18-11-2017 22:46
Habe einem Käufer per eBay-Kontakt weitere Artikel angeboten, die er zuvor gekauft hat.
Ist das zulässig oder verstößt das gegen die ebay-Regeln?
Wie werden die ebay-Gebühren abgerechnet, falls der Käufer dem Angebot zustimmt?
Vielen Dank im Voraus
augsdess
@augsdess schrieb:Habe einem Käufer per eBay-Kontakt weitere Artikel angeboten, die er zuvor gekauft hat.
Ist das zulässig oder verstößt das gegen die ebay-Regeln?
Wie werden die ebay-Gebühren abgerechnet, falls der Käufer dem Angebot zustimmt?
Vielen Dank im Voraus
augsdess
wenn der Käufer das Angebot annimmt ist das der klassische an eBay vorbeiverkauft Fall.
Das mag die Plattform garnicht, denn so verdienen die nix.