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Betrüger

Hallo Leute,

was kann ich tun?

Habe einen Sessel für 1 Euro gekauft.

Stand nur auf Abholung und Barzahlung bei Abholung.

Nun weigert sich der Verkäufer und hat den Artikel nach Beendigung der Auktion zurückgezogen mit der Begründung : seine Eltern bräuchten den Sessel plötzlich.

Ich WILL dieses Teil aber haben.

Was kann ich tun?

 

Dankbar für Tips.

 

Rico

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Antworten (2)

Moin @mijumori

 

Das Angebot hätte ich mir gerne mal angesehen. Magst Du mal die Artikelnummer angeben?


@mijumori@  schrieb:

Hallo Leute,

was kann ich tun?

Habe einen Sessel für 1 Euro gekauft.

Stand nur auf Abholung und Barzahlung bei Abholung.

Nun weigert sich der Verkäufer und hat den Artikel nach Beendigung der Auktion zurückgezogen mit der Begründung : seine Eltern bräuchten den Sessel plötzlich.

Ich WILL dieses Teil aber haben.

Was kann ich tun?

 

Dankbar für Tips.

 

 


Hallo

 

Für Verkäufer:  Bin ich an mein Angebot gebunden, auch wenn das Höchstgebot viel zu niedrig ist?

Ja!

Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel an den Käufer zu übergeben.

Dies gilt auch, wenn sie mit dem Höchstgebot nicht zufrieden sind oder Sie zwischenzeitlich den Verkauf des Gegenstandes bereuen.

Weitere Informationen zum Vertragsschluss bei eBay finden Sie hier.

 

 

Über den eBay-Marktplatz werden rechtsverbindliche Verträge über die dort angeboten Waren oder Dienstleistungen geschlossen. Nach den allgemeinen Regeln der §§ 145ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme zustande. Dies gilt auch für Verträge, die über den eBay-Marktplatz geschlossen werden.

Wie der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist in den § 6 der eBay-AGB festgelegt.  

Wer als Verkäufer einen Artikel bei eBay einstellt, gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel ab.

Wenn ein Käufer bei einer Online-Auktion ein Gebot für einen Artikel abgibt, erklärt er damit die Annahme des Angebots unter der Bedingung, dass er im Zeitpunkt des Endes der Auktion Höchstbietender ist. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion kommt zwischen Verkäufer und Höchstbietendem ein Vertrag zustande. Bei Sofort-Kaufen-Angeboten kommt ein Vertrag zustande, wenn der Käufer die Schaltfläche "Sofort-Kaufen" anklickt und den Vorgang anschließend bestätigt.

 

 

Meine Antwort auf dieselbe Frage:

 

https://community.ebay.de/t5/Mitglieder-helfen-Mitgliedern/Verk%C3%A4ufer-m%C3%B6chte-den-Verkauf-oh...

 

https://community.ebay.de/t5/Mitglieder-helfen-Mitgliedern/Verk%C3%A4ufer-m%C3%B6chte-den-Verkauf-oh...

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