16-04-2018 13:24
Moin.
Ich wollte eine Bewertung abgeben.
Nur angeblich habe ich einen obszönen Text verfasst.
Was bitteschön ist an diesem Txt obszö, siehe Bildanhang?
Für Tipps was und wie ich formulieren muss bin ich dankbar.
Gruß hwd63
du hast die AB aber schon gelesen und verstanden ?
Ich bin in einer sehr schwierigen Trennung mit meiner Frau und jeder der weis wie es einem bei so einer Trennung geht versteht es das es jemanden an Geld fehlt deshalb möchte ich so schnell wie möglich meinen tehrmomix verkaufen
ich möchte gern 1.199€ erzielen da ich ein Limit meines eBay Kontos Überschriften habe gebe ich Das Gerät als Auktion frei
so bei Ebay natürlich nicht erlaubt
jedoch gibt es eine Vertragsfreiheit
du hast es mit deinem Gebot angenommen
was seine "Ex" wohl dazu sagt, wenn er seinen TM verkauft ......
das Geld darf er natürlich nicht behalten
Anzeige hast du ja bereits erstattet
dein Geld bringt dir das aber nicht zurück
wende dich einem Anwalt deines Vertrauens zu, muss kein spezieller sein, nur im Vertragsrecht, sollte er bewandert sein
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