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Beweislastumkehr

Wir haben ein I-phone X im Januar 2020 gekauft, das Anfang Oktober plötzlich abgestürzt ist. Der Händler fordert nun einen Beweis, dass das Teil bereits innerhalb der ersten 6 Monate einen defekt hatte. Wir haben es in einem Fachgeschäft untersuchen lassen, alle Teile wurden zur Fehlerermittlung getauscht, das i-Phone lässt sich trotzdem nicht mehr starten. Wir können jeglichen unsachgemäßen Gebrauch oder Stürze ausschließen. Der Fachmann sagte mir und hat dies auch auf dem Auftrag so vermerkt, dass das Mainbord vermutlich einen Defekt hat, dieser defekt kann durchaus bei Kauf bereits vorhanden gewesen sein. Es wäre aber zu teuer, dieses zu ersetzen. Der Auftrag zur Fehlerermittlung hat mich 29,99 Euro gekostet. Der Händler akzeptiert diesen Auftrag und die Rechnung darüber aber nicht als Nachweis über den Defekt, sagt mir aber auch nicht, welche Formulierung er auf dem Formular stehen haben möchte oder was ich einzureichen habe, damit er sich der Sache annimmt. Ich werde seit Wochen mit Standartantworten abgewimmelt. Er preist das i-Phone als neuwertig an, es geht nach 10 Monaten komplett kaputt und es liegt nicht an Fehlern, die durch mich hätten verursacht werden können.

Kann ich hier etwas tun, dass ich den Beweis für den Händler so erbringen kann, dass er es als Mangel akzeptiert? Oder bleibt mir hier nur ein Streit über einen Anwalt?

Vielen Dank für einen Hinweis, was ich hier noch tun kann.

 

 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)


@steffschnecke  schrieb:

Wir haben ein I-phone X im Januar 2020 gekauft, das Anfang Oktober plötzlich abgestürzt ist. Der Händler fordert nun einen Beweis, dass das Teil bereits innerhalb der ersten 6 Monate einen defekt hatte. Wir haben es in einem Fachgeschäft untersuchen lassen, alle Teile wurden zur Fehlerermittlung getauscht, das i-Phone lässt sich trotzdem nicht mehr starten. Wir können jeglichen unsachgemäßen Gebrauch oder Stürze ausschließen. Der Fachmann sagte mir und hat dies auch auf dem Auftrag so vermerkt, dass das Mainbord vermutlich einen Defekt hat, dieser defekt kann durchaus bei Kauf bereits vorhanden gewesen sein. Es wäre aber zu teuer, dieses zu ersetzen. Der Auftrag zur Fehlerermittlung hat mich 29,99 Euro gekostet. Der Händler akzeptiert diesen Auftrag und die Rechnung darüber aber nicht als Nachweis über den Defekt, sagt mir aber auch nicht, welche Formulierung er auf dem Formular stehen haben möchte oder was ich einzureichen habe, damit er sich der Sache annimmt. Ich werde seit Wochen mit Standartantworten abgewimmelt. Er preist das i-Phone als neuwertig an, es geht nach 10 Monaten komplett kaputt und es liegt nicht an Fehlern, die durch mich hätten verursacht werden können.

Kann ich hier etwas tun, dass ich den Beweis für den Händler so erbringen kann, dass er es als Mangel akzeptiert? Oder bleibt mir hier nur ein Streit über einen Anwalt?

Vielen Dank für einen Hinweis, was ich hier noch tun kann.

 

 


Der "Fachmann" ist sich er kein Gutachter und "kann durchaus bei Kauf bereits vorhanden gewesen sein" ist nicht "war definitiv beim Kauf vorhanden".

 

Du kannst jetzt natürlich einen Anwalt beauftragen (und erst mal bezahlen) und Geld für einen Guachter ausgeben, um dann festzustllen, dass du nicht beweisen kannst, dass der Defekt definitiv beim Kauf bereits vorhanden war.

 

Du kannst aber auch damit leben, dass ein "wie neu"-Handy eben doch gebraucht ist, vielleicht nicht so lange hält wie ein neues und dass Du keine Garantie hast. Dann gibst Du das Geld lieber für ein neues Handy aus, anstatt für Anwalt und Gutachter.

Antworten (1)

Antworten (1)

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @steffschnecke 

 

Das einzige was du machen könntest wäre

 

ein Gutachten von einem Sachverständigen.

 

Das dürfte aber mehr kosten als das Mainboard.

 

Dein "Fachmann" mir seinen Vermutungen bringt dir da garnichts.

 

Gruß

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