14-11-2017 17:04
Hallo,
ich habe vergangene Woche eine Tasche ersteigert die mit einem Code ( z,B. A1) für eine bestimmte Größe versehen war. Als ich das Paket bekam, war eine Tasche mit der nächsten Größe drin, die ich allerdings nie gekauft hätte, da sie mir für meine Körpergröße zuu groß ist.
Ich konnte mit der Verkäuferin klären, dass sie die Tasche zurücknimmt. Sie schreibt mir nun, dass sie nicht bereit ist, einmal die Portokosten zu erstatten. Sie schreibt: "Ich habe Kulanterweise die Tasche zurück genommen. Mein Tipp Fehler war nicht mit Absicht. Und keine böse Masche von mir. Daher habe ich ihnen auch gleich die Rücknahme gewährleistet. Was ich nicht hätte tun müssen. Da ich es auch in meiner Anzeige geschrieben habe ( da ich Privat Verkaufe keine Garantie und Rücknahme des Artikels)" . Grundsätzlich stimme ich dem zu, wenn es um den Artikel geht, der beschrieben war. Das war in meiem Fall deutlich nicht so. Was kann ich tun, was empfehlt ihr mir ?
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Andrea
Hallo @berea11
dein Vk kann die Rücknahme verweigern.....
jedoch nur, wenn der verkaufte Artikel der AB zu 100 % entspricht und keine Sachmängel vorliegen
die Angabe einer anderen Größe, berechtigt dich zu reklamieren,
der Vk ist in diesem Fall, vollumfänglich für die entstehenden Folgekosten haftbar
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html
wie hast du bezahlt ?
die Ware ist noch bei dir ?
Edit:
da ich Privat Verkaufe keine Garantie und Rücknahme des Artikels)"
Quatsch
Garantie gewährt ggf der Hersteller
Ausschluss der Rücknahme, greift nur wenn die Ware ist wie beschrieben (gilt auch für die Größe)