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Abmahnungen Gereon Sandhage

Hallo Mitstreiter,
wie ja bekannt sein dürfte, ist der Herr "Rechtsanwalt" Sandhage wieder unterwegs mit Abmahnungen. U.a. für die Firma Sachse Vetriebs Marlen und Swen Sachse GbR. U.a. wegen der Registrierung bei Lucid u.a.
Grundsatz für eine Abmahnung ist aber, das der Abmahner die gleichen Vorraussetzungen erfüllt wie der Abgemahnte, ansonsten ist es Abmahnmissbrauch :
Er/sie müssen tatsächlich geschäftlich tätig sein und in nicht nur unerheblichem Maße und nicht nur gelegentlich ähnliche Waren oder Dienstleistungen wie der Abgemahnte vertreiben oder nachfragen. Vereine ebenfalls nur dann, wenn sie mehrere Anforderungen erfüllen, insbesondere Branchenbezug aufweisen, und sich beim Bundesamt für Justiz registrieren lassen (sog. qualifizierte Wirtschaftsverbände).
Bisher durften Mitbewerber Klagen aufgrund von Wettbewerbsverstößen nicht nur am Sitz des Beklagten, sondern auch am Handlungsort erheben (Fliegender Gerichtsstand - forum shopping). Da so bei Internetverstößen jedes Landgericht in Deutschland zuständig sein konnte, konnten Kläger vom Sitz des Gegners weit entfernte Gerichte aussuchen oder solche, die voraussichtlich in ihrem Sinne entscheiden würden. Nunmehr ist das forum shopping für Abmahnungen wegen Verstößen im Internet beseitigt: Künftig sind hier nur Klagen am Sitz des Beklagten zulässig.
Das Gesetz gibt dem Abgemahnten erstmals einen Gegenanspruch: Er kann nun seine eigenen Anwaltskosten vom Abmahnenden zurückfordern, wenn die Abmahnung missbräuchlich oder inhaltlich unberechtigt ist oder nicht die formalen Anforderungen erfüllt. Der Gegenanspruch ist beschränkt auf die Höhe des Aufwendungsersatzanspruchs des Gegners.
Das heißt im Klartext, wenn jemand wegen dem Artikel xyz abgemahnt wurde, prüft nach, ob der Händler, der euch durch Sandhage abmahnen lässt, tatsächlich gleichwertige Produkte einstellt oder schon verkauft hat. Sollte dies nicht so sein oder es wurde kurz mal ein ähnlicher Artikel eingestellt, um die Abmahnung überhaupt erstellen zu könnt, wehrt euch. Ihre braucht dazu keinen Anwalt oder eine Mitgliedschaft bei Händlerbund (diese zahlt sich aber bei größeren Händlern aus über das Jahr). Es gibt vorgefertigte Texte im Internet.
Des Weiteren macht es Sinn, den Abmahner, in diesem Falle die Sache GbR wegen gewerbmässigen Betruges anzuzeigen. Wir haben es gemacht und die Staatsanwaltschaft ist jetzt sehr aufmerksam bei diesem Thema. Wenn das noch mehr Händler machen, kann man diesen Typen vielleicht endlich mal das Handwerk legen.

Gesamtes Thema betrachten

Nachtrag : Momentan gehen Abmahnungen von Sandhage raus durch folgende Firmen :

 

Wie man sieht, alles kleine Firmen, die meisten GBR`s und haftungsbeschränkt. Es ist nur eine GmbH dabei und die Como Sonderposten GmbH hat zwar eine eigene Website, aber mit einem Mischmasch von billigen Kinder Spielzeug Made in China, FFP 3 Masken, Luftballons, Socken und Brauseschläuche....Laut einigen Recherchen anderer Händler, von denen auch einer vor Ort war, soll das eine Fake Firma sein: Bei Google Map wird auch nur ein Wohnhaus angezeigt, keine Firmenname u.a. Die Google Rezensionen sind unterirdisch, am Besten gefällt mir :

Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR
Lothar Fürst, Inhaber des Modelabels MH My-Musthave
Bremsenkönig UG (haftungsbeschränkt)
iOcean UG (haftungsbeschränkt)
Plogoo UG (haftungsbeschränkt)
Wetega UG (haftungsbeschränkt)
Acario UG (haftungsbeschränkt)
Como-Sonderposten GmbH

Die Como-Sonderposten GmbH ist nicht zu empfehlen
Dieser Händler hat gegenüber meiner Person als Kunde ein unglaublich schlechtes Verhalten. Ich habe einen Artikel über Ebay gekauft, gleich bezahlt und eine Lieferanschrift angegeben. Noch vor der Auslieferung verweist die Como-Sonderposten GmbH darauf, dass sie nicht in der Lage sei eine ordentliche Rechnung auszustellen die zwischen der Käufer- und Lieferadresse differenziert! Gewünscht war eine Rechnung auf die Käuferadresse. Eigentlich nichts Ungewöhnliches! Als Grund für ihr Verhalten gibt die Como-Sonderposten GmbH an, dass sie ihre Kundenrechnungen von Ebay übermittelt bekommt und nicht in der Lage ist diese zu ändern! Auf meinen Hinweis, dass sich Rechnungen stornieren und wieder korrekt anlegen lassen antwortete die Como-Sonderposten GmbH mit einem einseitigen Kaufabbruch, erstattet ungefragt den Kaufbetrag und meint damit einen Kunden abwimmeln zu können. Es besteht ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag aus dem sich die Como-Sonderposten GmbH nicht so einfach lösen kann. Den Artikel kann man sicherlich auch woanders bestellen, aber die Art und Weise wie man hier abgehandelt wird werde ich zum Anlass nehmen die Angelegenheit einmal juristisch aufzuarbeiten, denn nur so kann man derartig unhöflichen Verkäufern Grenzen aufzeigen.

30.05.2018 - Ergänzung
Was für ein Zufall, dass einer schlechten Rezension ganz plötzlich zwei super gute Rezensionen im gleichen Zeitraum folgen!
Wer die Namen der beiden positiven Bewerter mal googelt wird die Verbindung zwischen der Firma und der Privatperson schnell feststellen. Da muss aber jemand schon sehr in Wasserballons verliebt sein oder ernsthaft denken, dass alle anderen Menschen auf dem Baum schlafen!

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