvollziehen kann, muss man dann so ein Prinzipienreiter sein und nicht vielleicht ein wenig kompromissbereiter, wenn man denn den Artikel haben möchte?

 

Für Verkäufer und Käufer ist ein Kaufvertrag bindend, aber a) lohnt es sich, nach Frankreich zu klagen? b) hättest Du als Verbraucher auch das Recht auf einen Deckungskauf, wenn der Verkäufer nicht liefert, aber zur Durchsetzung käme wieder a) zum tragen.

 

Wenn ich einen Fehler mache, hätte ich gerne jemand als gegenüber, der verständnisvoll darauf reagiert. Wie sieht es da bei Dir aus?

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder