02-12-2020 21:36
Hallo @paule_uno
das wichtigste wurde dir leider nicht mitgeteilt.
Auch wenn du einen Nichtzahlerfall öffnest und wieder schliesst, der entbindet dich keinesfalls vom Kaufvertrag nach dem BGB den du mit deinem Käufer geschlossen hast.
Du musst ergo den Kaufvertrag auflösen und zwar form- und fristgerecht.
Kannst du faktisch über das ebay System so schreiben:
Muster zur Kaufvertragsauflösung
Sehr geehrte(r) Frau/Herr........
ich darf Sie letztmalig auffordern den von Ihnen bei mir ersteigerten Artikel (Nummer einsetzen) +Bezeichnung mit Kaufdatum: (einsetzen) bis zum ........- Geldeingang auf meinem Konto - zu zahlen.
Nach fruchtlosem Fristablauf wird der geschlossene Kaufvertrag gegenstandslos aufgrund ihrer Nichtzahlung, sie haben dann keinen Anspruch mehr auf diesen Artikel !
Und erst wenn diese letzte, von dir gesetzte Frist verstrichen ist, darfst du erneut den Artikel einstellen.
Hallo @paule_uno
Probleme mit Käufern wegen nicht bezahlter Artikel klären
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
Du kannst den Fall nach frühestens 4 Tagen längstens 36 Tage ab Verkauf schließen, dann wird der Käufer verwarnt.
Und du bekommst deine Gebühren zurück.
Hier kannst du ihn sperren:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Und hier kannst du alle Bieter ausschließen die 2 oder mehr Verwarnungen haben.
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences
Der Kaufvertrag muss zudem fristgerecht und schriftlich vom Verkäufer gegenüber dem Käufer für nichtig erklärt werden.Erst nach Ablauf der Zahlungsfrist darf der Artikel wieder eingestellt werden.