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Bewertung durch einen unangenehmen Mitmenschen

Hallo,

leider gibt es immer wieder Menschen, die einen Verkäufer behandeln, als seien sie Leibeigen. Wenn man Ihnen dann den Handel verwehrt und den Kauf storniert, weil man sich für 2,99 Euro nicht zum Sklaven machen möchte, dann geben diese Mitmenschen trotz Kaufstornierung negative Bewertungen ab. 2,62 hätte ich wohl unterm Strich gehabt. Ebay und Paypalgebühren müssen vom eigentlichen Betrag ja auch gezahlt werden. Für ein so lumpigen Betrag muss man sich zudem mit Inhalten im Bewertungstext konfrontieren lassen, die erweislich unwahr sind. Mir sind die Hände gebunden. Ebay erreicht man nicht per Email und man stößt irgendwie auf eine Mauer, bei der man diese Plattform eigentlich nur noch für immer den Rücken kehren möchte.

Zum Wertegang: der Käufer unter dem Kürzel paul_15  kaufte um 14.47 Uhr einen Gutschein der DB zum besagten Preis. Um 14.49 Uhr wurde bezahlt. 14.52 Uhr wurde der Herr bereits launisch, um 15.03 dann erneut: er hätte den Artikel noch nicht erhalten, monierte er wiederholt. Da solche Texte bereits zu erkennen geben, dass es sich nicht um einen Mitmenschen handelt, der einem angenehm auffällt, teilte ich es dem Käufer auch mit. Nachdem er dann wohl meinte einen Sklaven vor sich zu haben, lehnte ich den Kauf ab. Ich Cancelte die Person, in dem ich ihn in die "schwarze Liste" eintrug.

Ich stornierte den Vorgang und ließ den Betrag zurückerstatten. Den Kaufabbruch stimmt er auch zu. 

Seltsamerweise kann dieser NICHTkäufer dann aber Bewertungen abgeben, was ich schon angesichts der fehlenden Einschätzung über den Kaufgegenstand als absolut nicht nachvollziehbar empfinde. Mithin sind Angebote bei Ebay m.E. ohnehin nur ein offerendum ad invitatio und noch lange kein tatsächlicher Kauf.

Ebay erreicht man wie gesagt leider nicht. Irgendwann einmal wird sicher ein Mitarbeiter den Sachverhalt auf den Tisch bekommen. Bis dahin bleibt jedoch eine Bewertung, der es schon an Sachlichkeit fehlt. Möglicherweise kann jemand in der Community sagen, wie man die Bearbeitung vorantreiben kann.

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@sonnenkaefer2018  schrieb:

Hallo,

leider gibt es immer wieder Menschen, die einen Verkäufer behandeln, als seien sie Leibeigen. Wenn man Ihnen dann den Handel verwehrt und den Kauf storniert, weil man sich für 2,99 Euro nicht zum Sklaven machen möchte, dann geben diese Mitmenschen trotz Kaufstornierung negative Bewertungen ab. 2,62 hätte ich wohl unterm Strich gehabt. Ebay und Paypalgebühren müssen vom eigentlichen Betrag ja auch gezahlt werden. Für ein so lumpigen Betrag muss man sich zudem mit Inhalten im Bewertungstext konfrontieren lassen, die erweislich unwahr sind. Mir sind die Hände gebunden. Ebay erreicht man nicht per Email und man stößt irgendwie auf eine Mauer, bei der man diese Plattform eigentlich nur noch für immer den Rücken kehren möchte.

Zum Wertegang: der Käufer unter dem Kürzel paul_15  kaufte um 14.47 Uhr einen Gutschein der DB zum besagten Preis. Um 14.49 Uhr wurde bezahlt. 14.52 Uhr wurde der Herr bereits launisch, um 15.03 dann erneut: er hätte den Artikel noch nicht erhalten, monierte er wiederholt. Da solche Texte bereits zu erkennen geben, dass es sich nicht um einen Mitmenschen handelt, der einem angenehm auffällt, teilte ich es dem Käufer auch mit. Nachdem er dann wohl meinte einen Sklaven vor sich zu haben, lehnte ich den Kauf ab. Ich Cancelte die Person, in dem ich ihn in die "schwarze Liste" eintrug.

Ich stornierte den Vorgang und ließ den Betrag zurückerstatten. Den Kaufabbruch stimmt er auch zu. 

Seltsamerweise kann dieser NICHTkäufer dann aber Bewertungen abgeben, was ich schon angesichts der fehlenden Einschätzung über den Kaufgegenstand als absolut nicht nachvollziehbar empfinde. Mithin sind Angebote bei Ebay m.E. ohnehin nur ein offerendum ad invitatio und noch lange kein tatsächlicher Kauf.

Ebay erreicht man wie gesagt leider nicht. Irgendwann einmal wird sicher ein Mitarbeiter den Sachverhalt auf den Tisch bekommen. Bis dahin bleibt jedoch eine Bewertung, der es schon an Sachlichkeit fehlt. Möglicherweise kann jemand in der Community sagen, wie man die Bearbeitung vorantreiben kann.


Du hat einen rechtswirksamen Kaufvertrag abgeschlossen, den Du durch Lieferung zu erfüllen hast, nicht durch Rückzahlung des Geldes.

 

Dein Angebot ist mitnichten eine unverbindliche Offerte, bei der Du Dir aussuchen könntest, ob du an einen zahlenden Käufer liefern willst oder nicht. Ein Angebot auf ebay ist verbindlich und wenn der Käufer es durch Betätigen des Sofortkauf-Buttons annimmt, dann gibt es einen Kaufvertrag, den beide Seiten zu erfüllen haben - der Käufer durch Zahlung, der Verkäufer durch Lieferung.

 

Als Verkäufer hast Du kein Widerrufsrecht.

 

Du selbst hast mit "Blitzlieferung" im Titel Deines Angebotes geworben. Dann kann der Käufer auch eine solche erwarten.

 

Der Käufer bewertet nicht den Kaufgegenstand, sondern sein "Kauferlebnis". Zur Bewertung des Kaufgegenstandes gibt es Rezensionen. Eine solche hat der Käufer aber nicht abgegeben. Er hat sein Kauferlebnis bewertet. Und wie anders als negativ soll der Käufer sein "Kauferlebnis" bewerten, wenn du Dich weigerst, die bezahlte Ware zu liefern?

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder