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Abmahnung durch Ebay-shop

Liebe community,

am letzten Wochenende erhielt ich einen Brief der Kanzlei ** der laut dem Schreiben im Namen seiner Mandantin *** aus Schifferstadt handelt, die den **Shop für Modellautos und decals auf ebay und auf hood.de betreibt. ** mahnt mich ab, da ich nach seiner Ansicht kein Privatverkäufer bin sondern ein Händler. 

Was ist passiert? Ich habe vor ein paar Jahren beschlossen mich von meiner Sammlung zum Thema Auto zu trennen. Vorausgegangen war bei mir ein kompletter Wandel meines Lebens; ich verzichte auch privat auf ein Auto, aber das hat mit diesem Fall nichts zu tun.

 

In den letzten 50 Jahren war ich immer Sammler. ich besaß noch einen teil der matchboxautos meiner Kindheit, habe in meiner Jugend dann Modelle der fa. Wiking gesammelt und bin später auf modelle im Maßstab 1:43 gewechselst. Dazu kamen Autoprospekte und Autozeitschriften. Über die letzten Jahrzehnte ist so einiges angefallen. Nun habe ich begonnen, mich von den artikeln zu trennen. Nach und nach stelle ich die Artikel ein. Bei meiner knappen Zeit sind es vielleicht 10-15 im Monat. Da die artikel nicht sofort verkauft werden, wächst die anzahl der Produkte. Die meisten Modelle wurden von Händlern erworben, teile auf Börsen und Teile von anderen Sammlern. 

Wie stellt Frau ** sich es denn vor, wenn ein Sammler sein Sammelgebiet ändert? Vorher bei ihr einkaufen und dann die modelle verschrotten um nicht den Markt der Händler zu stören?

ebay wurde als Platform von Sammlern für Sammler gegründet. Händler haben das Angebot bereichert. wenn nun einzelne Händler durch Abmahnanwälte Sammler einzuschüchtern oder gar zu vertreiben, zerstören sie das Modell ebay.

 

Ich bitte Nutzer, denen es ähnlich ergangen ist wie mir, sich mit mir in Verbindung zu setzen.

Beste Grüße

bauklotz57

 

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Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @bauklotz57 

 

Geh zu einem Anwalt.

 

Wenn du beweisen kannst das du deine Private Sammlung

 

verkaufst klärt sich das schnell.

 

Ein paar Zeugen hast du ja sicher wenn du schon seit deiner Kindheit gesammelt hast.

 

Sollte Notfalls gerichtlich geklärt werden das du privat verkauft hast

 

muss die Gegenseite auch deinen Anwalt zahlen.

 

Gruß

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