17-02-2021 17:01
hallo, ein privater Verkäufer bietet mehrere B-Waren an mit dem Hinweis s. Betreff.
Das erste Geräte konnte die Lautstärke nicht geregelt werden und er hat es zurück genommen, kosten für den Versand habe ich gezahlt. Dabei musste ich den Verkäufer erneut anfragen, weil keine Reaktion erfolgte. Dann hat er angeblich einen Abholschein in Briefkasten gefunden,
die Rücksendung gegen ein anderes ausgetauscht.
das Geräte ist jetzt wieder defekt, nachdem es einige Tage gut lief, stottert der Klang und ging dann gar nicht mehr. Ich wollte den Artikel zurückgeben und mein Geld zurück haben. Das hat er unter dem Hinweis verweigert, dass das Gerät heruntergefallen sei und deshalb die Rückgabe verweigert, ausserdem die Ware als privat verkauft habe und deshalb keine Rückname.
Was mich ärgert
- B-Ware verkaufen unter diesen Hinweis ist ein gewerblicher Verkauf, vor allem wenn dann noch mehr Geräte dieser Art verkauft werden
- unverschämt ist es zu behaupten dass das Geräte runtergefallen und deshalb defekt sei
- fraglich ob er als Verkäufer bei Ankündigung einer Rücksendung seinen Briefkasten nicht prüft
- fraglich auch das er das gleiche Geräte mehrfach versenden kann, also auch bei einer Reklamation ein Ersatzgerät liefern kann
- Obwohl der Kauf erst 4 Wochen zurück liegt, gibt es bei Ebay keine Reklamation mehr
Warum bietet Ebay hier nocht einen besseren Käuferschutz an. Wenn eine Ware nicht bezahlt wird, wird sie von Ebay erstattet, Das is gut für den Verkäufer aber nicht für den Käufer. Hier muss Ebay dringend nachbessern.