06-02-2021 10:58
Da macht Ebay mit! Habe auf ein Fahrzeug geboten, 10.251 US $. Habe den Zuschlag bei 8.600 $ bekommen.
Dann kam das Unfassbare! Angeblich habe einer aus seiner Gegend, mehr geboten und ich bekomme das Fahrzeug nicht!.
Warum hat dieser nicht auch auf Ebay geboten und wenn er mehr geboten hätte, kein Problem.
Es war dem Verkäufer nicht genug. Ich habe auch oft etwas angeboten und einen lächerlichen Preis erhalten, aber zu
betrügen, etwas mitzuteilen, was mit Sicherheit gelogen ist,, habe ich nie gemacht.
Ich hatte gehofft, dass die Geschäftsbedingungen bei Ebay gerecht sind, nein, sie sind es nicht.
Ich bin seit 16 Jahren bei Ebay und so etwas habe ich noch nie erlebt.
Auch hat man nur sehr wenig Möglichkeiten, sich an Ebay zu wenden, sie machen es so kompliziert.
Ich möchte, dass sie mich mal anrufen, nein, passiert nicht, da ich in Spanien lebe und vermutlich scheut sich
jeder der Telefonbearbeiter, mich zu kontaktieren, da sie nicht spanisch sprechen. Ich spreche aber deutsch.
Wie ist da die Gesetzgebung? Kann ich 1 Stunde vor dem Ende solch eine Ausrede platzieren ?
Was meint Ihr?
Frank
Über den eBay-Marktplatz werden rechtsverbindliche Verträge über die dort angeboten Waren oder Dienstleistungen geschlossen. Nach den allgemeinen Regeln der §§ 145ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme zustande. Dies gilt auch für Verträge, die über den eBay-Marktplatz geschlossen werden.
Wie der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist im § 7 der eBay-AGB festgelegt.
Wer als Verkäufer einen Artikel bei eBay einstellt, gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel ab.
Wenn ein Käufer bei einer Online-Auktion ein Gebot für einen Artikel abgibt, erklärt er damit die Annahme des Angebots unter der Bedingung, dass er im Zeitpunkt des Endes der Auktion Höchstbietender ist. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion kommt zwischen Verkäufer und Höchstbietendem ein Vertrag zustande. Bei Sofort-Kaufen-Angeboten kommt ein Vertrag zustande, wenn der Käufer die Schaltfläche "Sofort-Kaufen" anklickt und den Vorgang anschließend bestätigt.
Wichtige Informationen zum "Angebot an unterlegene Bieter" finden Sie hier.
Sowohl Käufer als auch Verkäufer sind an den Vertrag gebunden. Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer die Ware im vereinbarten Zustand zu übergeben. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Ware abzunehmen.
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