26-07-2021 11:51
Sind o.g. Angaben nicht zwingender Bestandteil des jeweiligen Angebotes?
Mein Fall:
1) Brunnenpumpe
2) Solarpanel
3) Akku
Geliefert wurden Pos. 1 und 2 Pos. 3 fehlte
Geantwortet wurde wie folgt:
"Schick uns ein Foto!" Nun, ja, ein Foto eines nichtvorhandenen Gegenstandes ist immer etwas schwierig...
Auch ist mir klar, daß ich für € 15 keine Brunnenanlage erwarten kann.
Nach weiteren Drohungen meinerseits erhielt ich mein Geld zurück. Auf die unseriöse Beschreibung gingen die Chinesen gar nicht erst ein. Kulante Kaufmannstugenden sehen anders aus.
Aber: Angebot ist Angebot. Dazu gehören auch die o.g. Angaben. Oder etwa nicht?
In der Überschrift stehen eigentlich die am meisten benutzten SUCHWORTE für den Artikel.
Und auf den Bildern und in der Artikelbeschreibung sollte man den Lieferumfang sehen, bzw sollte der Lieferumfang deutlich beschrieben sein.
Allerdings ist es sehr trügerisch wenn bei den Suchworten bzw. in der Überschrift etwas steht was nicht zum Lieferumfang gehört - verboten zu schreiben ist es allerdings meines Wissens nach nicht solange es eine aussagekräftige Artikelbeschreibung gibt.