04-12-2020 18:20
Hallo Community,
ich bin gefrustet. Ich hatte mir eine Kamera gekauft und extra drauf geachtet, daß der Artikel aus Deutschland geliefert wird.
Das Teil kam bei mir an und gefiel mir nicht und so habe ich eine Rückgabe beantragt. Der Verkäufer verlangte dann, daß ich auf meine Kosten den Artikel
an eine Adresse in China schicken soll. An dieser Stelle fühlte ich mich schon sehr vom Verkäufer gelinkt, aber er hat exakt nach den Regularien des Käuferschutzes gehandelt.
Exakt hier hat er mich erwischt, in dem er mir die Rücksendeadresse im Rückgabeprozess genannt hat. Meines Erachtens ist hier der Übervorteilung von Käufern Tüt und Tor geöffnet,
denn selbst der urdeutsche Handwerksmeister könnte seine Rücknahmen auf Ebay auf null drücken, wenn er eine Rücksendeadresse diktiert, die z.B. von keinem Frachtunternehmen bedient wird. Die Antarktis kann z.B. während des arktischen Winters weder zu Land, noch über den Luftweg erreicht werden und selbst wenn, sind die Frachtkosten dorthin
unvorstellbar hoch und würden selbst bei der teuersten Kamera in keinem Verhältnis zum Warenwert stehen.
Nachdem der Fall dann geschlossen war habe ich es als Lehrgeld zum Thema Onlinehandel verbucht und der Fall war für mich erledigt.
Nun hatte ich die Kamera in Nutzung und es ist jetzt ein Defekt eingetreten. Wie kann ich nun reklamieren? Der Käuferschutz funktioniert nur einmalig, d.h. wenn ein Fall geschlossen wurde, hat man als Käufer keine Chance mehr über Ebay zu seinem Recht zu kommen? Muss ich mich nun direkt mit meiner Reklamation an den Verkäufer wenden?
Vielen Dank vorab und allseits einen besinnlichen zweiten Advent!
Hallo @supplyer
Sag uns doch einmal die Artikelnummer, damit wir uns das Angebot ansehen können.
Aufgrund deiner vielen englischsprachigen Bewertungen gehe ich davon aus, dass du öfters bei ausländischen Verkäufern kaufst. Du müsstest also wissen, dass der Firmensitz des Verkäufers nicht gleich der Artikelstandort ist.