22-05-2021 07:12
Hallo,
ich habe im Dezember einen Artikel gekauft, welcher nach etwa drei Monaten nicht mehr funktioniert hat.
Nun möchte ich die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen, weiß aber leider gar nicht wie.. der Verkäufer antwortet mir nicht und auf den Hilfeseiten von eBay werde ich nicht fündig und kann auch keinen neuen Fall eröffnen.
Kann mir jemand sagen, wie ich ihr am klügsten vorgehe?
Viele Grüße
Tagchen @str_ar
Solltest du bei einem gewerblichen Verkäufer gekauft haben, der seinen Firmensitz im Ausland hat, kannst du das gleich abhaken.
Bei einem Gewerbetreibenden mit Firmensitz in Deutschland, kannst du diese Hilfsseite inklusive Musterschreiben verwenden:
EBay ist nicht Amazon. Hier hält man sich aus solchen Geschichten einfach raus.
@str_ar schrieb:Hallo,
ich habe im Dezember einen Artikel gekauft, welcher nach etwa drei Monaten nicht mehr funktioniert hat.
Nun möchte ich die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen, weiß aber leider gar nicht wie.. der Verkäufer antwortet mir nicht und auf den Hilfeseiten von eBay werde ich nicht fündig und kann auch keinen neuen Fall eröffnen.
Kann mir jemand sagen, wie ich ihr am klügsten vorgehe?
Viele Grüße
Für Gewährleisstungsansprüche ist ebay nicht zuständig. Das kannst du nicht über ebay regeln. Das musst Du direkt mit dem Verkäufer klären. Bei gewerblichen Verkäufern stehen die Kontaktaten in jedem Angebot (sollten sie jedenfalls). Wenn der Verkäufer nicht reagiert, bleibt der zivile Rechtsweg.