19-12-2025 18:38
19-12-2025 21:44
Hallo @lindne_95 ,
du bist seit heute mit diesem Account angemeldet.
Was ich selbst im Keller habe, würde ich bei ebay nicht anbieten, auch nicht woanders.
Das liegt daran, dass es im Keller feucht ist.
Der oder Käuferin hatte die Kaufabwicklung abgeschlossen und da ging nichts mehr mit dem Kombiversand ?
Ich selbst würde dann selbstverständlich die zuviel gezahlten VSK erstatten.
19-12-2025 18:45
@lindne_95 schrieb:
Hallo,
ich hoffe, es kann mir jemand helfen
Ich habe ein Problem mit einer Käuferin: ich habe ihr 5 Babytragetaschen verkauft. Pro Verkauf wurden von eBay 6 Euro vorgegeben. Nun verlangt sie 24 Euro zurück. Beschuldigt mich, ihr die Versandkosten zu hoch berechnet zu haben, mich zu bereichern, weil ich nur ein Paket geschickt habe.
Zur Erklärung: sowohl die Kosten als auch die Anzahl der Pakete wurden von eBay so vorgegeben.
Aber es geht weiter: die Ware ist neu ihrer Meinung nach und ich hätte gebraucht angegeben. Und ich soll ihr sagen, woher es kommt. Beschuldigt mich, dass ich sie gestohlen haben könnte. Ich habe die Waren jahrelang unbenutzt im Keller gehabt und wollte Platz schaffen. Neu darf ich gar nicht angeben.
Sie hat mir gedroht, dass sie eBay Bescheid gibt als nicht erhalten, wenn ich ihr keine Erstattung gebe bis Montag.
Ganz ehrlich: Ich wollte nur mein Zeug loswerden und jetzt muss ich mir so etwas bieten lassen. Was soll ich tun?
Kann mir jemand helfen?
Danke
Veronika Lindner
Moin, Moin.
Habe ich das richtig verstanden? Die Versandkosten beliefen sich auf 30€? Nun ja. Da wäre jeder Käufer angepieselt gewesen.
Und nein, eBay trägt hier keine Schuld, sondern du als Verkäufer. Du hättest eine Zahlungsinformation an die Käuferin schicken müssen, mit den angepassten Portokosten.
Erstatte die 24€ und hoffe, dass du keine negative Bewertung erhältst.