26-07-2021 11:51
Sind o.g. Angaben nicht zwingender Bestandteil des jeweiligen Angebotes?
Mein Fall:
1) Brunnenpumpe
2) Solarpanel
3) Akku
Geliefert wurden Pos. 1 und 2 Pos. 3 fehlte
Geantwortet wurde wie folgt:
"Schick uns ein Foto!" Nun, ja, ein Foto eines nichtvorhandenen Gegenstandes ist immer etwas schwierig...
Auch ist mir klar, daß ich für € 15 keine Brunnenanlage erwarten kann.
Nach weiteren Drohungen meinerseits erhielt ich mein Geld zurück. Auf die unseriöse Beschreibung gingen die Chinesen gar nicht erst ein. Kulante Kaufmannstugenden sehen anders aus.
Aber: Angebot ist Angebot. Dazu gehören auch die o.g. Angaben. Oder etwa nicht?
Nachtrag:
Das ist erstens kein Einzelfall und zweitens wird weiterhin das "fehlerhafte" Angebot zum Kauf angeboten.
Wenn ich die Hotline anrufe und mich auf das BGB berufe, kommen unklare Meldungen zurück...