19-04-2018 17:22
@flotte-gerti schrieb:Ich brauche eure Hilfe!
Hallo, habe eine Frage an euch. Ich habe vor kurzem ein Handy ersteigert. Die Ware wurde als im top Zustand beworben und hatte, anders als geschildert, abgeplatzte Metallstellen am Gehäuse (sichtbare Vorderseite) und das Display hat, wenn auch im Betrieb nicht sichtbar, Kratzer.
Eine Rückgabe ist durch die "Glaubhaftigkeit" des Verkäufers eher sinnlos und würde wohl eher nur noch mehr Schaden produzieren. Hörte von Verkäufern, die auf Rückgaben hoffen, um Artikel mehrfach zu verkaufen.
Ich bewertete diesen Verkäufer entsprechend und bekomme nun als Racheakt einen offenen Fall wegen unbezahlten Artikels.
Nur so zur Erinnerung, das Handy ist da, inkl. Karton, Zubehör, etc. doch der Verkäufer kommt mit so einer Nummer.
Habe EBay nun den Überweisungsbeleg und ein Foto des Kartons (Adressaufkleber ist zu sehen) gesendet. Allerdings ist das alles sehr undeutlich beschrieben Bin leider taub und kann nicht anrufen.
Ist das so ok, reicht das oder muss ich einen anderen Weg gehen?
Lieben Gruß!
G.
definitiv Ja - schau` mal bitte hier rein:
http://pages.ebay.de/help/buy/appeal-unpaid-item.html
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