23-12-2020 12:14
@lusoca111 schrieb:
Hallo, bei mir wurde ein Fall eröffnet wegen Nichtbezahlung einer Ware. Ich habe diesen jedoch auch zum regulären Preis per sofortkauf gekauft, da ich nicht wusste. Der preisvorschlag war somit hinfällig, habe ich dem Verkäufer auch so mitgeteilt. Der Verkäufer sagt, er kann den Fall nicht schließen,, ich solle mich an ebay wenden, um dies vorzunehmen. Bitte um kurze Rückmeldung
Liebe Grüße
Du hast den Artikel also zwei Mal gekauft - einmal per Preisvorschlag und einmal per Sofortkauf.
Den einen Kauf hast Du nicht bezahlt (den Preisvorschlag) und dafür möchte der Verkäufer jetzt die Gebühren zurück haben.
Den Fall kann der Verkäufer nur ohne Verwarnung schließen, wenn du bezahlst. In dem Fall muss der Verkäufer nämlich die Gebühren zahlen. Ich glaube kaum, dass der Verkäufer die Gebühren zahlen will, ohne das Geld für den Artikel von Dir bekommen zu haben. Da kann auch ebay nichts machen. Den Nichtzahler-Fall in einen Kaufabbruch umwalndeln geht nicht mehr. Das wurde von ebay abgeschafft.
Du kannst jetzt also zahlen oder den Nichtzahler-Vermerk kassieren. Mehr Optionen bleiben nicht.
Hallo,
einen Fall eröffnet immer der Verkäufer oder der Käufer und auch diese können den Fall schliessen.
Dann wende dich doch bitte an den ebay Kundenservice.
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