11-11-2020 14:55
Hallo
bin neu hier bei Ebay. Habe bei einem ArtikelPreisvorschlag gemacht , jetzt soll ich den Artikel kaufen . Hab mich auch schon mit dem VerKäufer in Verbindung gesetzt. Da ich ein anderes Angebot habe das etwas günstiger war hab ich den kauf nicht angenommen . Der Verkäufer hat mit mit rechtlichen Schritten gedroht das hätte er mit Ebay telefonisch besprochen die würden DANN auch Maßnhmen einleiten. Was soll ich tun ???
@leo227uta schrieb:Hallo
bin neu hier bei Ebay. Habe bei einem ArtikelPreisvorschlag gemacht , jetzt soll ich den Artikel kaufen . Hab mich auch schon mit dem VerKäufer in Verbindung gesetzt. Da ich ein anderes Angebot habe das etwas günstiger war hab ich den kauf nicht angenommen . Der Verkäufer hat mit mit rechtlichen Schritten gedroht das hätte er mit Ebay telefonisch besprochen die würden DANN auch Maßnhmen einleiten. Was soll ich tun ???
Du bist neu bei ebay? Wem gehört dann der Account? Der ist seit 9 Jahren hier angemeldet.
Und wenn Du einen Preisvorschlag machst, den der Verkäufer annimmt, dann hast du einen Kaufvertrag. Du musst da nichts mehr extra annehmen und Du musst den Artikel auch nicht mehr kaufen. Du hast den nämlich schon gekauft. Rechtsverbindlich. Das ist nicht neu und war vor 9 Jahren auch schon so.
Und falls du jetzt auf die Idee kommst, auch ebay anzurufen und die erzählen Dir, Du hättest einen Anspruch auf einen Kaufabbruch oder sonstwas, dann ist das ein nettes Märchen, was sie Dir erzählen, damit Du zufrieden bist. Die Realität sieht anders aus. Dein Vertragspartner ist nicht ebay. Das ist der Verkäufer. Und wenn der will, dass Du bezahlst, dann hast du zu zahlen. Zahlst du nicht freiwillig, kann der Verkäufer Dich verklagen. Dann zahlst Du auch noch die Anwalts- und Gerichtskosten - zusätzlich zum Artikelpreis.
Dass du den Artikel woanders günstiger gekauft hast, berechtigt Dich nicht zum Kaufrücktritt. Das ist Dein Problem. Dann hast du eben zwei Artikel gekauft.
@leo227uta schrieb:Hallo
bin neu hier bei Ebay. Habe bei einem ArtikelPreisvorschlag gemacht , jetzt soll ich den Artikel kaufen . Hab mich auch schon mit dem VerKäufer in Verbindung gesetzt. Da ich ein anderes Angebot habe das etwas günstiger war hab ich den kauf nicht angenommen . Der Verkäufer hat mit mit rechtlichen Schritten gedroht das hätte er mit Ebay telefonisch besprochen die würden DANN auch Maßnhmen einleiten. Was soll ich tun ???
Hallo @leo227uta
wozu macht man Preisvorschläge wenn man nicht gewillt ist, den Artikel zu kaufen?
Du merkst dir bitte gerne mal folgendes:
Gebote sind verbindlich, die Abgabe eines Preisvorschlages ist es ebenso.
Du schaust VOR einem Kauf nach dem besten Angebot und nicht erst einen PV abgeben und ne Stunde später woanders kaufen, okay?
Maßnahmen seitens ebays wären ein Vermerk als Nichtzahler, kann schon Konsequenzen haben, zumal du neu dabei bist.
Von den anderen Maßnahmen auf Erfüllung des Kaufvertrags durch den VK gegenüber dir, mal ganz abgesehen. SChliesslich habt ihr einen Kaufvertrag nach dem BGB.,
Und unterlass es einfach, Gebote weiterhin zurückzuziehen