13-02-2021 22:09
Hallo!
@sipakoeln Gibst du einfach mal die Artikel Nr., die in Klammern unter der Artikelbeschreibung steht?
Was stand als Versand im Angebot? Wie hat der Kunde bezahlt?
@sipakoelnTut mir leid, daß ich das erst so spät gesehen habe mit deiner Antwort.
Nein, du hast alles richtig gemacht und musst nichts erstatten. Das Versandrisiko ist auf den Käufer übergegangen. Bei privaten VK ist das so.
Du hast sogar eine Nachforschung gestellt und mehr kannst du jetzt nicht machen.
Es war im Angebot so angeboten und er hätte ja versicherten Versand anweisen und bezahlen können.
@sipakoelnGuten Morgen!
Entwchuldigung, ich habe erst jetzt gesehen, daß du nochmal hier gewesen bist.
Also das kann ich jetzt nicht glauben, daß ein falscher Buchstabe im Vornamen bewirken soll, daß etwas an einen zurückgeht. Was steht denn auf dem Aufkleber der Dt. Post drauf? Oder war das nicht zustellbar, weil sie dem Empfänger nicht gefunden haben?
Hast du die Adresse genau mit der aus der Kaufabwicklung verglichen?
@sipakoelnAlso der falsche Buchstabe kann nicht der Grund sein, daß es zu dir zurückgekommen ist.
Es ist was mit der Anschrift oder der Zusteller hat einfach gepennt!! Setze den Fokus beim Käufer immer auf das, was die Post auf den Zettel geschrieben hat, den nicht zu ermittelten Empfänger, nicht auf diesen einen falschen Buchstaben.
Ich kann mir nur eine Lösung vorstellen: du druckst dir die Adresse aus der Kaufabwicklung aus und gehst mit der Ware und dem Ausdruck zur Post und versuchst, ob die das nochmal so zustellen. Den Vornamen könnte man ja dann vorher korrigieren.
Oder er gibt überweist dir nochmals das Porto. Und dann schreibst du einen neuen Umschlag und versendest erneut.