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Angebotstitel/ Angebotsüberschrift

Sind o.g. Angaben nicht zwingender Bestandteil des jeweiligen Angebotes?

Mein Fall:

1) Brunnenpumpe

2) Solarpanel

3) Akku

 

Geliefert wurden Pos. 1 und 2  Pos. 3 fehlte

Geantwortet wurde wie folgt:

"Schick uns ein Foto!" Nun, ja, ein Foto eines nichtvorhandenen Gegenstandes ist immer etwas schwierig...

Auch ist mir klar, daß ich für € 15 keine Brunnenanlage erwarten kann.

Nach weiteren Drohungen meinerseits erhielt ich mein Geld zurück. Auf die unseriöse Beschreibung gingen die Chinesen gar nicht erst ein. Kulante Kaufmannstugenden sehen anders aus.

 

Aber: Angebot ist Angebot. Dazu gehören auch die o.g. Angaben. Oder etwa nicht?

Gesamtes Thema betrachten

Nachtrag:

 

Das ist erstens kein Einzelfall und zweitens wird weiterhin das "fehlerhafte" Angebot zum Kauf angeboten.

Wenn ich die Hotline anrufe und mich auf das BGB berufe, kommen unklare Meldungen zurück...

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