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Abmahnung Lutz Schröder

herbst56
In den Startlöchern

Hallo Community,

ich komme auf diesem Portal nicht zurecht und kann dem ursprünglichen Thread nichts hinzufügen, deshalb hier die neue "Anfrage". Hatte meinen Fall "Abmahnung durch RA Lutz Schröder" wg. Schein-PrivatVerkäufer schon dargestellt und euch auch mitgeteilt, was ich unternommen hatte. Außerdem wollte ich euch informieren, wie es denn weitergeht. Wie gesagt, die Abmahnung ist unwirksam, weil ich in keinerlei Konkurrenz zu diesem Ernst Westphal stehe. Auf mein Schreiben (den Inhalt hatte ich euch schon mitgeteilt) bekomme ich nun einen kurzen Brief von RA Schröder, dass ich eine außergerichtliche Einigung mit seinem Mandanten ja ablehne und wenn ich nicht innerhalb der nächsten 2 Wochen seine Ansprüche erfülle, ich mit einer Klageerhebung zu rechnen habe.

 

Was er da tut, ist rechtsmissbräuchlich.

Ein Marktteilnehmer der einen anderen Unternehmer abmahnt, obwohl er mit diesem offensichtlich nicht im Wettbewerb steht, handelt rechtsmissbräuchlich. Rechtsverfolgungskosten die dem abgemahnten Unternehmer entstanden sind hat er zu ersetzen (§8 Abs. 4 S. 2 UWG) – Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Dies entschied das OLG Köln mit Urteil vom 28. Februar 2020 (Az.: 6 U 238/19)

 

Es wäre nicht verkehrt, ihn zu verklagen. Das überlege ich mir noch.

 

Hoffe, ihr könnt mit diesen Infos was anfangen.

 

Beste Grüße

Akzeptiert Lösungen (0)

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Anonymous
Nicht anwendbar

Tagchen @herbst56 

 

Ich finde es toll, dass du dranbleibst und trotz deiner Probleme mit dem Portal immer wieder ein Update hinterlässt.

Für deinen nächsten Beitrag oder vielleicht auch zur Zusammenfassung deines Problems und den Sachstand empfehle ich dir, einen Thread im Diskussionsforum anzulegen.

 

Du kommst womöglich über diesen Link, wenn du zuerst auf "neues Thema starten" geklick hast, über diesen Link. Oben ist eine Zeile für die Überschrift deines Themas.

Darunter ist eine Zeile, in der du per Drop-Down-Menü ein sog. Board aussuchen kannst.

Mit der Wahl z.B. "Private VerkäuferInnen" öffnest du einen Thread im Diskussionsforum, in dem du jederzeit einfach antworten und den Sachstand ergänzen könntest.

https://community.ebay.de/t5/forums/postpage/choose-node/true/interaction-style/forum/override-style...

 

herbst56
In den Startlöchern

Liebe Community,

ich melde mich nochmal, um euch den Stand der Dinge mitzuteilen. Ich habe mich entschlossen, den Fall ad acta zu legen, obwohl ich sehr sicher bin, dass ich diesen Schröder wegen Rechtsmissbrauch verklagen könnte und er die kompletten Kosten tragen müsste. Ich nehme an, er rechnet auch damit, dass seine "Opfer" - sofern sie nicht vor lauter Schreck ohnehin auf seine Forderungen eingehen - zumindest keine weiteren Schritte einleiten und die Umstände eines Verfahrens auf sich nehmen. Deswegen erlaubt er sich, es einfach zu versuchen. Kann ja nix passieren, weil sich niemand -  so wie jetzt auch ich - die Mühe macht, ihn wegen Rechtsmissbrauch zu verklagen.

 

(Der springende Punkt in meinem Fall ist, dass ich tatsächlich keinen einzigen Artikel anbiete, der dem Sortiment seines Mandanten Konkurrenz macht. Insofern ist die Sachlage eindeutig und damit sehr einfach.)

 

Dennoch habe ich die Artikel, von welchen ich noch eine größere Anzahl habe, aus meinem Verkaufsportal entfernt, denn ein gewerblicher Anbieter, der genau diese Artikel verkauft, könnte mich tatsächlich abmahnen (was nicht bedeutet, dass er automatisch Recht bekommen würde).

 

Man kann sich ja bei ebay sowohl als privater als auch zusätzlich als gewerblicher Verkäufer anmelden. Das habe ich jetzt vor, so lange, bis diese Artikel verkauft sind.

 

Ich danke euch für eure Unterstützung.

Hallo @herbst56 ,

du hast dich rechtlich beraten lassen ? 

Das mit dem Thread, wie von @Anonymous ist eine gute Lösung, um an deinem Fall "dranzubleiben". 

Hier sind deine Beiträge @herbst56 

 

https://community.ebay.de/t5/user/viewprofilepage/user-id/94549

 

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