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Abmahnung Lutz Schröder

herbst56
In den Startlöchern

Hallo Community,

ich komme auf diesem Portal nicht zurecht und kann dem ursprünglichen Thread nichts hinzufügen, deshalb hier die neue "Anfrage". Hatte meinen Fall "Abmahnung durch RA Lutz Schröder" wg. Schein-PrivatVerkäufer schon dargestellt und euch auch mitgeteilt, was ich unternommen hatte. Außerdem wollte ich euch informieren, wie es denn weitergeht. Wie gesagt, die Abmahnung ist unwirksam, weil ich in keinerlei Konkurrenz zu diesem Ernst Westphal stehe. Auf mein Schreiben (den Inhalt hatte ich euch schon mitgeteilt) bekomme ich nun einen kurzen Brief von RA Schröder, dass ich eine außergerichtliche Einigung mit seinem Mandanten ja ablehne und wenn ich nicht innerhalb der nächsten 2 Wochen seine Ansprüche erfülle, ich mit einer Klageerhebung zu rechnen habe.

 

Was er da tut, ist rechtsmissbräuchlich.

Ein Marktteilnehmer der einen anderen Unternehmer abmahnt, obwohl er mit diesem offensichtlich nicht im Wettbewerb steht, handelt rechtsmissbräuchlich. Rechtsverfolgungskosten die dem abgemahnten Unternehmer entstanden sind hat er zu ersetzen (§8 Abs. 4 S. 2 UWG) – Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Dies entschied das OLG Köln mit Urteil vom 28. Februar 2020 (Az.: 6 U 238/19)

 

Es wäre nicht verkehrt, ihn zu verklagen. Das überlege ich mir noch.

 

Hoffe, ihr könnt mit diesen Infos was anfangen.

 

Beste Grüße

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