Das Angebot von German-tubes lautet: "
47 x RÖHREN " NEUHAUS ECC81 " NEU. OVP.
"
Meine Frage dazu:"
Guten Tag, wäre es Ihnen möglich, auch haushaltsübliche Mengen dieser Röhren anzubieten?
Ich benötige 8 Stück! Da wäre es doch sicher sinnvoller, dass Sie das Angebot teilen und z.B. persönlich ein Angebot von 8 Stück machen und die restlichen 39 im Hauptangebot lassen. Das wären anteilig etwa 48,50EUR.
Können wir uns darauf einigen, dass Sie das splitten?"
Die Antwort de Verkäufers:" Wieder so einer der sich für etwas besseres hält.
Mein Vorschlag: Kaufen sie woanders. Wir möchten mit solchen Leuten wie Ihnen nichts zu tun haben und sind auch auf solche Leute nicht angewiesen.
Sie können gerne zurück schreiben. Jede weitere Mail werden wir ungelesen löschen."
Das ist doch eindeutig ein solch grober Verstoß gegen die Grundsätze, dass der verkäufer einstweilig vom Handel ausgeschlossen werden sollte!
Wer einstellt, möchte verkaufen.
Und eine Frage ist keine Klage!
Wer so reagiert, muss ja von Interessenten eine äußerst üble Meinung haben!