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Bescheinigung nach §22f UStG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe schon viele mal die Bescheinigung nach §22f UStG versendet, leider ohne ervolg.
Was soll ich machen?
Danke im Voraus.

Nikolai Surzikov

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Du sollst sie auch nicht versenden sondern hochladen!

 

Jetzt Bescheinigung nach §22f UStG hochladen

 

Und du solltest dringend deine gewerblichen Angaben, die rechtlich vorgeschrieben sind, angeben.

Da fehlt ja alles was erforderlich ist 😞

Du bist stark abmahngefährdet!

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