12-08-2020 08:01
Ich habe am 07.08.2020 von einem Privatverkäufer eine Matratze per Sofortkauf gekauft.
https://www.ebay.de/itm/402353602117
versus343 (74)
Nach dem Kauf wurde ich vom Verkäufer benachrichtigt, dass
es ein paar Tage nach dem Wochenende d...
Ist ja erstmal noch ok. Nun hatte ich mir aber ein anderes Bett gekauft und bat den Verkäufer freundlich am 10.08.2020, dass er den Kauf abbrechen möge mit der Option "Rückgabe".
2 Std später habe ich die Mitteilung erhalten, dass der Verkäufer die Rückgabe abgelehnt hat. Sodann hatte ich noch mal freundlich geschrieben, dass es doch kein Problem wäre weil er die Ware ja noch nicht verschickt hat.
Er teilt mir mit, dasskeine Rücknahmen und dass der Versand schon eingeleitet wurde. Zitat" Sie erhalten die Matratze direkt von Amazon, da ich einen Gutschein für Träumegut hatte und diesen schon genutzt habe."
Ups, dass geht mir hier zu weit.
1. Muss er ja jede Menge Gutscheine haben, da er öfter Matratzen anbietet.
2. Der Verkäufer gibt einfach so Daten von mir an Amazon weiter?
Ich habe bereits telefonischen Kontak mit dem eBay-Kundenservice gehabt und sie wollten sich drum kümmern. Bis jetzt habe ich noch keine Mitteilung erhalten.
Was muss/kann ich noch tun ? Falls nun DHL vor der Tür steht ? Annahme verweigern ?
Ups, dass geht mir hier zu weit.
1. Muss er ja jede Menge Gutscheine haben, da er öfter Matratzen anbietet.
Und weisst du was mir seit Jahren zu weit geht?
Dass Käufer mit jahzehntelanger ebay Erfarhung erstmal gaz fix kaufen und ihnen komischerweise erst immer hinterher auffallen will, dass der VK evtl. gar nicht privater Natur ist, sondern gewerblich handelt und dass zum Anlaß nehmen will, zu stornieren oder was auch immer.
Hier muss man zwei verschiedene Fälle unterscheiden:
1. Du bist als Käufer bei einem Privatverkäufer an Deinen Kauf gebunden. Das ist Fakt. Er muss Deinem Wunsch nach Abbruch mitnichten entsprechen und kann die Erfüllung des Kaufvertrages sogar einklagen. Die Gründe, weshalb er keinen Abbruch einleitet, gehen Dich nichts an.
2. Alles andere als ok empfinde ich ebenfalls, dass er Deine Daten ohne Deine Zustimmung weitergibt. Dies stellt einen Verstoß gegen das 2018 in Kraft getretene Bundesdatenschutzgesetz dar. Hier wollte er es sich wohl einfach machen und das sperrige Teil nicht selbst versenden. Dagegen könntest Du Schritte einleiten. Wende Dich dazu an Landesbeauftragten für Datenschutz in Deinem Bundesland.
@dortimo
Du bist als Käufer zur Zahlung u n d Abnahme verpflichtet.
Punkt.
Hallo,
das dich es nicht die Bohne interessiert ob du an einen Kauf gebunden bist oder nicht, spricht auch für sich.
Ein Datenschutzproblem sehe ich hier nicht, denn zum Versenden müssen deine Daten weitergegeben werden.
Deine einzige Chance besteht darin das du nachweist das der Verkäufer gewerblich handelt und dir dein Widerrufsrecht vorenthält.
Das er über Amazon versendet ist eigentlich von ebay nicht erlaubt. Dies ist aber eine Sache zwischen dem Mitglied und ebay.