17-01-2021 11:34
Verkaufe Honig bei Ebay aus meiner Hobbyimkerei.ca 30 völker bin Privat und habe keine Firma.
Nun wurde ich abgemahnt von der Wettbewerbszentrale wegen keinem Impressium und auch keinem Widerrufbelehrungen.
Wie kann ich nun noch Honig bei Ebay verkaufen??Ohne eine Firma zu gründen.Danke
@schnauftuete schrieb:Verkaufe Honig bei Ebay aus meiner Hobbyimkerei.ca 30 völker bin Privat und habe keine Firma.
Nun wurde ich abgemahnt von der Wettbewerbszentrale wegen keinem Impressium und auch keinem Widerrufbelehrungen.
Wie kann ich nun noch Honig bei Ebay verkaufen??Ohne eine Firma zu gründen.Danke
Hallo @schnauftuete
du hast bereits eine Firma, Biene Maja und ihre Freundinnen.
Die Bienenvölker sind deine Produktionsstätte und dies ist gewerbliches handeln,
wegen der Abmahnung wende dich schnellstens an einen Rechtsanwalt mit Fachrichtung Internethandel, nichts eingenmächtig unterschreiben oder abgeben.
Eine Firma brauchst du dazu nicht:
https://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_2.html
Ich würde das umgehen und den Honig über Mundpropaganda/ Märkte usw. anbieten.
Schau das mal an:
@schnauftuete schrieb:Verkaufe Honig bei Ebay aus meiner Hobbyimkerei.ca 30 völker bin Privat und habe keine Firma.
Nun wurde ich abgemahnt von der Wettbewerbszentrale wegen keinem Impressium und auch keinem Widerrufbelehrungen.
Wie kann ich nun noch Honig bei Ebay verkaufen??Ohne eine Firma zu gründen.Danke
Oha...da ist noch keine Rechnung dabei? Oder eine niedrige?
Zum Hobby:
https://www.bienenjournal.de/imkerpraxis/ratgeber/eigener-honig/
Hallo,
du schreibst:
"Wenn Du Honig aus Deiner eigenen Imkerei erzeugst, dann ist das wie die Land- und Forstwirtschaft eine sog. Ur-Erzeugung und kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung. Du musst also kein Gewerbe anmelden. Lediglich die Gewinne aus der Imkerei musst Du bei Deiner Steuererklärung angeben."
Insoweit hast du Recht, aber soweit ich weiss fallen z.B. Bienenwachskerzen nicht mehr unter die Ur-Erzeugung.
Du verkaufst privat, handelst aber gewerblich.
Du kannst nur weiterhin bei eBay verkaufen, wenn du ein Gewerbe anmeldest.
Du verweigerst deinen Verkäufern ihre Rechte und somit war die Abmahnung rechtens. Wenn du nun weiterhin privat verkaufst, wird die Summe fällig die du in der Unterlassungserklärung genannt bekommen hast.
Dabei spielt es keine Rolle ob du bei eBay, Amazon , an der Haustüre und und ........ verkaufst.
Na wenn du bereits abgemahnt wurdest bei ebay wohl garnicht mehr 😉
Sonst kommen noch mehr Abmahnungen und mit Lebensmitteln ist bei ebay nicht zu spaßen.
Du bist privat und stellst mehr oder weniger etwas her und verkaufst es - das ist gewerblicher Handel.
@schnauftuete schrieb:Verkaufe Honig bei Ebay aus meiner Hobbyimkerei.ca 30 völker bin Privat und habe keine Firma.
Nun wurde ich abgemahnt von der Wettbewerbszentrale wegen keinem Impressium und auch keinem Widerrufbelehrungen.
Wie kann ich nun noch Honig bei Ebay verkaufen??Ohne eine Firma zu gründen.Danke
Du bist nicht privat, wenn du selbst Hergestelltes auf ebay verkaufst!
Ich verkaufe öfter oder in größerem Umfang bei eBay. Ab wann handele ich als gewerblicher Verkäufer?
Dazu musst du dich gewerbl. anmelden!